Wenn sich herausstellt, daß der Versicherungsnehmer wegen Pflegestufe seit Jahren gar nicht mehr versicherbar war und die Versicherung, das im Prinzip auch so sieht, mit welchem Recht zahlt sie dann lediglich einen Bruchteil der Beiträge zurück?
Wenn sich herausstellt, daß der Versicherungsnehmer wegen
Pflegestufe seit Jahren gar nicht mehr versicherbar war und
die Versicherung, das im Prinzip auch so sieht, mit welchem
Recht zahlt sie dann lediglich einen Bruchteil der Beiträge
zurück?
Es werden selbstverständlich nur die Beiträge zurückgezahlt,die seit dem Zeitpunkt der Unversicherbarkeit aufgrund Pflegebedürftigkeit gezahlt wurden.Vorher bestand schließlich Versicherungsschutz.
Oh, da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Die Versicherung will die Beiträge für den nicht versicherbaren Zeitraum nur teilweise erstatten.
Hallo,
Oh, da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Die
Versicherung will die Beiträge für den nicht versicherbaren
Zeitraum nur teilweise erstatten.
das ist,auch wenn ich es nur „aus der Ferne“ beurteilen kann,eigentlich nicht rechtens.Die Versicherung sollte zu einer Begründung aufgefordert werden,dann ist man für eine konkretere Einschätzung besser gewappnet.
Grüße,sapine
Oh, da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Die
Versicherung will die Beiträge für den nicht versicherbaren
Zeitraum nur teilweise erstatten.
Kann es sein das im Vertrag noch andere Personen mitversichert sind? Wenn ja erstattet die Gesellschaft nur den Teil der nicht mehr versicherbaren Person, da die anderen ganz normal weiter Versicherungsschutz genießen.
Gruß
LampEh