Unfallversicherung Kinder

Hallo zusammen,
meine Frageen sind folgende:
Wie lange kann man den Status des Kindes in einer Unfallversicherung beibehalten, da der Beitrag dementsprechend geringer ist ?

2te Frage:
Außer über „Google“ wo können solche explizieten Fragen nachgeschaut werden…?
Das VVG ist ja ziemlich allgemein !!

Danke für die Antworten !!

Sie ist üblicherweise bis zum 18 L-Jahr gültig.
Sie kann jedoch auch länger gültig sein.
Schau einfach mal in den Versicherungsbedingungen nach.
Abteilung , Versicherte Person ".
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo

Solange das Kind zu Hause wohnt und unterhaltsberechtigt ist stellt dies selten ein Problem dar. Es kommt aut den Versicherer an, ggf ist dies auch danach noch möglich.

Im Internet werden Sie dazu bestimmt nichts finden. Wenden Sie sich am besten an einem Makler und lassen sich beraten.

Gruß, FC

Hallo Masimoto,

  1. den Status als Kind läuft in Regelfall bei den Versicherern bis 18 und wird dann automatisch umgestellt spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit.
  2. Frage bei einem Versicherungsmakler an, der kann dir weiterhelfen. […]

Viele Grüße
forstartup.de

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Mit 18 ist man kein Kind mehr. Details stellt Ihr Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens sicher gerne zur Verfügung (Papier oder pdf). Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Hallo,
eine gute Frage und vor allem nicht allgemein zu beantworten.
Hier sind die Regelungen der jeweiligen Versicherung zu berücksichtigen.
Grdstzl. können Kinder bis zum 18. Lebensjahr als Kind versichert sein. Doch auch hierzu gibt es Unterschiede von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Ich empfehle den Schutz abhängig vom Leistungsspektrum zu wählen!
Und nicht von der Prämie.
Dann gibt es noch die Anmerkung: Unfall, muss die sein? Je nach Alter und Lebensstatus des Kindes kann auch an eine Berufsunfähigkeit des Kindes gedacht werden. Deren Leistungsspektrum ist wesentlich größer, natürlich auch teurer. Aber wer kennt das nicht … man hat Geld für etwas ausgegeben und ist dann total enttäuscht wenn man die Leistung nicht erhält, an die man eigentlich gedacht hat …
Hilft das weiter? Gerne stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Fichter

Guten Morgen,

  1. in der Regel bis 18 Geburtstag.
  2. Was sind denn „solche explizite Fragen“ ?
    Grundsätzlich sind die Bedingungen des Versicherungsvertrages entscheidend. Jede versicherungsgesellschaft hat in der Regel unterschiedliche Tarife, so wie Mercedes unterschiedliche Modelle hat und innerhalb der Modelle diese wieder variieren.

Es gibt also nicht DIE Unfallversicherung.

Wenden Sie sich am besten an einen guten Versicherungsmakler vor Ort. Aber bitte ein Makler, kein Vertreter. Der kann ihnen dann das für sie beste Produkte suchen und anbieten.

Hallo

Kinder sind normalerweise bis zu Ihrem 24 - 27 Lebensjahr mitversichert (sofern sie studieren oder kein eigenes Einkommen haben; ACHTUNG: Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen.

Hallo Masimoto,
zu1.) Eintrittsalter
 Kinder und Jugendliche: 0 bis 17 Jahre
 Erwachsene: Vollendung des 18. Lebensjahres bis einschließlich 67. Lebensjahr
 Seniorentarif: Vollendung des 67. Lebensjahres bis einschließlich 81. Lebensjahr
Altersbedingte Änderungen
Der Beitragssatz der zu versichernden Person ist abhängig von dem jeweiligen Alter bei Vertragsbeginn. Änderungen während der
Vertragslaufzeit kommen in folgenden Fällen vor:
 Kinder und Jugendliche können nach vollendeter Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach dem Tarif für die Kinder-
Unfallversicherung versichert werden. Die Versicherung wird bis zum Ende des Versicherungsjahres fortgeführt, in dem das versicherte
Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Damit endet die Anwendung des Tarifs für Kinder und es besteht nach dem dann gültigen Tarif ein
Wahlrecht gemäß Ziffer 5.1. AUB 2010.
 Erwachsene können nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis einschließlich des 67. Lebensjahres zu den Tarifsätzen dieser Alters-
gruppe versichert werden. Ab Vollendung des 67. Lebensjahres wird bei bestehenden Verträgen ein Änderungsangebot unterbreitet. Es
besteht das Wahlrecht den Vertrag bei unveränderten Beiträgen für die Invaliditätsleistung mit einer Integralfranchise von 25% fortzufüh-
ren oder bei gleichbleibender Leistung den Vertrag mit den Beitragssätzen für Personen ab Vollendung des 67. Lebensjahres fortzufüh-
ren.
 Die Beitragssätze für den Seniorentarif sind in drei Altersgruppen aufgeteilt:

Vollendung des 67. Lebensjahres bis einschließlich 72. Lebensjahr

  • Vollendung des 72. Lebensjahres bis einschließlich 77. Lebensjahr
  • Vollendung des 77. Lebensjahres bis einschließlich 81. Lebensjahr

Maßgebend ist das Eintrittsalter bei Vertragsbeginn. Altersbedingte Änderungen des Beitrages während der Vertragslaufzeit im Senioren-
tarif werden nicht vorgenommen.

zu2.) In den allgem. und besonderen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft…oder beim betreuenden Makler.

Gruss WB

Hallo,

der Status Kind kann bis Vollendung des 18. Lebensjahr beibehalten werden. Man bekommt meistens 6 Monate vorher ein Schreiben von der Gesellschaft wo zwei Varianten einer Weiterführung im Erwachsenen Tarif aufgezeigt werden. Einmal mit verringerter Leistung und gleichem Preis oder mit gleicher Leistung bei entsprechend höherem Preis.
Dies müsste in den besonderen Bedingungen der Unfallversicherung stehen. Das VVG regelt dies nicht.

Viele Grüße