Unfallversicherung

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Versicherungen… Und brauche eure Hilfe.

Auf was sollte man bei einer Unfallversicherung achten?

Gegeben sein:
ein normaler Bürojob ohne vorhersehbare Gefährdung in einem Industrieunternehmen
normale Hobbies, also kein „Extremsport“ wie z. B. Fallschirmspringen (das extremste wäre Bergwandern)
Ansonsten: normales Lebensrisiko.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist separat vorhanden.
Beitragsrückgewährung wird nicht benötigt.

Mir geht es momentan nur darum, festezustellen, welche Bestandteile bei einer Unfallversicherung Sinn machen, Tips in der Art „Versicherungsmakler“ brauche ich gerade nicht.

Danke,
Little.

Hallo,

Auf was sollte man bei einer Unfallversicherung achten?

darauf, dass die Invaliditätsleistung im Fall der Fälle hoch genug ist. Bei allen zusätzlichen Leistungsbausteinen sollte man prüfen, ob man sie braucht oder ob sie nützlich sind.

Bei der Todesfallsumme sollte man wissen, dass sie auch im nicht-Todesfall sehr viel schneller ausgezahlt wird, als die Invaliditätsleistung. Da sie i.d.R. nur ein paar Cent kostet, könnte man hier an eine fünfstellige Summe denken.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Versicherungen…
Und brauche eure Hilfe.

Auf was sollte man bei einer Unfallversicherung achten?

Gegeben sein:
ein normaler Bürojob ohne vorhersehbare Gefährdung in einem
Industrieunternehmen
normale Hobbies, also kein „Extremsport“ wie z. B.
Fallschirmspringen (das extremste wäre Bergwandern)
Ansonsten: normales Lebensrisiko.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist separat vorhanden.
Beitragsrückgewährung wird nicht benötigt.

Mir geht es momentan nur darum, festezustellen, welche
Bestandteile bei einer Unfallversicherung Sinn machen, Tips in
der Art „Versicherungsmakler“ brauche ich gerade nicht.

man könnte nun zig Punkte anführen,die mehr oder weniger relevant sind.Ist aber nur bedingt zielführend,weil Person A Kriterium anders gewichtet als Person B.
Ich persönlich tendiere zu einer hohen Grundsumme (womit wir bei Person A und B sind) in Verbindung mit einer geringen Progression (bspw. 225 bzw. 350%),um auch bei kleineren Schäden eine auskömmliche Versicherungsleistung zu erhalten.
Zusätzlich sollte auf eine vernünftige Gliedertaxe Wert gelegt werden und auch bei den Progressionstaffeln unterscheiden sich die einzelnen Versicherer recht deutlich.

Danke,
Little.

Grüße,
sapine

Hallöchen,

nach meiner Ansicht ist die Unfallrente das Wichtigste, hier gibt es je nach Gesellschaft unterschiedliche Varianten, z. B. ab welchem Invaliditätsgrad geleistet wird, wie hoch die mtl. Rente je nach Invaliditätsgrad ist, je nach Gesellschaft wird auch noch eine Einmalzahlung zusätzlich geleistet.

Auch finde ich das sogenannte Schmerzensgeld/Verletztengeld sehr gut, hiererhält man dann schon Zahlungen aus der Unfallversicherung z. B. für einen Armbruch. Das macht die Unfallversicherung „erlebbar“.

Nach meiner Meinung gibt es viele kleine Bausteine die ich in einer Unfallversicherung vereinbaren kann und die mir nach einem Unfall sehr gut weiterhelfen, mich unterstützen und mich entlasten.

lieben Gruß
Conti-Evi

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Versicherungen…
Und brauche eure Hilfe.

Auf was sollte man bei einer Unfallversicherung achten?

(…)

Danke,
Little.

Hallo Little,

wie Person A wahrscheinlich weiß, leistet die Unfallversicherung bei durch Unfall verursachter dauerhafte (dauerhaft = länger als 3 Jahre) Invalidität und wenn gewünscht, im Todesfall. Es ist ratsam hier eine kleine Todesfalldeckung zu wählen da bei lebensbedrohlicher Invalidität im ersten Jahr nur die Todesfalldeckung und nicht die Invaliditätsdeckung ausgezahlt wird. Wenn für Person A einen Todesfallschutz benötigt, sollte sie über eine Risikolebensversicherung nachdenken.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Sprich, Invalidität oder Tod durch Krankheit ist nicht versichert. Hierzu ein paar Zahlen: Deutlich unter 10 % der Berufsunfähigkeiten sind unfallbedingt. Nur 2 % der schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind durch einen Unfall in diese Lage geraten. (Quelle: www.bundderversicherten.de/Unfall Diese Quelle ist sehr empfehlenswert.) Wenn Person A vorhat, die Unfallversicherung als Ersatz der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte sie eine noch höhere Deckung als generell schon empfohlen wählen.

