Hallo Masimoto,
zu1.) Eintrittsalter
Kinder und Jugendliche: 0 bis 17 Jahre
Erwachsene: Vollendung des 18. Lebensjahres bis einschließlich 67. Lebensjahr
Seniorentarif: Vollendung des 67. Lebensjahres bis einschließlich 81. Lebensjahr
Altersbedingte Änderungen
Der Beitragssatz der zu versichernden Person ist abhängig von dem jeweiligen Alter bei Vertragsbeginn. Änderungen während der
Vertragslaufzeit kommen in folgenden Fällen vor:
Kinder und Jugendliche können nach vollendeter Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach dem Tarif für die Kinder-
Unfallversicherung versichert werden. Die Versicherung wird bis zum Ende des Versicherungsjahres fortgeführt, in dem das versicherte
Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Damit endet die Anwendung des Tarifs für Kinder und es besteht nach dem dann gültigen Tarif ein
Wahlrecht gemäß Ziffer 5.1. AUB 2010.
Erwachsene können nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis einschließlich des 67. Lebensjahres zu den Tarifsätzen dieser Alters-
gruppe versichert werden. Ab Vollendung des 67. Lebensjahres wird bei bestehenden Verträgen ein Änderungsangebot unterbreitet. Es
besteht das Wahlrecht den Vertrag bei unveränderten Beiträgen für die Invaliditätsleistung mit einer Integralfranchise von 25% fortzufüh-
ren oder bei gleichbleibender Leistung den Vertrag mit den Beitragssätzen für Personen ab Vollendung des 67. Lebensjahres fortzufüh-
ren.
Die Beitragssätze für den Seniorentarif sind in drei Altersgruppen aufgeteilt:
Vollendung des 67. Lebensjahres bis einschließlich 72. Lebensjahr
- Vollendung des 72. Lebensjahres bis einschließlich 77. Lebensjahr
- Vollendung des 77. Lebensjahres bis einschließlich 81. Lebensjahr
Maßgebend ist das Eintrittsalter bei Vertragsbeginn. Altersbedingte Änderungen des Beitrages während der Vertragslaufzeit im Senioren-
tarif werden nicht vorgenommen.
zu2.) In den allgem. und besonderen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft…oder beim betreuenden Makler.
Gruss WB