Hallo, Ich hatte vor kurzem einen kleinen Treppenunfall und kann zur Zeit nicht auftreten. Keine Große Sache, nach ner Woche ist wohl alles vorbei und ohne Folgeschäden erledigt.
Meine Frage ist: Wie deffiniert eine private Unfallversicherung ein Genesungsgeld?
Wird in meinem Fall, also ohne Knochenbruch, ohne Krankenhausaufenthalt (nur Ambulanz), ohne bleibende Schäden ein Genesungsgeld gezahlt? Also zumidest für die Zeit meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Oder kann ich keine Geldleistung erwarten?
Danke für eure Antworten
Gruss Michael