Hallo,
wenn ein Autofahrer einen Radfahrer angefahren hat. Der Fahrradfahrer nicht offensichtlich verletzt wurde und auch keine Polizei dazurufen wollte, der Zeuge massiv aber den Autofahrer beleidigte und das Unfallopfer nötigen wollten diese zu rufen.
Unfallzeuge fotografiert ungefragt das hintere Kennzeichen das Autos.
Unfallopfer notiert sich die Daten vom Autofahrer und meinte, es ist nur für den Notfall, falls doch noch etwas nachkommen sollte (an Verletzungen usw.) aber es wäre unwahrscheinlich.
Kann der Zeuge das Foto verwenden und darf er das überhaupt?