Die hohe Deckung ist wichtig um bei Invalidität Umbauten von Wohnung, Auto, etc. vorzunehmen oder Therapien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden zahlen zu können. Zu beachten ist auch der eventuelle Verdienstausfall, sollte Person A ihrem bisherigen Broterwerb nicht mehr nachgehen können.

Faustformel für die Deckung nach Alter:
30 Jahre = das sechsfache Bruttojahreseinkommen
40 Jahre = das fünffache Bruttojahreseinkommen
50 Jahre = das vierfache Bruttojahreseinkommen

Wichtige Punkte, die vereinbart werden sollten sind z.B.:
Versicherungsschutz sollte auch bestehen bei Invalidität durch Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung, Bewusstseinsstörungen (z. B. durch Medikamente, Epilepsie, Ohnmacht, Alkohol), Invalidität als Folge einer Infektion (z. B. durch Zecken, Tetanus, Malaria).

Abzuraten ist von:
– einer Unfallrente, da meist das Verhältnis von Preis-Leistung nicht stimmt.
– einem dynamischen Beitrag. Es sollte von Anfang an, eine hohe Deckung gewählt werden.
– z. B. Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld, Unfall-Genesungsgeld, Übergangsleistung. So etwas will nur (zu) hohe Beiträge rechtfertigen. Person A fährt mit der Krankenhaustagegeldversicherung gut.

Wenn Interesse zu diesem und anderen Versicherungsthemen besteht, ich blogge auf www.blog.appsichern.de.

Ich hoffe ich konnte helfen,
Corinna

Wenn Interesse zu diesem und anderen Versicherungsthemen
besteht, ich blogge auf www(.)blog.appsichern.de.

Von diesem Blog rate ich ab:

  1. handelt es sich dabei lt Impressum um einen Menschen mit männlichem Vornamen,
  2. ist die in diesem Impressum genannte Registernummer bei der IHK nicht vorhanden.

Ich hoffe ich konnte helfen,

Nein - nicht wirklich.

Corinna

Gruß Merger

Lieber Merger,

zunächst zu Punkt 2:
Vielen Dank für den Hinweis! Er ist eine große Hilfe, denn es hatte sich ein Tippfehler eingeschlichen: ein O statt einer 0. Das darf nicht sein(!), ist aber dennoch passiert. Der Fehler ist nun behoben und die Registernummer, wie sich das gehört, auffindbar.

Zu Punkt 1:
Der Mensch mit männlichem Vornamen ist der Gründer des kleinen StartUps namens AppSichern. Übrigens einer mit großem Know-how im Versicherungsbereich, und wie ich finde, einer tollen Idee. Wie auch immer. Meine Wenigkeit bloggt wirklich auf dieser Seite wie z.B. am Ende des Beitrags über die Kinderinvaliditätsversicherung zu lesen ist. Das ist nicht der einzige Beitrag, nur ein Beispiel.

Und doch, ich hoffe ich konnte helfen und kann es auch in Zukunft.

Beste Grüße,
Corinna

…Es ist ratsam hier eine kleine Todesfalldeckung zu wählen

???!!

da bei lebensbedrohlicher Invalidität

Auch bei nicht lebensbedrohender Invalidität.

im ersten Jahr nur die Todesfalldeckung und nicht die Invaliditätsdeckung ausgezahlt wird.

Da der Invaliditätsgrad frühestens nach Ablauf eines Jahres festgestellt werden kann.

Hi,
den Sinn einer Vorschusszahlung bis zur Höhe der Todesfallsumme hast du nicht wirklich verstanden. Deiner Meinung nach soll es empfehlenswert sein, bis zur Auszahlung der Inva-Summe nur kleines Geld für evtl. erforderliche Umbauten der Wohnung oder des Autos zur Verfügung zu haben.
Was für ein toller Tip!

Gruß Keki

Liebe Corinna,

Lieber Merger,

Zu Punkt 1:
Der Mensch mit männlichem Vornamen ist der Gründer des kleinen
StartUps namens AppSichern. Übrigens einer mit großem Know-how
im Versicherungsbereich, und wie ich finde, einer tollen Idee.

na und… ist er auch hier als User ?

