Hallo Community,
mir ist jemand in die Autotür gefahren und hat dort beträchtliche Spuren hinterlassen. Der Unfall ist polizeilich aufgenommen und ich würde jetzt gern den Schaden schätzen lassen. Dazu eine Frage:
Welche Kosten setzt ein KfZ-Sachverständiger für die Arbeitsleistung an? Gibt es da unabhängige Vorgaben, an die sich der Sachverständige zu halten hat oder würde der Schätzer den Stundensatz der Werkstatt zugrunde legen, in welcher der Schaden geschätzt und ggf. behoben wird? Sprich: würde der Sachverständige der gegnerischen Versicherung höhere Kosten in Rechnung stellen, wenn die Schätzung/ Reparatur in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wird, als bei einer freien Wald- und Wiesenwerkstatt?
FG (Fragende Grüße), Jesse