Unfallopfer verstirbt - Klage erforderlich?

Liebe Experten, für Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt wäre ich sehr dankbar:

Ein Fußgänger befindet sich auf dem Bürgersteig und wird vom Heck eines großen, abbiegenden Busses getroffen. Darauf hin stürzt der Fußgänger und schlägt so unglücklich mit dem Kopf auf, dass er sich schwerste Hirnverletzungen zuzieht, denen er ein paar Tage später erliegt.

Die Polizei macht den Hinterbliebenen lediglich die Mitteilung, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird; Einsicht in die Akten gewährt sie nicht.

Sollten die Hinterbliebenen nun den Verlauf der Dinge abwarten, weil der Unfallfahrer -Schuldspruch vorausgesetzt- ohnehin zumindest für die Kosten der Beerdigung aufkommen muss oder wäre es ratsam, dass die Hinterbliebenen aktiv mit Hilfe eines Anwalts vorgehen und auf Übernahme der Bestattungskosten klagen?

Für Eure Meinungen im Voraus vielen Dank!

Hallo!

Ja, auf jeden Fall! Die Staatsanwaltschaft wird nichts für die Hinterbliebenen tun, da dies nicht ihre Aufgabe ist. Sie prüft nur, ob man dem Busfahrer ein strafbares oder ordnungswidriges Verhalten vorwerfen kann, das bringt der Familie keinen Cent.

Klagen muss man aber erst dann, wenn der Versicherer zu wenig zahlen will. Vorher hilft der Anwalt, die Ansprüche durchzusetzen.

Hallo,
im vorliegenden Fall ist m. E. ein Anwalt die einzig gangbare Alternative. Die Polizei - und die Staatsanwaltschaft - dürfen im Ermittlungsverfahren keine Unterlagen an Privatpersonen herausgeben, das geht nur über den Anwalt. Dieser kann auch - nach der Aktenlage - weitere Schritte, d.h. im zivilrechtlichen Bereich einleiten und Schadensersatzforderungen stellen, die sich im Ersten auf die KFZ-Haftpflichtversicherung des Busses beziehen wird.
Viel Erfolg in dieser Sache.
P.S.: Für den Fall einer Verurteilung des Busfahrers würden die Kosten einer Nebenklage + Anwalt vom Verursacher zu tragen sein.

Hallo

[…]
Sollten die Hinterbliebenen nun den Verlauf der Dinge
abwarten, weil der Unfallfahrer -Schuldspruch vorausgesetzt-
ohnehin zumindest für die Kosten der Beerdigung aufkommen muss
oder wäre es ratsam, dass die Hinterbliebenen aktiv mit Hilfe
eines Anwalts vorgehen und auf Übernahme der Bestattungskosten
klagen?

Da möchte ich gerne mal einhaken und was lernen. Natürlich entspricht es meinem Rechtsempfinden, dass jemand, der für den Tod eines Menschen verantwortlich ist, dessen Beerdigungskosten trägt, aber mich würde interessieren, wo das denn in dieser Klarheit geschrieben steht?!

Greetz
T.

Hi,

die Beerdigungskosten sind in diesem Fall ein Schaden, den der Unfallverursacher zu ersetzen hat.

http://www.anwalt-martin.de/html/schadenersatz-verke…

Siehe auch: http://dejure.org/gesetze/BGB/844.html

Gruß
Tina

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die Beerdigungskosten sind in diesem Fall ein Schaden, den der
Unfallverursacher zu ersetzen hat.

Das ist insofern verblüffend, da es sich ja im Grunde um Sowiesokosten handelt, bzw. die Erben durch den Tod des Erblassers i.d.R. auch einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen, der die Beerdigungskosten mehr als ausgleicht. Erben haben darum regelmäßig die Beerdigungskosten zu tragen, so ist es ja auch im Bestattungsrecht geregelt.

Wenn man mal die menschliche Komponente außer Betracht lässt, könnte man also argumentieren „Opa starb zwar etwas früher als das auf natürlichem Wege geschehen wäre, aber dafür erbt ihr auch etwas früher. Also werdet ihr nicht schlechter gestellt als andere, wenn ihr die Beerdigungskosten selber tragen müsst.“

Wo ist also summa summarum der Vermögensschaden für die Erben, der eine solche Gesetzgebung rechtfertigt? Rein interessehalber.

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die Beerdigungskosten sind in diesem Fall ein Schaden, den der
Unfallverursacher zu ersetzen hat.

