Hallo
Ich hatte vor ca. 2 Monaten ein Arbeitsunfall ich hab mich in den Finger geschnitten es ist alles verheilt aber nun ist der obere Teil des Fingers taub kein Gefühl mehr bekomme ich da irgendwas von meiner Unfallversicherung
Hallo
wenn Sie den Unfall nicht gemeldet haben ( Private Unfallversicherung oder BG ) dann nicht bzw. es muss ein Dauerschaden ( Invaliditätsgrad ) bestehen. Wird meistens nach einem Jahr darüber durch Gutachten entschieden
Hallo woitzpoitz,
zunächst einmal sollte man jeden Unfall vorsichtshalber auch bei der privaten Unfallversicherung melden, wenn man nicht abschätzen kann, ob irgendwelche Schädigungen zurückbleiben.
Zum Ausfüllen der Schadenmeldung sollten Sie ggf. einen Fachmann zu Rate ziehen.
Da Sie schreiben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte, wurde ggf. bereits eine Schadenmeldung an die BG versandt. Dort sollten Sie ebenfalls das Taubheitsgefühl angeben und einen Arzt konsultieren, da dieser auf sicher einen Bericht dazu abgeben muss.
Ob Sie etwas von Ihrer privaten Unfallversicherung erhalten, kann man pauschal so nicht sagen, denn ich weiß gar nicht Ihren Versicherungsumfang, das Bedingungswerk, noch die Versicherungssummen.
Melden Sie bitte den Schaden Ihrer Unfallversicherung und ggf. auch Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach dem, was Sie für einen Beruf ausüben, könnte es dahingehend ja auch zu Einschränkungen kommen.
Beste Grüße
tripleZ
(Finanz- und Versicherungsmakler)
Hallo woitzpoitz,
leider haben Sie nicht erwähnt welche Unfallversicherung Sie genau meinen, denn hier käme ja die gesetzliche Unfall (Arbeitsunfall) und die private Unfallversicherung in Frage.
Zur gesetzlichen Unfallversicherung, diese zahlt nach einem Arbeitsunfall alle Behandlungskosten und ein Verletztengeld als Rente. Das Verletztengeld wird jedoch erst nach einer Körperschädigung von 20% gezahlt und der geschilderte Schaden scheint mir dafür zu gering.
Die private Unfallversicherung zahlt aber schon ab einem Schaden von 1% Körperschädigung und müsste für diesen Schaden auf jeden Fall aufkommen. Der Körperschaden muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und innerhalb von drei weiteren Monaten Ärztlich festgestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre private Unfallversicherung und klären Sie hier das weitere Vorgehen ab.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Gruß Lars
Das kommt ganz auf den konkreten Vertrag an. Deswegen ist die einzig sinnvolle Übung, dies beim Versicherer der konkreten UV zu erfragen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
leider nein, da die leistungen der „gesetzlichen“ unfallversicherung erst ab einem invaliditätsgrad ab 20% greifen. evtl. leistungen für massage werden übernommen.
bei einer „privaten unfallversicherung“ ist eine separate prüfung erforderlich.
viele grüße
hallo danke für die Info hab den Unfall beiden gemeldet und werde mich jetzt zum Arzt begeben und mir ein Gutachten holen
Hallowenn Sie den Unfall nicht gemeldet haben ( Private
Unfallversicherung oder BG ) dann nicht bzw. es muss ein
Dauerschaden ( Invaliditätsgrad ) bestehen. Wird meistens nach
einem Jahr darüber durch Gutachten entschieden
Ggf gibt es was… Die Fingerkuppe ist mit 1% versichert und dann könnte es Geld geben aber ich kenne die Bedingungen nicht…
Man ist ja eh Meldepflichtig gegenüber seiner UV und alles weitere machen die dann…!!!