Hallo Corinna,
Hallo Little,
wie Person A wahrscheinlich weiß, leistet die
Unfallversicherung bei durch Unfall verursachter dauerhafte
(dauerhaft = länger als 3 Jahre) Invalidität und wenn
gewünscht, im Todesfall. Es ist ratsam hier eine kleine
Todesfalldeckung zu wählen da bei lebensbedrohlicher
Invalidität im ersten Jahr nur die Todesfalldeckung und nicht
die Invaliditätsdeckung ausgezahlt wird.
Wie Keki bereits schrieb, ist dir der Sinn der Todesfalldeckung nicht bekannt,
denn es würde auch gezahlt werden, wenn es sich um keine lebensbedrohliche Invalidität handeln würde.
Wenn für Person A
einen Todesfallschutz benötigt, sollte sie über eine
Risikolebensversicherung nachdenken.
Wobei zuerst einmal geprüft werden müsste, ob eine Risiko-LV überhaupt noch möglich ist,
bzw. Risiken in der Risiko-LV ausgeschlossen sind.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wer schließt heute denn noch eine Unfallversicherung ab wo nur die „Pauke“ Definition abgedeckt ist ?
Sprich,
Invalidität oder Tod durch Krankheit ist nicht versichert.
Hierzu ein paar Zahlen: Deutlich unter 10 % der
Berufsunfähigkeiten sind unfallbedingt. Nur 2 % der
schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind durch einen
Unfall in diese Lage geraten. (Quelle:
www.bundderversicherten.de/Unfall Diese Quelle ist sehr
empfehlenswert.) Wenn Person A vorhat, die Unfallversicherung
als Ersatz der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen,
sollte sie eine noch höhere Deckung als generell schon
empfohlen wählen.
Was soll dieser letzte Absatz überhaupt mit einer Unfallversicherung zu tun haben ?
Dafür gibt es andere Absicherungen, wie z.B. Zusatzkrankenversicherung oder
Berufs- bzw. Dienst-Unfähigkeitsversicherungen.
Die hohe Deckung ist wichtig um bei Invalidität Umbauten von
Wohnung, Auto, etc. vorzunehmen oder Therapien, die nicht von
der Krankenkasse übernommen werden zahlen zu können. Zu
beachten ist auch der eventuelle Verdienstausfall, sollte
Person A ihrem bisherigen Broterwerb nicht mehr nachgehen
können.
Den Verdienstausfall sollte man mit einer Krankentagegeldversicherung oder
BU-DU-Absicherung abdecken.
Wichtige Punkte, die vereinbart werden sollten sind z.B.:
Versicherungsschutz sollte auch bestehen bei Invalidität durch
Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung,
Bewusstseinsstörungen (z. B. durch Medikamente, Epilepsie,
Ohnmacht, Alkohol), Invalidität als Folge einer Infektion (z.
B. durch Zecken, Tetanus, Malaria).
Diese obengenannten Hinweise sind mir zu wenig in der Unfallversicherung.
Folgendes sollte noch mitversichert sein:
Als Unfall gilt:
Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen;
Einatmen von giftigen oder ätzenden Stoffen;
Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen;
Einwirkung von Kälte, Hitze;
Geräuscheinwirkungen;
Impfschäden;
Tauchtypische Gesundheitsschäden;
usw. usw.
Abzuraten ist von:
– einer Unfallrente, da meist das Verhältnis von
Preis-Leistung nicht stimmt.
Meist - bedeutet aber, dass bei einzelnen Versicherungstarifen das
Preis-Leistungsverhältnis auch passen könnte.
Ich empfehle sogar eine Unfallrente mitzuversichern,
da diese dann auch bis zum Lebensende gezahlt wird.
– einem dynamischen Beitrag. Es sollte von Anfang an, eine
hohe Deckung gewählt werden.
Nur nicht jeder kann gleich zu Beginn diese hohe Deckung zahlen.
– z. B. Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld,
Unfall-Genesungsgeld, Übergangsleistung. So etwas will nur
(zu) hohe Beiträge rechtfertigen. Person A fährt mit der
Krankenhaustagegeldversicherung gut.
Wenn schon, sollte man hier auf jeden Fall eine Krankentagegeldabsicherung nennen.
Wer braucht schon eine Krankenhaustagegeldversicherung - sinnvoller wäre eine Zusatzversicherung für privatärztliche Versorgung im Krankenhaus (Chefarztbehandlung im 2-Bett-Zimmer).
Ich hoffe ich konnte helfen,
Wie schon mal gesagt - nicht wirklich.
Corinna
Gruß Merger