Das ist insofern verblüffend, da es sich ja im Grunde um
Sowiesokosten handelt, bzw. die Erben durch den Tod des
Erblassers i.d.R. auch einen wirtschaftlichen Vorteil

Hi,

hä?

erlangen, der die Beerdigungskosten mehr als ausgleicht. Erben
haben darum regelmäßig die Beerdigungskosten zu tragen, so ist
es ja auch im Bestattungsrecht geregelt.

Hä? http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsgesetz

Die Pflicht die Kosten für die Beerdigung zu bezahlen ergibt sich nicht aus dem Bestattungsgesetz, sie ist im BGB geregelt.

Wenn man mal die menschliche Komponente außer Betracht lässt,
könnte man also argumentieren „Opa starb zwar etwas früher als
das auf natürlichem Wege geschehen wäre, aber dafür erbt ihr
auch etwas früher. Also werdet ihr nicht schlechter gestellt
als andere, wenn ihr die Beerdigungskosten selber tragen
müsst.“

Das ist falsch, entspricht nicht dem Gesetz und auch nicht der ständigen Rechtsprechung. Zudem ist nicht jedes Unfallopfer der Opa der halt etwas früher gestorben ist. Dunkel ist der Sinn Deiner Worte.

Wo ist also summa summarum der Vermögensschaden für die Erben,
der eine solche Gesetzgebung rechtfertigt? Rein
interessehalber.

Nehmen wir mal an, ein Kind ist das Unfallopfer. Ein Kind hat in der Regel keinen großen Nachlaß. Die Beerdigungskosten würden dann den Eltern aufgebürdet. Wäre das fair?

Ein Unfallopfer ist eben nicht natürlich zu Tode gekommen, der dadurch entstehenden Schaden, geht eben zu Lasten des Unfallverursachers.

Nach Deiner Auffassung bräuchte der Verursacher dann ja gar nichts bezahlen. Schaden am Auto o. ä.? Braucht man nicht ersetzen, der Unfallgegner ist tot und die Erben bekommen eh schon genug aus der Erbmasse, sollen sie sich doch damit ein Auto kaufen oder besser noch ihr derzeitiges Auto weiter nutzen.

So in etwa?

Gruß
Tina

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Die Pflicht die Kosten für die Beerdigung zu bezahlen ergibt
sich nicht aus dem Bestattungsgesetz, sie ist im BGB geregelt.

Wo auch immer, sie ist jedenfalls so geregelt, und das aus einem nachvollziehbaren Grund.

Wenn man mal die menschliche Komponente außer Betracht lässt,
könnte man also argumentieren „Opa starb zwar etwas früher als
das auf natürlichem Wege geschehen wäre, aber dafür erbt ihr
auch etwas früher. Also werdet ihr nicht schlechter gestellt
als andere, wenn ihr die Beerdigungskosten selber tragen
müsst.“

Das ist falsch, entspricht nicht dem Gesetz und auch nicht der
ständigen Rechtsprechung.

Ob es falsch ist, möchte ich ja gerade zur Diskussion stellen, falls das bei dir nicht klar genug angekommen sein sollte. Dass das Gesetz (und infolgedessen die Gerichte) bei Unfallopfern etwas anderes sagen, weiß ich auch, trotzdem muss das ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Darum werden Gesetze mitunter auch geändert, weil die Gesellschaft und ihre Wertvorstellungen sich infolge eines öffentlichen Diskurses ändern. Früher war Schwulsein z. B. strafbar, heute nicht mehr, so einfach ist das.

Zudem ist nicht jedes Unfallopfer
der Opa der halt etwas früher gestorben ist. Dunkel ist der
Sinn Deiner Worte.

Im UP ist davon die Rede, dass jemand vom Heck eines abbiegenden LKW gestreift wurde, daraufhin stürzte und sich dabei so schwere Kopfverletzungen zuzog, dass er daran starb. Kindern passiert ein solches Unfallgeschehen aus zwei Gründen eher nicht, dafür aber älteren. Der eine Grund hängt mit der Gebrechlichkeit von Greisen zusammen, der zweite mit der Kopfhöhe von Kindern.

Wo ist also summa summarum der Vermögensschaden für die Erben,
der eine solche Gesetzgebung rechtfertigt? Rein
interessehalber.

Nehmen wir mal an, ein Kind ist das Unfallopfer. Ein Kind hat
in der Regel keinen großen Nachlaß. Die Beerdigungskosten
würden dann den Eltern aufgebürdet. Wäre das fair?

Nein, bestreite ich nicht, aber ebenso ist es unfair, die Beerdigungskosten generell dem Unfallverursacher zu überbürden.

Ein Unfallopfer ist eben nicht natürlich zu Tode gekommen, der
dadurch entstehenden Schaden, geht eben zu Lasten des
Unfallverursachers.

