Unfallvorwurf mit TBNR Stellungnahme Polizei Anzeige am Tag nach Unfall - ohne Kennzeichen

Mal angenommen, X bekommt Post von der Polizei wegen einer Anzeige mit TBNR, Tatvorwurf, einen Unfall verursacht zu haben - auf die Gegenfahrbahn geraten zu sein und einen Wagen am Spiegel beschädigt zu haben.
Der „Geschädigte“ hat am Folgetag des „Unfalls“ Anzeige erstattet:
… Es kam zum Unfall (TBNR: xxxy)[100 EUR-1Pkt.] … Diese Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 2, 1 Abs. 2; 49 StVO; § 24 StVG dar…
Es ist kein Kennzeichen von X im Brief zitiert à la, Als Führer des Pkw mit dem amtl. Kennzeichen und so weiter, jedoch das Kennzeichen des Geschädigten - ???

Angaben zur Person muss man ja machen, richtig?
Angaben zur Sache? Ist das überhaupt angeraten, dass X etwas zur Sache sagt bzw. schreibt im angehängten Fragebogen, in dem eigentlich gar nichts steht, zu dem man etwas sagen sollte, außer
wird der Verstoß zugegeben? Ja/nein (und wenn ja, mit welchem Fahrzeug?)
… Oder dass X Bilder der Beschädigungen am PKW an die Polizei sendet (naja, es gibt nun mal keine Beschädigungen… und wieder von welchem Fahrzeug?)
Kann man denn so einfach auf die Polizei und eine Anzeige gegen jemand anderen aufgeben ohne Unfallaufnahme und so weiter? Erschwerend kommt hinzu, dass der „Tatort“ eine kleine Nebenstraße ohne Mittelmarkierung ist.
Danke für eure Beiträge, ynot

Hallo!

Wie sonst als nach dem Kennzeichen sollte man Dich denn überhaupt ermitteln und anschreiben können ?
Bliebe nur noch „persönlich bekannt“ durch den Geschädigten .

Das reicht beides.

Und wenn man selbst nicht gefahren ist, dann sollte man die Person nennen, die gefahren ist. Verweigern darf man es nur bei sich selbst und nahen Angehörigen.
Zur Sache muss man nichts sagen.

Noch eins, auch schmale Straßen ohne Mittellinie haben eine Mitte über die man drüber kommen und dem anderen den Spiegel abrasieren kann.

MfG
duck313

Hallo und danke,
klar ist die Ermittlung über ein Kennzeichen gelaufen, seltsam, dass der Tatvorwurf einen Unfall verursacht zu haben, ohne den Zusatz als Führer eines Kfz lauten kann (kann auch auf Inlinern, dem Rad, zu Fuß etc stattfinden).
Und es gibt immer einen X und einen Y von denen einer über die Mitte fährt, wenn touchiert wird. Und es ist nicht immer der, der nicht über die Mitte kommt, der den anderen zu verdonnern versucht, es gibt durchaus Versuche, das Recht des Stärkeren durchzusetzten - vielleicht auch durch eine ungerechtfertigte Anzeige, auch hier gilt einerseits „audiatur et altera pars“ und „in dubio pro reo“, oder nicht?
Also nicht immer hat der Empfänger einer Anzeige unbedingt etwas ausgefressen (hier X), das kann man ruhig in Erwägung ziehen…

Hey YNot

Ja, Angaben zu Deiner Person musst Du machen!!

ich rate prinzipiell immer davon ab, gegenüber der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Dazu bist Du nicht verpflichtet. Denn ist eine Aussage erstmal protokolliert und unterschrieben, ist es schwierig diese komplett oder nur teilweise „aus der Welt“ zu schaffen.

Eine Anzeige kannst Du immer erstattet. Prinzipiell brauchst Du noch nicht mal die Polizei dazu, denn Du kannst die Anzeige auch direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken.

Wie oben angeführt, ich rate absolut davon ab, bei der Polizei Angaben zur Sache zu machen, sodass es auch total Wurscht ist, wo das passiert ist. Aber natürlich sollte X es im Hinterkopf behalten, ggf. auch Fotos vor Ort bzw. von der Straße machen. Braucht man ggf. im weiteren Verfahren. Wenn iwann Post von der Staatsanwaltschaft kommt, dann bitte einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Verkehrs- oder Ordnungswidrigkeitsrecht einschalten.

Danke, Dream Teacher,

wegen der bekannten Sache, bloß keine Angaben zur Sache machen kommt ja dieser obige Text…
Aber was für Angaben zur Person sind denn genau gefragt, reitet man sich da nicht evtl. auch schon rein, denn der „Vorwurf“ der Anzeige lautet ja auf die Gegenfahrbahn geraten zu sein, wenn man jetzt Angaben zur Person macht, in welchem Zusammenhang denn (dann muss man ja hier auch genau sein, oder?), als Fußgänger, als PKW Fahrer (auch wenn man sich zusammenreimen kann, dass die Namensermittlung über ein Kennzeichen kommt, steht nichts darüber drin!)

