Ist man während des Zivildienstes automatisch Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war 2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem nichts mehr gehört. Danke
Als Zivi bist du über den „Arbeitgeber“ bestenfalls gesetzl. unfallvers., was nur Unfälle während des Dienstes und höchstens noch Wegeunfälle (vom und zum Dienstort) einschließt - im privaten Bereich grundsätzlich nicht.
Wenn der gemeldete Unfall in 2008 bist du ja richtig zeitig dran, wenn du schon in 2013 darüber nachdenkst. Alle Achtung.
Ist man während des Zivildienstes automatisch
Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
Nur während deiner beruflichen Tätigkeit. Im privaten Bereich, Sportclub oder sonstiges brauchst du eine private Unfallversicherung.
Ist man während des Zivildienstes automatisch
Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
der versicherungsschutz besteht nur während der arbeit und auf dem weg von oder zur arbeitsstelle.
in keinem fall ist der private bereich über die bg abgesichert. dafür sind die „privaten unfallversicherungen“ zuständig.
wenn kein „folgeschaden“ aus dem unfall von 2008 entstand, erfolgen auch keine informationen von der bg.
beste grüße
Ist man während des Zivildienstes automatisch
Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
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Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
Sorry, ich kann diese frage nicht zweifelsfrei beantworten.
Nur wenn sie den Unfall irgendwo gemeldet haben steht ihnen auch eine Antwort zu. ERINNERN
sorry, aber das ist nicht mein Spezialgebiet.
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Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
Hallo,
ich weiß es nicht, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man als Zivi nicht versichert ist. Ich würde biem damaligen „Arbeitgeber“ einmal nachfragen oder mich direkt an die Berufsgenossenschaft wenden. Ggf. könnten Ansprüche auch bereits verjährt sein, aber ich würde auf jeden Fall einmal nachhaken.
Betse Grüße
tripleZ
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Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
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Halllo
hier die Fundstelle für gesetzliche Ansprüche:
§ 47 Versorgung - ZGD
(1) Ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist. In gleicher Weise erhalten die Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Antrag Versorgung. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten Leistungen in entsprechender Anwendung der §§ 40, 40a und 41 des Bundesversorgungsgesetzes, sofern ein Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt; dieser Anspruch ist auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt. Satz 4 gilt entsprechend, wenn ein Partner in der Zeit zwischen dem 1. November 1994 und dem 23. Juni 2006 an den Schädigungsfolgen verstorben ist.
(2) Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Dienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.
(3) Eine Zivildienstbeschädigung ist auch eine gesundheitliche Schädigung, die herbeigeführt worden ist durch 1.
einen Angriff auf den Dienstleistenden wegena)
seines pflichtgemäßen dienstlichen Verhaltens oder
b)
seiner Zugehörigkeit zum Zivildienst,
2.
einen Unfall, den der Dienstleistende oder ehemalige Dienstleistendea)
auf einem Hin- oder Rückweg erleidet, der notwendig ist, um eine Maßnahme der Heilbehandlung, eine Badekur, Versehrtenleibesübungen als Gruppenbehandlung oder berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation nach § 26 des Bundesversorgungsgesetzes durchzuführen oder um auf Verlangen einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts wegen der Beschädigtenversorgung persönlich zu erscheinen oder
b)
bei der Durchführung einer der in Buchstabe a aufgeführten Maßnahmen erleidet.
(4) Zum Zivildienst im Sinne dieser Vorschrift gehören auch 1.
die mit dem Zivildienst zusammenhängenden Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort,
2.
die Teilnahme eines Dienstleistenden an dienstlichen Veranstaltungen.
(5) Als Zivildienst gilt auch 1.
das Erscheinen eines Dienstpflichtigen auf Anordnung einer für die Durchführung des Zivildienstes zuständigen Stelle,
2.
das Zurücklegen des Weges bei Antritt und des Rückweges bei Beendigung des Zivildienstes,
3.
das Zurücklegen des mit dem Zivildienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle.
4.
(weggefallen)
Unabhängig davon besteht Anspruch aus der Privaten Unfallversicherung - sofern rechtzeitig gemeldet und die Voraussetzungen ( z.B. Invaliditätsgrad ) erfüllt sind
gruß
Johannes Türk
www.tuerk-vertsicherungen.de
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Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
Guten Tag,
während der Zeit des Zivildienstes ist jeder unfallversichert, wenn es es sich um einen Arbeits oder Wegeunfall handelt.
In der Freizeit nur, wenn es eine private Unfallversicherung gibt.
Die gesetzliche Rentenversicherung könnte auch noch einspringen, wenn Sie durch den Unfall erwerbsgemindert sind und die sonstigen Voraussetzungen für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente erfüllen.
Was für einen Unfall hatten Sie ? Wem haben Sie dem Unfall gemeldet ? Geht es um Folgeschäden ? Invalidität ?
Wenn Sie bis jetzt nichts gehört haben, werden Sie auch nichts mehr hören, Sie müßen Ansprüche anmelden.
Eine genauere Auskunft kann nur die Stelle erteilen, wo Sie den Unfall gemeldet haben. Diese Stelle kann Ihnen auch mitteilen wer denn zuständig ist.
Hans Hilfreich
Ist man während des Zivildienstes automatisch
Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
Hallo,
ja, man ist während des Zivildienstes automatisch unfallversichert während der Ausübung der Tätigkeit über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers.
Privat ist man nur unfallversichert, wenn man auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Gruß
Ist man während des Zivildienstes automatisch
Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
Hallo
Soweit ich weis ist man nur über die gesetzliche unfallversichert, also nicht im Privatbereich.
Aber, wenn Du bereits länger als ein Jahr eine private Unfallversicherung hattest, dann führt die entsprechende Institution auf Antrag Deine Unfallversicherung weiter (zahlt die Beiträge) und dann bist Du automatisch über Deine Versicherung auch im Privatem Bereich abgesichert.
Mfg. igel2222
Ist man während des Zivildienstes automatisch
Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke
Als ZIWI ist man Gestzlich unfallversichert. Allerdings nicht im privaten Bereich.
Den Status der Unfallmeldung kann man dort erfragen, wo die Meldung aufgegeben wurde.
Ist man während des Zivildienstes automatisch
Unfallversichert? Falls ja, auch im privaten Bereich? Ich war
2008 Zivi und hatte damals einen Unfall gemeldet und seitdem
nichts mehr gehört. Danke