Mal angenommen, X bekommt Post von der Polizei wegen einer Anzeige mit TBNR, Tatvorwurf, einen Unfall verursacht zu haben - auf die Gegenfahrbahn geraten zu sein und einen Wagen am Spiegel beschädigt zu haben.
Der „Geschädigte“ hat am Folgetag des „Unfalls“ Anzeige erstattet:
… Es kam zum Unfall (TBNR: xxxy)[100 EUR-1Pkt.] … Diese Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 2, 1 Abs. 2; 49 StVO; § 24 StVG dar…
Es ist kein Kennzeichen von X im Brief zitiert à la, Als Führer des Pkw mit dem amtl. Kennzeichen und so weiter, jedoch das Kennzeichen des Geschädigten - ???
Angaben zur Person muss man ja machen, richtig?
Angaben zur Sache? Ist das überhaupt angeraten, dass X etwas zur Sache sagt bzw. schreibt im angehängten Fragebogen, in dem eigentlich gar nichts steht, zu dem man etwas sagen sollte, außer
wird der Verstoß zugegeben? Ja/nein (und wenn ja, mit welchem Fahrzeug?)
… Oder dass X Bilder der Beschädigungen am PKW an die Polizei sendet (naja, es gibt nun mal keine Beschädigungen… und wieder von welchem Fahrzeug?)
Kann man denn so einfach auf die Polizei und eine Anzeige gegen jemand anderen aufgeben ohne Unfallaufnahme und so weiter? Erschwerend kommt hinzu, dass der „Tatort“ eine kleine Nebenstraße ohne Mittelmarkierung ist.
Danke für eure Beiträge, ynot