Wie auch immer. Meine Wenigkeit bloggt wirklich auf dieser
Seite wie z.B. am Ende des Beitrags über die
Kinderinvaliditätsversicherung zu lesen ist. Das ist nicht der
einzige Beitrag, nur ein Beispiel.

und was besagt uns dies nun - dein Hinweis muss man als Werbung betrachten,
was hier im Forum nicht gerade gern gesehen wird.

Es genügt doch, dass Du diesen Link in deiner Vika stehen hast.

Und doch, ich hoffe ich konnte helfen und kann es auch in
Zukunft.

Aber nicht mit deinen Hinweisen auf die Unfallversicherung.

Beste Grüße,
Corinna

Gruß Merger

Hallo Corinna,

Hallo Little,

wie Person A wahrscheinlich weiß, leistet die
Unfallversicherung bei durch Unfall verursachter dauerhafte
(dauerhaft = länger als 3 Jahre) Invalidität und wenn
gewünscht, im Todesfall. Es ist ratsam hier eine kleine
Todesfalldeckung zu wählen da bei lebensbedrohlicher
Invalidität im ersten Jahr nur die Todesfalldeckung und nicht
die Invaliditätsdeckung ausgezahlt wird.

Wie Keki bereits schrieb, ist dir der Sinn der Todesfalldeckung nicht bekannt,
denn es würde auch gezahlt werden, wenn es sich um keine lebensbedrohliche Invalidität handeln würde.

Wenn für Person A
einen Todesfallschutz benötigt, sollte sie über eine
Risikolebensversicherung nachdenken.

Wobei zuerst einmal geprüft werden müsste, ob eine Risiko-LV überhaupt noch möglich ist,
bzw. Risiken in der Risiko-LV ausgeschlossen sind.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Wer schließt heute denn noch eine Unfallversicherung ab wo nur die „Pauke“ Definition abgedeckt ist ?

Sprich,
Invalidität oder Tod durch Krankheit ist nicht versichert.
Hierzu ein paar Zahlen: Deutlich unter 10 % der
Berufsunfähigkeiten sind unfallbedingt. Nur 2 % der
schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind durch einen
Unfall in diese Lage geraten. (Quelle:
www.bundderversicherten.de/Unfall Diese Quelle ist sehr
empfehlenswert.) Wenn Person A vorhat, die Unfallversicherung
als Ersatz der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen,
sollte sie eine noch höhere Deckung als generell schon
empfohlen wählen.

Was soll dieser letzte Absatz überhaupt mit einer Unfallversicherung zu tun haben ?
Dafür gibt es andere Absicherungen, wie z.B. Zusatzkrankenversicherung oder
Berufs- bzw. Dienst-Unfähigkeitsversicherungen.

Die hohe Deckung ist wichtig um bei Invalidität Umbauten von
Wohnung, Auto, etc. vorzunehmen oder Therapien, die nicht von
der Krankenkasse übernommen werden zahlen zu können. Zu
beachten ist auch der eventuelle Verdienstausfall, sollte
Person A ihrem bisherigen Broterwerb nicht mehr nachgehen
können.

Den Verdienstausfall sollte man mit einer Krankentagegeldversicherung oder
BU-DU-Absicherung abdecken.

Wichtige Punkte, die vereinbart werden sollten sind z.B.:
Versicherungsschutz sollte auch bestehen bei Invalidität durch
Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung,
Bewusstseinsstörungen (z. B. durch Medikamente, Epilepsie,
Ohnmacht, Alkohol), Invalidität als Folge einer Infektion (z.
B. durch Zecken, Tetanus, Malaria).

Diese obengenannten Hinweise sind mir zu wenig in der Unfallversicherung.

Folgendes sollte noch mitversichert sein:

Als Unfall gilt:
Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen;
Einatmen von giftigen oder ätzenden Stoffen;
Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen;
Einwirkung von Kälte, Hitze;
Geräuscheinwirkungen;
Impfschäden;
Tauchtypische Gesundheitsschäden;

usw. usw.

Abzuraten ist von:
– einer Unfallrente, da meist das Verhältnis von
Preis-Leistung nicht stimmt.

Meist - bedeutet aber, dass bei einzelnen Versicherungstarifen das
Preis-Leistungsverhältnis auch passen könnte.
Ich empfehle sogar eine Unfallrente mitzuversichern,
da diese dann auch bis zum Lebensende gezahlt wird.

– einem dynamischen Beitrag. Es sollte von Anfang an, eine
hohe Deckung gewählt werden.

