Unfallversicherung mit Vorerkrankung

Hallo zusammen,

kann jemand sinnvoll eine Unfallversicherung abschließen, der eine Erkrankung hat, die zu Kontrollverlust führen kann, z.B. Diabetes?

Wenn ja, was passiert wenn der Versicherte ohnmächtig wird und sich schwer verletzt. Ist das dann abgedeckt?

Gruß
Bori

Hi,

die meisten (alle?) Unfallversicherungen haben folgenden Passus unter „Keine Leistungspflicht besteht bei“: "Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. "

Generell leistet eine Unfallversicherung nur bei „plötzlich von aussen auf den Körper einwirkenden Einflüssen“. Also der klassische Verkehrsunfall oder der Dachziegel der auf Deinen Kopf fällt. Bei einem Zuckerschock greift o.g.schon mal nicht und ausserdem hättest Du gegen die „Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers“ verstossen wenn Du das verschweigst.

Gebe in Google mal „Unfallversicherung Allgemeine Versicheurngsbedingungen AVB“ ein und suche Dir eine raus. Da steht alles drin.

Gruss
K

kann jemand sinnvoll eine Unfallversicherung abschließen, der
eine Erkrankung hat, die zu Kontrollverlust führen kann, z.B.
Diabetes?

Ja, das kann er.

Wenn ja, was passiert wenn der Versicherte ohnmächtig wird und sich schwer verletzt. Ist das dann abgedeckt?

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Am Markt exitiert eine große Bandbreite. Faustregel: je billiger der Tarif, desto pingeliger der Versicherer.

Hallo Bori,

Hallo zusammen,

kann jemand sinnvoll eine Unfallversicherung abschließen, der
eine Erkrankung hat, die zu Kontrollverlust führen kann, z.B.
Diabetes?

ja - dies kann er. Denn die meisten Unfälle die ein gut eingestellter Diabetiker erleidet, haben mit Diabetes überhaupt nichts zu tun.

Natürlich muss man bei Antragstellung den Diabetes angeben.
Bei Diabetes Typ 1 wird auf jeden Fall ein Ausschluss erfolgen und zwar wenn der Unfall z.B. auf Grund einer Unterzuckerung erfolgt.
Bei Diabetes Typ 2 kann man sogar Verträge ohne Ausschlussklausel erhalten, dies entscheidet dann der Versicherer auf Grund der ärztlichen Unterlagen.

Wenn ja, was passiert wenn der Versicherte ohnmächtig wird und
sich schwer verletzt. Ist das dann abgedeckt?

Kommt drauf an - hier ist die Ursache der Ohnmacht entscheidend.
Daher auf jeden Fall darauf achten, dass Bewusstseinsstörungen wie auch Eigenbewegungen in dem Unfalltarif mitversichert sind.

Gruß
Bori

Gruß Merger

Hi

Faustregel: je billiger der Tarif, desto
pingeliger der Versicherer.

Das meinst Du jetzt nicht wirklich ernst, oder ???

zahao

Das meinst Du jetzt nicht wirklich ernst, oder ???

Warum nicht ? Wir haben Tarife mit und ohne Berücksichtigungen von Vorerkrankungen. Rate mal, welcher Variante teurer ist.

Hi Lord of the Board .-))

Das meinst Du jetzt nicht wirklich ernst, oder ???

Warum nicht ? Wir haben Tarife mit und ohne Berücksichtigungen
von Vorerkrankungen. Rate mal, welcher Variante teurer ist.

Ich kenne eure Tarife, aber aus Deiner Antwort könnte man schließen das billig (preisgünsig) automatisch schlechter ist.

Gerade in der Unfallversicherung gibt es richtig gute Bedingungswerke zu richtig schmalen Preisen.

Viele Grüße

Zahao

Moin Master of Makler,

Ich kenne eure Tarife, aber aus Deiner Antwort könnte man schließen das billig (preisgünsig) automatisch schlechter ist.

Dann habe ich mich schlecht ausgedrückt, mir ging es um etwas ganz anderes …

Gerade in der Unfallversicherung gibt es richtig gute Bedingungswerke zu richtig schmalen Preisen.

nämlich nicht um das Bedingungswerk, sondern um die Berücksichtigung von Vorerkrankungen. Hier wurde ausdrücklich nach einer Vorerkrankung (Diabetes) gefragt und macht es schon einen Unterschied, ob 20%, 30% oder 50% zugrunde gelegt werden.

GRuß

Nordlicht

Es gibt nun auch Unfallversicherungen ohne bzw. auch mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.

Achtung bei Tarifen ohne Gefahrengruppen, da es hier zu Leistungskürzungen kommen kann. Wenn man drüber spricht in der Regel jedoch auch kein Problem.

Das mit der Mitwirkung ist in jedemfall bei FAST allen Tarifen so, es gibt eine Vergleichssoftware die auf sowas speziell auch eingeht, falls du daran speziell Interesse hast.

Es ist nicht immer von der Ursache abhängig, es gibt Versicherer die darauf verzichten!

Das mit dem Diabetes ist bei manchen Versicherern sogar ein Ablehnungsgrund, also anständigen Makler suchen und befragen. :smile:

Achtung bei Tarifen ohne Gefahrengruppen, da es hier zu
Leistungskürzungen kommen kann. Wenn man drüber spricht in der
Regel jedoch auch kein Problem.

Da haben Sie mich jetzt aber neugierig gemacht.Ein Gespräch ersetzt keine rechtsverbindliche Erklärung des Versicherers.

Es ist nicht immer von der Ursache abhängig, es gibt
Versicherer die darauf verzichten!

Das ist natürlich schön formuliert und sicher ein Vorteil gegenüber den gängigen Klauseln,die eine Kürzung bspw. ab 25% vorsehen.Und die Beweispflicht für den Zusammenhang zwischen Ereignis und Schädigung trägt nach wie vor der VN.
Nice to have,aber nicht zwingend ein Argument für einen bestimmten Anbieter.