Mal angenommen, Frau X wurde mit einem PKW auf einer kleinen Landstraße ohne Mittelmarkierung mit einem Reifen rechts neben der unmarkierten Fahrbahn fahrend - also total rechts, weiter geht’s nicht - von einem Fahrzeug touchiert. Die Spiegel touchieren, bei X geht das Glas kaputt, sonst gibt es keine sichtbaren Spuren.
Sie hält, um zu klären, was geht.
Als sie feststellt, dass es wegen keinem Mittelstreifen nicht gut beweisbar ist, dass der andere der Schuldige ist, versucht sie freundlich überhaupt erst ein Gespräch, um zu klären, was geht.
Sie wird sofort von dem Verursacher Herrn V beleidigt, und als sie wegen der Aussichtslosigkeit des Gesprächs die Polizei hinzuziehen will, wird sie bedroht (wenn Sie nicht still sind, dann…). Einen Tag später wird sie, wie sich Wochen später herausstellt, als „Unfallverursacher“ angezeigt, ja geht’s noch?
X bekommt Post von der Polizei wegen einer Anzeige mit TBNR,
Verkehrsunfall vom datum
Sehr geehrte X
aufgrund der vorliegenden Schilderungen sende ich Ihnen die beiliegende Belehrung der hier gegebenen Ordnungswidrigkeit. Von Ihrem PKW benötige ich noch Bilder der Beschädigungen.
… oben auf der Seite (der Belehrung / der Anhörung???) steht Anhörung des Betroffenen §55 OwiG
nach Anzeige des u.a. Verkehrsunfalls wird Ihnen vorgeworfen,
Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall. TBNR (100EUR-1Pkt)
am Datum und Ort
- Anmerkung: eine kleine Straße ohne Mittelmarkierung auf dem Land
Diese Zuwiderhandlung stellt eine Ordungswidrigkeit im Sinne der §§2 Abs 2,1 Abs.2,49 StVO §24 StVG dar
(es ist kein KFZ Kennzeichen „Führer des KFZ…“ oder so im gesamten Schreiben zitiert!, lautet der Vorwurf als Fußgänger?)
???
Der „Geschädigte“ hat am Folgetag des „Unfalls“ Anzeige erstattet (Datum der Anzeige ist zitiert):
Es gibt nichts Nennenswertes zu fotografieren bei X’s PKW.
Deswegen stellt sich die Frage, ob man da schon einen Fehler macht, wenn man Angaben zur Person macht, denn in dem Schreiben steht nicht definitiv, was für ein OwiG Vergehen man komentieren soll außer, Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.
Juristen lesen doch nur das, was da steht und da steht „Sie (= Person X) gerieten auf die linke Seite der Fahrbahn“,
ich habe da nichts weggelassen bei dem Text von dem Polizeibelehrungsbrief!
was ist das denn für eine Ordungswidrigkeit, bitte?
Was sollte X am Besten tun, ist sie jetzt in einem OWi Verfahren drin, wie kommt das denn? Braucht sie da einen Anwalt? Wer zahlt den denn, wenn man nichts ausgefressen hat? Muss sie Angaben zur Person machen bei dieser obskuren Vorwurfssituaion, denn was für eine Person soll sie angeben, es ist zwar zu vermuten, dass X über ein Kennzeichen ermittelt wurde, aber es steht ja nichts da.
???
Oh Mann, der verwirrte ynot