Unfallversicherung Eigene ufv und arbeitgeber ufv

Hallo zusammen!
 
Ich habe einen Arbeitswegeunfall unverschuldet gehabt.
Die Haftpflicht des gegners zahlt ja Schmerzensgeld…usw.
Ich selber habe eine Unfallvericherung.Aber mein Chef hat auch eine Unfallversicherung für seine Angestellten.Mein frage:Es müssen dann doch alle beide zahlen?

Hallo,
bei Schadensfällen, egal welcher Art zahlt natürlich immer nur EINE Versicherung…
Bei Wegeunfällen ist die Gesetzliche Berufsunfallversicherung (Berufgenossenschaft BG )zuständig…
Jörg

Hallo,

Hallo,
bei Schadensfällen, egal welcher Art zahlt natürlich immer nur
EINE Versicherung…

Nein - dies ist völliger Unsinn!

Bei Wegeunfällen ist die Gesetzliche Berufsunfallversicherung
(Berufgenossenschaft BG )zuständig…

Und wenn eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde,
zahlt diese auch.

Jörg

Gruß Merger

Hallo,

Unter Umständen wird sogar von 4 Versicherungen eine Leistung gezahlt.
Aber um dies näher beurteilen zu können, müssten wir schon wissen, wie der Unfall sich zugetragen hat.

Gruß Merger

Hallo,

a) Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners zahlt Schadenersatz(Schmerzensgeld) wegen
der Betriebsgefahr eines Kfz. aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen

b)Die Berufsgenossenschaft in der der AG und damit auch alle AN per Gesetz Pflichtversichert sind
zahlt bei Arbeits-und Wegeunfällen von und zur Arbeit die Krankheitskosten

c)Private Unfall-Versicherungen

Hier kommt es darauf an,ob es sich um eine 24 Stunden-Versicherung
handelt oder um eine Freizeit-Versicherung.
Die erstgenannte zahlt auch bei Arbeitsunfällen…wobei man aber mal das
„Kleingedruckte“ im Vertrag durchlesen sollte ,das heisst ob Leistungen der BG angerechnet werden oder nicht.

Nein - das 4. Paar Schuh hast Du vergessen.
d) Unfallversicherung des Arbeitgebers!

Nö…die heisst BG…
Hallo,

wohl kaum…oder warum sollte ein AG zusätzlich zur Zwangsversicherung

durch die Berufsgenossenschaft noch auf seine Kosten eine Unfallversicherung

für seine AN bezahlen ??..

Da muss ich dich eines besseren belehren!
Hallo,

Hallo,

wohl kaum…oder warum sollte ein AG zusätzlich zur
Zwangsversicherung

Es gibt viele Unternehmen, die schließen für ihre Mitarbeiter zusätzliche Versicherungen,
wie z.B. Unfallversicherungen und Krankenversicherungen ab.

Warum sie dies tun ist doch einfach zu erklären: je mehr ein Arbeitgeber bietet, um so einfacher bekommt er gute treue Fachkräfte, die nicht gleich wieder wegrennen.

Gruß Merger

Hallo,

damit sie dann gleich krankfeiern…:smile:))

Ansonsten ist das ganze aber eine „Mogelpackung“…denn das ganze hatte nur Vorteile für den AG…große Sprüche klopfen aber im Grunde für Lau nix bieten.

Denn Steuerrechtlich gesehen waren bis Ende 2013 solche Gruppenverträge
des AG mit den Versicherungsgesellschaften zugunsten des AN als

Versicherung für fremde Rechnung
nach §§ 43ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu betrachten.

Was im Klartext nichts anderes heisst,das der AG dafür weder Lohnsteuern-noch Sozilaversicherungsabgaben lesiten musste.

Und da es sich um Gruppenverträge handelt wurde auch selten die Grenze von 44 € im Monat überschritten,ab der das ganze Abgabenpflichtig wurde.

Denn je nach MA-Anzahl ist der „Monatsbeitrag“ pro MA für den AG schon für 5 € zu haben…

Ein höheres Gehalt von 50 € mehr käme da weit teuerer für den AG…

Wie war das doch gleich nochmal ??..

Man muss denn MA nur schnell genug über den Tisch ziehen,damit er die dabei entstehende Reibungswärme als „Nestwärme“ empfindet…

@ Frank Mueller,

manchmal wäre es sinnvoll, zuerst einmal nachzudenken bevor man etwas schreibt.

Eine Betriebliche Krankenversicherung könnte für viele Mitarbeiter von Vorteil sein,
denn man sollte dabei beachten, dass dieser Versicherungsschutz teilweise sogar ohne jegliche Gesundheitsfragen möglich ist.

Und vieviele Arbeitnehmer bekommen wegen verschiedener Krankheiten solch ein Versicherungsschutz nicht mehr.

Also keine Mogelpackung - sondern sehr sinnvoll.

Und welche Kosten der AG dafür zahlt sollte man ihm überlassen.

Gruß Merger

für mich ist hier Schluss!