Unfallschaden. Lohnt gang zum Anwalt ?

Hallo,

angenommen eine Person besitzt über den Arbeitgeber eine Leasingfahrzeug. In der Rate sind sämtliche Reparaturen und Inspektionen abgedeckt. Das Fahrzeug ist auch über den Arbeitgeber komplett versichert.

Nun baut diese Person einen Unfall. Polizei vor Ort, Unfallaufnahme und Schuldfeststellung beim Gegner zu 100% festgestellt.

Der Wagen ist fahrbereit, muss aber repariert werden. Es wird ein Gutachten erstellt und von seitens der Arbeitgeberversicherung ein Termin zur Reparatur vereinbart.

Während der Zeit der Reparatur leiht sich die Person einen gleichwertigen Leihwagen aus. Die Werkstatt rechnet den Betrag direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Ein paar Monate nun später, bekommt die Person die Rechnung des Leihwagens von der Werkstatt zur zahlung präsentiert. Die gegnerische Versicherung hat den Betrag bis dato nicht bezahlt.

Auf Nachfrage bei der Versicherung würde angeblich die Ermittlungsakte nicht vorliegen und deshalb kann keine Bezahlung erfolgen.
Auf Nachfrage bei der eigenen Versicherung ( über Arbeitgeber ) wäre die Sache schon seit Januar abgeschlossen und der Unfallschaden inkl. Gutachter komplett bezahlt worden.

Also wieder bei der geg. Versicherung angerufen und nachgehakt inkl. der Fakten das der Schaden schon seit Januar bezahlt sei. Wieder die gleiche Leiher, Ermittlungsakte, usw.

Die Person denkt das es hinhaltetaktik ist und überlegt einen Anwalt einzuschalten um an ihr Geld zu kommen.

Frage : Die Kosten des Anwaltes müsste im nachhinein ja die geg. Vers. bezahlen da sie im Prinzip ihrer Verpflichtung nicht nachkommt und den Leihwagen bezahlt ( stand der Person ja rechtlich zu ).

Oder sollte die Person man noch einige Zeit warten ?

Gruß

Du hast Deine Frage schon selbst beantwortet, geh zum Anwalt, muss die geg n. Versicherung bezahlen, Anspruchha auf Leihwagen oder entspr. Nutzungsausfallspauschale

Ja klar - wer diesen Vorgang wie beschrieben komplett am Telefon mit Schall und Rauch abwickeln will, macht am besten garnix und wartet den großen gelben Umschlag ab, das ist auch lustig.

Kinder, ich versteh die Welt nicht mehr: Ist Euch denn Geld völlig egal?

Schöne Grüße

MM

Der Arbeitgeber müsste die Kosten für Leihwagen einfordern ,nicht Du.

ich hatte es Dir schon einmal gesagt. Die hast mit der Versicherung nichts zuschaffen, Du bist nicht Versicherungsnehmer.

Man musste das doch mit dem Arbeitgeber absprechen, damit der beauftragte Gutachter auch die Ausfalltage der Instandsetzung und damit die Zeit für den Leihwagen feststellt.
Und deshalb ist es völlig unverständlich, das der nicht mit dem Schaden reguliert wurde !

Nochmal, wende Dich an den Arbeitgeber, der schuldet dir die Kosten, nicht die Versicherung !

MfG
duck313