Unfallversicherung

Ich habe seit ca. 30 Jahren eine Unfallversicherung. Nun hatte ich im Januar einen Bänderriss, und da ich ein paar Wochen nicht arbeiten konnte (und Selbstständig bin), habe ich bei meiner Versicherung um Entschädigung gefragt. Daraufhin sagte man mir, es stünde mir nichts zu, da ich ja in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig wäre, und das Bein wäre ja noch dran. Kann das sein?

Eine Unfallversicherung zahlt für „bleibende Schäden“, d.h. für Invalidität. Als Selbständige bräuchten Sie darüber hinaus eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Mir scheint es, als wären Sie nicht so gut beraten worden.

Ja!

Von meinem iPhone gesendet!
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Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann

Thomas Wolter
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WWK Versicherungen
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  1. Der Vermittler ist als gebundener Versicherungsvertreter ausschließlich für die WWK Lebensversicherung a.G. tätig (§ 34 d Abs. 4 Gewerbeordnung)
  2. Der Vermittler ist unter der Nummer D-A9DJ-2AMSF-95 registriert beim deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. –Breite Str. 29 – 10178 Berlin
  3. Anschrift der Schlichtungsstelle nach § 42 k VVG: - Versicherungsombudsmann e.V. (Versicherungssparten Leben und Sach)Postfach 800622 – 10006 Berlin – Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung – Leipziger Str. 104 – 10117 Berlin
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. – Breite Str. 29 – 10178 Berlin – Telefon (0 180) 500 585-0 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz möglich) –www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org

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Ja, hinterher ist man immer schlauer. Danke für die schnelle Antwort.

Auf der anderen Seite können Sie froh sein, dass es nur so „ein kleiner Schaden“. Lassen Sie sich doch von einem unabhängigen Versicherungsmakler einmal beraten, was für Sie aktuell sinnvoll ist, um gegen schlimmere Fälle gewappnet zu sein.

nein, so einfach ist es nicht. in der unfallversicherung ist die „invalidität“ abgesichert. d.h. wenn durch den bänderriss nach einem jahr festgestellt wird, dass die bewegungs-/und oder belastungsfähigkeit eingeschränkt ist und bleibt, wird die versicherte summe ermittelt und ausbezahlt. vor ablauf eines jahres ist das aus medizinischen gründen nicht möglich, dass hat vermutlich der/die mitarbeiterIn der versicherung gemeint. weitere versicherte leistungen können sein: tagegeld, übergangsleistungen. die fristen individuell und im versicherungsschein genannt. eine gute genesung wünsche ich .

Liebe Frau Pöhner

Ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen. Wenn nach Abschluss des Heilungsvorganges eine permanente Beeinträchtigung bleiben sollte, zahlt die Versicherung. Bezüglich Abschluss von Unfallversicherungen kann nur empfehlen sich im Vorhinein gut zu informieren und beraten zu lassen. Auch gibt es viele Vergleichsportale von Unfallversicherungen bei denen die einzelnen Leistungen untereinander verglichen werden (zB.: http://www-unfallversicherung.mobi). Dadurch können solch unliebsame Überraschungen vermieden werden.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall eine vollständige Genesung!

Liebe Frau Pöhner

Ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen. Wenn nach Abschluss des Heilungsvorganges eine permanente Beeinträchtigung bleiben sollte, zahlt die Versicherung. Bezüglich Abschluss von Unfallversicherungen kann nur empfehlen sich im Vorhinein gut zu informieren und beraten zu lassen. Auch gibt es viele Vergleichsportale von Unfallversicherungen bei denen die einzelnen Leistungen untereinander verglichen werden (zB.: http://www.unfallversicherung.mobi). Dadurch können solch unliebsame Überraschungen vermieden werden.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall eine vollständige Genesung!