Nur nicht jeder kann gleich zu Beginn diese hohe Deckung zahlen.

– z. B. Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld,
Unfall-Genesungsgeld, Übergangsleistung. So etwas will nur
(zu) hohe Beiträge rechtfertigen. Person A fährt mit der
Krankenhaustagegeldversicherung gut.

Wenn schon, sollte man hier auf jeden Fall eine Krankentagegeldabsicherung nennen.
Wer braucht schon eine Krankenhaustagegeldversicherung - sinnvoller wäre eine Zusatzversicherung für privatärztliche Versorgung im Krankenhaus (Chefarztbehandlung im 2-Bett-Zimmer).

Ich hoffe ich konnte helfen,

Wie schon mal gesagt - nicht wirklich.

Corinna

Gruß Merger

Hallo,

Den Verdienstausfall sollte man mit einer
Krankentagegeldversicherung oder
BU-DU-Absicherung abdecken.

Auch diesen Schutz kann sich nun einmal nicht jeder leisten.

Da du bekanntermaßen als Ausschließlichkeitsvertreter nur hauseigene Produkte verkaufen darfst (und jetzt bitte nicht wieder dieses Märchen von der Ventillösung),würden mich folgende Punkte interessieren.

Diese obengenannten Hinweise sind mir zu wenig in der
Unfallversicherung.

Folgendes sollte noch mitversichert sein:

Als Unfall gilt:
Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen;
Einatmen von giftigen oder ätzenden Stoffen;
Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen;
Einwirkung von Kälte, Hitze;
Geräuscheinwirkungen;
Impfschäden;
Tauchtypische Gesundheitsschäden;

usw. usw.

-Frist für die Feststellung der ärztlichen Invalidität (→gibt deutlich Besseres);
-Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer (→g.d.B.);
-Invaliditätsgrad der Niere,Milz,Magen,Lungenflügel (→g.d.B.);
-Übernahme unfallbedingter Kurkosten (→du ahnst es bereits…);
-Beitragsfreie Leistung bei Schwerstverletzungen;
-Erweiterung des Unfallbegriffes auf Herz- und/oder Kreislaufstörungen;
-Unterbleibt eine Leistungskürzung auch bei einem Mitwirkungsanteil >50%?;
-Leistungsbeschränkungen bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung?;
-Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ohne besondere Voraussetzung;

Meist - bedeutet aber, dass bei einzelnen Versicherungstarifen
das
Preis-Leistungsverhältnis auch passen könnte.
Ich empfehle sogar eine Unfallrente mitzuversichern,
da diese dann auch bis zum Lebensende gezahlt wird.

Es sei denn,der VN verstribt.Hier sollte dann die Rente an den überlebenden Ehepartner (falls vorhanden) weitergezahlt werden.Eine faire Lösung,die die A** ebenfalls nicht anbietet.

– einem dynamischen Beitrag. Es sollte von Anfang an, eine
hohe Deckung gewählt werden.

Nur nicht jeder kann gleich zu Beginn diese hohe Deckung
zahlen.

Gilt in gleichem Maße für die von die empfohlene BU;Krankentagegeldversicherung,funktionelle Invaliditätsversicherung,youname it.Hier wurde lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.

Ich hoffe ich konnte helfen,

Wie schon mal gesagt - nicht wirklich.

Dito.

Grüße,sapine

Hallo Sapine,

Hallo,

Den Verdienstausfall sollte man mit einer
Krankentagegeldversicherung oder
BU-DU-Absicherung abdecken.

Auch diesen Schutz kann sich nun einmal nicht jeder leisten.

Da du bekanntermaßen als Ausschließlichkeitsvertreter nur
hauseigene Produkte verkaufen darfst (und jetzt bitte nicht
wieder dieses Märchen von der Ventillösung),würden mich
folgende Punkte interessieren.

Die Ventillösung ist kein Märchen, aber hier geht es ja um die Unfallversicherung.

Allein schon aus meiner Vika ist ja ersichtlich, für welches Versicherungsunternehmen ich tätig bin. Bei meiner Antwort habe ich mich allerdings nicht nur auf unsere Produkte bezogen.

Diese obengenannten Hinweise sind mir zu wenig in der
Unfallversicherung.

Folgendes sollte noch mitversichert sein:

Als Unfall gilt:
Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen;
Einatmen von giftigen oder ätzenden Stoffen;
Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen;
Einwirkung von Kälte, Hitze;
Geräuscheinwirkungen;
Impfschäden;
Tauchtypische Gesundheitsschäden;

usw. usw.

