Wenn man eine Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung UBR abgeschlossen hat und eine Beitragsfeistellung wünscht, darf dann der Versicherer (die mit dem großen A am Anfang) den Vertrag direkt um ein JAhr verlängern?
Meine etwas gelesen zu haben, dass hierbei entgegen normaler Unfallvers. etwas anderes gilt, da diese Form kapitalbildend ist.
Es soll auch ein BGH-Urteil dazu gegeben haben, wegen Beitragsfreistellung, bzw. monatlicher Kündbarkeit? Kann es aber nirgends finden.
Können Sie mir weiterhelfen?
mfg
Joerg