Person A hat sich kurz Auto von Person B (Eigentümer) ausgeliehen. Person A ist nicht in der Versicherung mit eingetragen.
Person A möchte einparken und rempelt parkendes Auto (Lackschaden an Stoßstange und Kotflügel) von Person C. Polizei wird dazugeholt um Personalien etc aufzunehmen.
Person A und Person C möchten die Angelegenheit unter sich klären ohne Versicherung einzuschalten. Person C lässt eine Kurzgutachten erstellen. Dieses liegt bei 1700Euro (inkl. MwSt).
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Zahlt in diesem Fall die Versicherung auch, obwohl Person A nicht mit eingetragen ist?
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Welche Konsequenzen hätte dies für die weitere Nutzung der Versicherung?
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Falls der Betrag Bar bezahlen werden sollte, muss dieser mit oder ohne MwsT übergeben werden?
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Kann man in diesem Fall ein Gegengutachten veranlassen, da Betrag relativ hoch vorkommt?
Vielen Dank im voraus!