Jemand entfernt unterhalb deines Hauses die notwendige Stütze, das Haus kommt ins Rutschen, wird bis zur Unbewohnbarkeit zerstört, doch dabei ein unter dem Keller befindlicher millionenschwerer Goldschatz freigelegt, der ein vielfaches des Hauses wert ist. Ist es nun fair zu sagen: „Ohne den Schaden wäre ich zwar nie an diesen Schatz gekommen, wurde dadurch also bereichert, das kaputte Haus soll der Schädiger aber trotzdem allein bezahlen und von dem Schatz kriegt er auch nichts ab.“

Nach Deiner Auffassung bräuchte der Verursacher dann ja gar
nichts bezahlen. Schaden am Auto o. ä.? Braucht man nicht
ersetzen, der Unfallgegner ist tot und die Erben bekommen eh
schon genug aus der Erbmasse, sollen sie sich doch damit ein
Auto kaufen oder besser noch ihr derzeitiges Auto weiter
nutzen.
So in etwa?

Nein, keineswegs so etwa. Würde der Erblasser eines natürlichen Todes sterben, hätte man die Beerdigungskosten zu zahlen, dagegen stünde auf der Habenseite das Erbe, und zwar einschließlich eines funktionsfähigen Kfz. Bei einem Kfz- Unfall hätte man das Erbe und die Beerdigungskosten zu tragen und müsste den Kfz-Schaden vom Unfallverursacher ersetzt bekommen.
Ich verlange also lediglich, dass die Hinterbliebenen durch den Unfalltod eines Familienangehörigen nicht besser gestellt werden als bei seinem natürlichen Dahinscheiden. Sowas erfordert eine Einzelfallprüfung mit Fingerspitzengefühl - und kein Gesetz „one size fits all“. Wenn, wie bei einem Kind, keine Erbmasse da ist, dann mag das die Ausnahme sein, über die dann zu reden ist.

Gruß
smalbop

Das ist falsch, entspricht nicht dem Gesetz und auch nicht der
ständigen Rechtsprechung.

Ob es falsch ist, möchte ich ja gerade zur Diskussion stellen,
falls das bei dir nicht klar genug angekommen sein sollte.

Doch doch, nur finde ich eben Deinen Gedankengang falsch. Der Tod wäre nicht eingetreten, wenn es das Unfallereignis nicht gegeben hätte. Warum jetzt die Beerdigungskosten kein Schaden, der entstand sein soll, verstehe ich nicht.

Dass das Gesetz (und infolgedessen die Gerichte) bei
Unfallopfern etwas anderes sagen, weiß ich auch, trotzdem muss
das ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Darum werden
Gesetze mitunter auch geändert, weil die Gesellschaft und ihre
Wertvorstellungen sich infolge eines öffentlichen Diskurses
ändern. Früher war Schwulsein z. B. strafbar, heute nicht
mehr, so einfach ist das.

Ich finde doch, daß das nicht vergleichbar ist.

Zudem ist nicht jedes Unfallopfer
der Opa der halt etwas früher gestorben ist. Dunkel ist der
Sinn Deiner Worte.

Im UP ist davon die Rede, dass jemand vom Heck eines
abbiegenden LKW gestreift wurde, daraufhin stürzte und sich
dabei so schwere Kopfverletzungen zuzog, dass er daran starb.
Kindern passiert ein solches Unfallgeschehen aus zwei Gründen
eher nicht, dafür aber älteren. Der eine Grund hängt mit der
Gebrechlichkeit von Greisen zusammen, der zweite mit der
Kopfhöhe von Kindern.

Ich habe das auch allgemein gemeint, ich gehe nicht davon aus, daß der Großteil der unverschuldet Verunfallten Opas sind. Unter Unfallopfern befinden sich Kinder, Jugendliche, Berufsanfänger, junge Familienväter. Und selbst für Ältere stellt es immer wieder ein Problem dar, eine Beerdigung bezahlen zu können, wie Du auch im Rechtsbrett immer wieder nachlesen kannst.

Warum Menschen, denen ein naher Angehöriger durch einen Unfall genommen wurde, auch noch die Kosten dafür tragen sollen, erschließt sich mir nicht.

Wo ist also summa summarum der Vermögensschaden für die Erben,
der eine solche Gesetzgebung rechtfertigt? Rein
interessehalber.

Nehmen wir mal an, ein Kind ist das Unfallopfer. Ein Kind hat
in der Regel keinen großen Nachlaß. Die Beerdigungskosten
würden dann den Eltern aufgebürdet. Wäre das fair?

