Unfallverursacher nicht mitversichert

Person A hat sich kurz Auto von Person B (Eigentümer) ausgeliehen. Person A ist nicht in der Versicherung mit eingetragen.

Person A möchte einparken und rempelt parkendes Auto (Lackschaden an Stoßstange und Kotflügel) von Person C. Polizei wird dazugeholt um Personalien etc aufzunehmen.

Person A und Person C möchten die Angelegenheit unter sich klären ohne Versicherung einzuschalten. Person C lässt eine Kurzgutachten erstellen. Dieses liegt bei 1700Euro (inkl. MwSt).

  • Zahlt in diesem Fall die Versicherung auch, obwohl Person A nicht mit eingetragen ist?

  • Welche Konsequenzen hätte dies für die weitere Nutzung der Versicherung?

  • Falls der Betrag Bar bezahlen werden sollte, muss dieser mit oder ohne MwsT übergeben werden?

  • Kann man in diesem Fall ein Gegengutachten veranlassen, da Betrag relativ hoch vorkommt?

Vielen Dank im voraus!

  • Zahlt in diesem Fall die Versicherung auch, obwohl Person A
    nicht mit eingetragen ist?

Hallo,

die Haftpflicht muss zahlen wenn mit dem Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde.

Es wurde aber gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen, da kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

  • Welche Konsequenzen hätte dies für die weitere Nutzung der
    Versicherung?

Höherstufung wegen dem Schaden und Vertragsstrafe.

  • Falls der Betrag Bar bezahlen werden sollte, muss dieser mit
    oder ohne MwsT übergeben werden?

Wird repariert, dann die Rechnung der Werkstatt mit Mwst, wird nur der Schaden ersetzt, ohne Mwst.

  • Kann man in diesem Fall ein Gegengutachten veranlassen, da
    Betrag relativ hoch vorkommt?

Dafür ist die Haftpflicht da.

Gruß

Nostra

Person A hat sich kurz Auto von Person B (Eigentümer)
ausgeliehen. Person A ist nicht in der Versicherung mit
eingetragen.

Person A möchte einparken und rempelt parkendes Auto
(Lackschaden an Stoßstange und Kotflügel) von Person C.
Polizei wird dazugeholt um Personalien etc aufzunehmen.

Person A und Person C möchten die Angelegenheit unter sich
klären ohne Versicherung einzuschalten. Person C lässt eine
Kurzgutachten erstellen. Dieses liegt bei 1700Euro (inkl.
MwSt).

  • Zahlt in diesem Fall die Versicherung auch, obwohl Person A
    nicht mit eingetragen ist?

Ja

  • Welche Konsequenzen hätte dies für die weitere Nutzung der
    Versicherung?

Wenn kein besonderer Grund vorliegt, wie z.B. der Versicherungsnehmer hat einen Schwächeanfall, oder muss schnellstens zum Arzt
besteht die Möglichkeit auf Grund des Versicherungsbedingungen den Beitrag rückwirkend für das Kalenderjahr anzuheben.

  • Falls der Betrag Bar bezahlen werden sollte, muss dieser mit
    oder ohne MwsT übergeben werden?

Hier ist wohl der Schaden des anderen Fahrzeugs gemeint.
Wenn eine Rechnung für die Schadensbehebung vorgelegt wird - ja.
Allerdings zahlt der Versicherer den Betrag nicht bar aus, sondern per Überweisung.

  • Kann man in diesem Fall ein Gegengutachten veranlassen, da
    Betrag relativ hoch vorkommt?

Wenn der Versicherer eingeschaltet wird, wird dieser schon eine Prüfung veranlassen.

Vielen Dank im voraus!

Gruß Merger

Kleine Nachfrage
Hi Nostra,

Es wurde aber gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen, da
kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

hast du das aus

Zahlt in diesem Fall die Versicherung auch, obwohl Person A nicht mit eingetragen ist? … mehr auf http://w-w-w.ms/a46zl5

geschlossen? Was wenn die Police keine Einschränkung bzgl. des Fahrers beinhaltet (also beliebige Fahrer berechtigt sind); in dem Fall muesste ein Extrafahrer doch ueberhaupt nicht eingetragen sein …

Und vielleicht hat ja der Versicherte hier dem Fahrer nur etwas derartiges erzaehlt, damit dieser von sich aus zahlt und damit die eigene SF Einstufung sich nicht veraendert …

Gruss
n.

hast du das aus

Hallo,

nein. Es gibt Verträge da werden Rabatte gesammelt indem immer mehr eingeschränkt wir. Sei es das nur ganz bestimmte Personen fahren dürfen, keine jungen Fahrer, nicht mehr km als vereinbart. Senkt alles die Prämie, aber wird gegen den Vertrag verstoßen, dann kommt eben der Hammer mit der Vertragsstrafe.

geschlossen? Was wenn die Police keine Einschränkung bzgl. des
Fahrers beinhaltet (also beliebige Fahrer berechtigt sind); in
dem Fall muesste ein Extrafahrer doch ueberhaupt nicht
eingetragen sein …

In dem Fall natürlich nicht, und ich würde niemanden raten wegen paar € den Fahrerkreis zu beschränken.

Und vielleicht hat ja der Versicherte hier dem Fahrer nur
etwas derartiges erzaehlt, damit dieser von sich aus zahlt und
damit die eigene SF Einstufung sich nicht veraendert …

Lügen haben kurze Beine, und ich würde auch so kleine Schäden grundsätzlich über die Versicherung laufen lassen. Das gehört zum Service einer Versicherung. Den Schaden kann man ja zurückkaufen, dann ändert sich auch der SF nicht.

Gruß

Nostra