Hallo zusammen,
abgenommen, einem Autofahrer A wird die Vorfahrt genommen und es kommt zum Unfall. Schuldfrage sei eindeutig, A sei unschuldig. Das Fahrzeug von A kommt in die Werkstatt, Gutachter wird hinzugezogen. Der Schaden würde 4.000eur betragen, 130% vom Wiederbeschaffungswert: 7.500eur. Die Versicherung vom Unfallgegner zahlt.
Eine Woche später werden weitere Schäden (u.a. Haarriss im Motorblock) festgestellt. Gutachter stimmt zu, dass der Schaden eine Unfallfolge wäre und vorher nicht zu sehen gewesen sei. Zweiter Schaden: 6.000eur.
Jetzt überschreitet die Summe ja die 130% vom Wiederbeschaffungswert und A bleibt auf der Differenz sitzen. Kann ich verstehen, wenn man die Summe auf einen Schlag präsentiert bekommt - dann hätte A sich gegen eine Reparatur entschieden. Durch die „Staffelung“ kannte A ja aber nicht alle Fakten - wie ist hier die Rechtslage?
Gruß J.