Nein, bestreite ich nicht, aber ebenso ist es unfair, die
Beerdigungskosten generell dem Unfallverursacher zu
überbürden.

Nein ist es nicht, warum auch? Er hat einen Schaden verursacht (und dazu gehören eben auch Beerdigungskosten), dann muß er auch dafür gerade stehen.

Ein Unfallopfer ist eben nicht natürlich zu Tode gekommen, der
dadurch entstehenden Schaden, geht eben zu Lasten des
Unfallverursachers.

Jemand entfernt unterhalb deines Hauses die notwendige Stütze,
das Haus kommt ins Rutschen, wird bis zur Unbewohnbarkeit
zerstört, doch dabei ein unter dem Keller befindlicher
millionenschwerer Goldschatz freigelegt, der ein vielfaches
des Hauses wert ist. Ist es nun fair zu sagen: „Ohne den
Schaden wäre ich zwar nie an diesen Schatz gekommen, wurde
dadurch also bereichert, das kaputte Haus soll der Schädiger
aber trotzdem allein bezahlen und von dem Schatz kriegt er
auch nichts ab.“

Mir ist damals schon bei Deinen Posts beim Rechts überholen aufgefallen, daß Du eine recht merkwürdige Rechtsauffassung hast.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Rein rechtlich steht dem Geschädigten auch in diesem Fall Schadenersatz zu. Ob er ihn geltend macht oder ob er Finderlohn zahlt, bleibt ihm selbst überlassen.

Wer genug Geld hat braucht also Deiner Meinung nach nicht entschädigt werden? Warum?

Nach Deiner Auffassung bräuchte der Verursacher dann ja gar
nichts bezahlen. Schaden am Auto o. ä.? Braucht man nicht
ersetzen, der Unfallgegner ist tot und die Erben bekommen eh
schon genug aus der Erbmasse, sollen sie sich doch damit ein
Auto kaufen oder besser noch ihr derzeitiges Auto weiter
nutzen.
So in etwa?

Nein, keineswegs so etwa. Würde der Erblasser eines
natürlichen Todes sterben, hätte man die Beerdigungskosten zu
zahlen,

Ist er aber nicht. Auch sieht das Gesetz nicht vor Schadensersatz vom Geldbeutel des Geschädigten abhängig zu machen. Stirbt jemand vor der Zeit, hat er eventuell nicht für eine Beerdigung vorsorgen können, von den Angehörigen zu verlangen sie müssten nun dafür aufkommen, obwohl es einen Schädiger gibt, ist grober Unbill.

dagegen stünde auf der Habenseite das Erbe, und zwar

einschließlich eines funktionsfähigen Kfz. Bei einem Kfz-
Unfall hätte man das Erbe und die Beerdigungskosten zu tragen
und müsste den Kfz-Schaden vom Unfallverursacher ersetzt
bekommen.

Es müsste ja ersteinmal ein Erbe geben, Du schließt völlig aus, das kein Nachlaß da ist, der die Beerdigungskosten decken könnten. Eine Beerdigung mit Grabstein kostet mehrere 1.000,00 €, auch viele Ältere können das kaum stemmen.

Ich verlange also lediglich, dass die Hinterbliebenen durch
den Unfalltod eines Familienangehörigen nicht besser gestellt
werden als bei seinem natürlichen Dahinscheiden.

Bis zum dahin hätten Jahre ins Land gehen können und die Möglichkeit hätte bestanden für die Beerdigung vorzusorgen. Gerade bei Jüngeren besteht diese Möglichkeit nicht. Ich finde es ist auch nicht einzusehen, die Angehörigen, die ja der plötzliche Tod trifft, auch noch damit zu belasten.

Sowas
erfordert eine Einzelfallprüfung mit Fingerspitzengefühl - und
kein Gesetz „one size fits all“. Wenn, wie bei einem Kind,
keine Erbmasse da ist, dann mag das die Ausnahme sein, über
die dann zu reden ist.

Das Kinder, Jugendliche und junge Menschen die Ausnahme bei tödlichen Unfällen darstellen, bezweifle ich, in den Zeitungen läßt sich da etwas anderes entnehmen.

Aber Du hast da sicher eine seriöse Quelle, die Du verlinken kannst.

Gruß
Tina

Ist keine Erbmasse da und können auch die Angehörigen die Kosten für die Beerdigung nicht stemmen, müsste in einem solchen Fall ja der Steuerzahler für diese kosten aufkommen.

Warum sollte er, wenn es doch einen Schadensverursacher gibt?

Wie gesagt, der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Arm und Reich, die Gesetze sind für alle gleich.