Und reinreiten:
obwohl ja die bekannte Verhaltensvorschrift lautet, keine Angaben zur Sache zu machen, würde X sich damit reinreiten, wenn
sie sagt, dass sie an besagtem Tag die Straße (mit ihrem PKW) befuhr,
dass sie mit dem rechten Rad schon neben der Straße auf unbefestigtem Grund vom anderen touchiert wurde,
dass sie versuchte, die Sache zu klären, aber
von dem anderen verbal bedroht wurde, und so besser das Gespräch beendete, als der andere die Polizei nicht hinzuhiehen wollte.
?
Würde das X wirklich schaden?
danke und Grüße, ynot

Der Ablauf ist folgendermaßen zu sehen:

Es wurde eine Anzeige erstattet. Als Nächstes muss dem Betroffenen die Möglichkeit der Anhörung gegeben werden. Das ist mit Zusendung des Anhörungsbogens geschehen.

Der Halter kann nun

  • überhaupt nicht reagieren
  • nur seine Personalien angeben
  • sich zur Tat zu äußern
  • einen anderen als Fahrer benennen wenn das der Fall war

Egal wie man reagiert, das Bußgeldverfahren läuft.
Werden keinen Angaben gemacht dann entscheidet die Bußgeldbehörde anhand der vorhandenen Fakten, äußert sich der Betroffene fließt seine Aussage mit ein.

Auch wenn man sich nicht äußert, bzw. der Meinung ist das der Vorwurf ungerechtfertigt ist hat man gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid noch das Rechtsmittel des Einspruchs.

Gruß Crack

Auch hier, alles verstanden. Lass einmal den Gedanken zu, dass auf dem Anhörungsbogen nicht steht, dass es einer ist und dass da oben zitierte paragrafen stehen, aber nicht ein Kennzeichen und nicht nach den Angaben zum Fahrer oder Halter oder Führer eines kfz gefragt ist sondern nach personalangaben, aber zu wem oder was ist außer der Adresse nicht erwähnt!

Vorschlag:
Da es hier wohl doch über eine fiktive Situation hinaus zu gehen scheint, kann das Schreiben gescannt und online gestellt werden - natürlich ohne persönliche Daten?

Gruß Crack

Hallo,

der Brief ist an Herrn Max Muster gerichtet.

Max Muster gibt die angefragten Personaldaten an, vermutlich kaum mehr als Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum /-ort, Anschrift.

Mit der Angabe / Vervollständigung der Daten wird keine Schuld anerkannt, ebenso erkennt man dadurch nicht an, Fahrzeugführer gewesen zu sein.

Eine Begründung, warum man die Tat nicht zugibt, würde ICH zunächst nicht abgeben.

Ich würde allerdings jetzt meine Haftpflicht einschalten, damit die schonmal wissen, dass ggf. Schadenersatzansprüche aus einem behaupteten Unfall geltend gemacht werden könnten.

Ebenso sollten jetzt Beweise festgehalten werden, etwa hochauflösende, gut belichtete, scharfe Fotos relevanter Fahrzeugteile.

Hallo,
na ja für mich klärt sich auch erst jetzt, was da so lief, da ich nicht X bin.
Und mit scannen ist es nicht so weit her meinerseits.
Verkehrsunfal vom datum
Sehr geehrte X
aufgrund der vorliegenden Schildrungen sende ich Ihnen die beiliegende Belehrung der hier gegebenen Ordnungswidrigkeit. Von Ihrem PKW benötige ich noch Bilder der Beschädigungen.

Also nochmal: es gibt nichts nennenswertes zu fotografieren bei X’s PKW.

… nach Anzeige des u.a. Verkehrsunfalls wird Ihnen vorgeworfen, und dann der Text oben
und nochmal,
es ist kein KFZ Kennzeichen „Führer des KFZ…“ oder so im Schreiben zitiert!
Nur oben auf der Seite steht Anhörung des Betroffenen §55 OwiG
???
Deswegen stellt sich die Frage, ob man da schon einen Fehler macht, wenn man Angaben zur Person macht, denn in dem Schreiben steht nicht definitiv, was für ein OwiG Vergehen man komentieren soll außer, Sie gerieten auf die lkinke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.
Juristen lesen doch nur das, was da steht und da steht
„Sie (= Person X) gerieten auf die linke Seite der Fahrbahn“,
ich habe da nichts weggelassen bei dem Text von dem Polizeibelehrungsbrief!
was ist das denn für eine Ordungswidrigkeit, bitte?

Ich glaube, jetzt wo ich das ganze Bild von X habe, sollte ich einen korrekteren Post versuchen, so ist es hier noch verwirrender, als ohnehin schon, denn X wurde mit einem Reifen rechts neben der unmarkierten Fahrbahn - also total rechtsfahrend - von dem Anzeigenden touchiert, als sie klären wollte beleidigt, als sie die Polizei hinzuziehen wollte, obwohl es keine sichtbaren Unfallspuren gibt, bedroht (wenn Sie nicht still sind, dann…) und einen Tag später als „Unfallverursacher“ angezeigt, ja geht’s noch? Und jetzt muss X weiter was tun?
Oh Mann, was für ein Salat,
schreibt ein verwirrter entwirrter erboster
ynot
(der sich langsam fragt ob der Anzeigende einen Vorschaden an seinem Auto „abwälzen“ wollte)