Hallo,
angenommen eine Person besitzt über den Arbeitgeber eine Leasingfahrzeug. In der Rate sind sämtliche Reparaturen und Inspektionen abgedeckt. Das Fahrzeug ist auch über den Arbeitgeber komplett versichert.
Nun baut diese Person einen Unfall. Polizei vor Ort, Unfallaufnahme und Schuldfeststellung beim Gegner zu 100% festgestellt.
Der Wagen ist fahrbereit, muss aber repariert werden. Es wird ein Gutachten erstellt und von seitens der Arbeitgeberversicherung ein Termin zur Reparatur vereinbart.
Während der Zeit der Reparatur leiht sich die Person einen gleichwertigen Leihwagen aus. Die Werkstatt rechnet den Betrag direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Ein paar Monate nun später, bekommt die Person die Rechnung des Leihwagens von der Werkstatt zur zahlung präsentiert. Die gegnerische Versicherung hat den Betrag bis dato nicht bezahlt.
Auf Nachfrage bei der Versicherung würde angeblich die Ermittlungsakte nicht vorliegen und deshalb kann keine Bezahlung erfolgen.
Auf Nachfrage bei der eigenen Versicherung ( über Arbeitgeber ) wäre die Sache schon seit Januar abgeschlossen und der Unfallschaden inkl. Gutachter komplett bezahlt worden.
Also wieder bei der geg. Versicherung angerufen und nachgehakt inkl. der Fakten das der Schaden schon seit Januar bezahlt sei. Wieder die gleiche Leiher, Ermittlungsakte, usw.
Die Person denkt das es hinhaltetaktik ist und überlegt einen Anwalt einzuschalten um an ihr Geld zu kommen.
Frage : Die Kosten des Anwaltes müsste im nachhinein ja die geg. Vers. bezahlen da sie im Prinzip ihrer Verpflichtung nicht nachkommt und den Leihwagen bezahlt ( stand der Person ja rechtlich zu ).
Oder sollte die Person man noch einige Zeit warten ?
Gruß