Unfallversicherung Genesungsgeld

Hallo, Ich hatte vor kurzem einen kleinen Treppenunfall und kann zur Zeit nicht auftreten. Keine Große Sache, nach ner Woche ist wohl alles vorbei und ohne Folgeschäden erledigt.
Meine Frage ist: Wie deffiniert eine private Unfallversicherung ein Genesungsgeld?
Wird in meinem Fall, also ohne Knochenbruch, ohne Krankenhausaufenthalt (nur Ambulanz), ohne bleibende Schäden ein Genesungsgeld gezahlt? Also zumidest für die Zeit meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Oder kann ich keine Geldleistung erwarten?
Danke für eure Antworten

Gruss Michael

Evtl mal den Versicherer fragen !!
Macht Sinn da hier im Netz keiner die Bedingungen vorliegen hat…!!

Genesungsgeld gib es für die Tage nach einem Krankenhausaufenthalt den gleichen Satz wie im Krhs und ebenso lang !!

Wenn Sie einen richtigen Versicherungsfachmann brauchen der sich um Ihre Belange kümmert dann lassen Sie es mich wissen!
[email protected]

Hallo Michael,

in der Regel ist es so, dass Genesungsgeld immer an Krankenhaustagegeld gebunden ist und für die gleiche Anzahl von Tagen, die man stationär aufgrund des Unfalls behandelt wurde, auch Genesungsgeldanspruch besteht. Eine weitergehende Krankschreibung ist nicht relevant. Es ist halt unfallbedingtes Krankenhaustage- und Genesungsgeld versichert. Ggf. solltest du mal in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob es abweichende Regelungen gibt.

Gruß Angelika

Hallo,
das Genesungsgeld wird im Anschluss an einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt wie das Unfall-Krankenhaustagegeld.