-Frist für die Feststellung der ärztlichen Invalidität (→gibt
deutlich Besseres);
-Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer
(→g.d.B.);
-Invaliditätsgrad der Niere,Milz,Magen,Lungenflügel (→g.d.B.);
-Übernahme unfallbedingter Kurkosten (→du ahnst es
bereits…);
-Beitragsfreie Leistung bei Schwerstverletzungen;
-Erweiterung des Unfallbegriffes auf Herz- und/oder
Kreislaufstörungen;
-Unterbleibt eine Leistungskürzung auch bei einem
Mitwirkungsanteil >50%?;
-Leistungsbeschränkungen bei versehentlicher
Obliegenheitsverletzung?;
-Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ohne besondere
Voraussetzung;

Auf was sich deine Hinweise beziehen ist mir noch nicht klar.
Allerdings wirst Du mir recht geben, dass man bei einer Unfallversicherung
auf ein gutes Produkt wert legen soll mit guten Vertragsbedingungen.
Bei welchem Versicherer dann der Abschluss erfolgt, muss der VN oder
sein Vermittler entscheiden.

Meist - bedeutet aber, dass bei einzelnen Versicherungstarifen
das
Preis-Leistungsverhältnis auch passen könnte.
Ich empfehle sogar eine Unfallrente mitzuversichern,
da diese dann auch bis zum Lebensende gezahlt wird.

Es sei denn,der VN verstribt.Hier sollte dann die Rente an den
überlebenden Ehepartner (falls vorhanden) weitergezahlt
werden.Eine faire Lösung,die die A** ebenfalls nicht anbietet.

Dies wäre eine Super Lösung. Nur kenne ich keinen Versicherer
der dies anbietet.

– einem dynamischen Beitrag. Es sollte von Anfang an, eine
hohe Deckung gewählt werden.

Nur nicht jeder kann gleich zu Beginn diese hohe Deckung
zahlen.

Gilt in gleichem Maße für die von die empfohlene
BU;Krankentagegeldversicherung,funktionelle
Invaliditätsversicherung,youname it.Hier wurde lediglich eine
Empfehlung ausgesprochen.

Dies kann man aber erst bei einer ausführlichen Beratung erkennen und
dann sollte man zuerst die für den VN wichtigsten Verträge abschließen.
Nur diese Entscheidung ist erst möglich wenn man alle Details seines Kunden hat.
Dazu gehört das Alter, die Tätigkeit, evt. Risiken durch Sport oder Beruf und natürlich
auch wie gesund der Kunde überhaupt ist.

Ich finde es ja wirklich sehr nett, dass Du ständig in deinen Antworten für meinen Versicherer Werbung machst.

Muss aber nicht sein.

Gruß Merger

Hallo Sapine,

Hallo Merger,

Die Ventillösung ist kein Märchen, aber hier geht es ja um die
Unfallversicherung.

Okay.Einigen wir uns darauf,dass die Ventillösung nur dann in Betracht kommen kann,wenn der eigene Versicherer des Vermittlers kein entsprechendes Produkt im Angebot hat.Das dürfte für die Unfallversicherung in diesem deinem Fall nicht gelten :smile:.

Es sei denn,der VN verstribt.Hier sollte dann die Rente an den
überlebenden Ehepartner (falls vorhanden) weitergezahlt
werden.Eine faire Lösung,die die A** ebenfalls nicht anbietet.

Dies wäre eine Super Lösung. Nur kenne ich keinen Versicherer
der dies anbietet.

Beispielsweise die Gothaer (5 Jahre) oder NV und HKD (3 Jahre).Da können in Abhängigkeit non der versicherten Rente „hübsche“ Summen zusammenkommen.

Dazu gehört das Alter, die Tätigkeit, evt. Risiken durch Sport
oder Beruf und natürlich
auch wie gesund der Kunde überhaupt ist.

Das ist natürlich richtig.Gilt aber auch für die von dir kritisierte Schreiberin,die ja nur eine persönliche Meinung geäußert hat…Nevermind.

Ich finde es ja wirklich sehr nett, dass Du ständig in deinen
Antworten für meinen Versicherer Werbung machst.

Haha :smile:.Touche.In diesem Sinne auf ein zukünftig gutes „Beisammensein“ (dazu habe auch ich oftmals nicht beigetragen!) ohne gegenseitige Attacken (fachlich scharfe Diskussionen dürfen natürlich trotzdem gerne sein)

Gruß Merger

Schiedlich-friedliche Grüße,
sapine