Unfallzeuge fotografiert Autokennzeichen

Hallo,

wenn ein Autofahrer einen Radfahrer angefahren hat. Der Fahrradfahrer nicht offensichtlich verletzt wurde und auch keine Polizei dazurufen wollte, der Zeuge massiv aber den Autofahrer beleidigte und das Unfallopfer nötigen wollten diese zu rufen.
Unfallzeuge fotografiert ungefragt das hintere Kennzeichen das Autos.
Unfallopfer notiert sich die Daten vom Autofahrer und meinte, es ist nur für den Notfall, falls doch noch etwas nachkommen sollte (an Verletzungen usw.) aber es wäre unwahrscheinlich.

Kann der Zeuge das Foto verwenden und darf er das überhaupt?

Hallo!

Klar darf er das.

oder darf er sich nicht das Kennzeichen notieren ?  Und das Foto wird so wie ein Notizzettel gebraucht und verstanden.

Das Foto „verwenden“ ? Wofür ? Aufheben bis mal ein Aufruf in Zeitung steht „Zeugen gesucht, Wer hat am … den Unfal zw. PKW… und Radfahrer auf der … straße beobachtet und kann Angaben dazu machen ?“

Was nicht geht ist, wenn Foto mit sichtbarem Kennzeichen nachher auf Youtube auftaucht unter " Verkehrsraudi der Woche" .

MfG
duck313

Hallo,

Kann der Zeuge das Foto verwenden und darf er das überhaupt?

aber sicher darf er das Foto mit Informationen an die Polizei weiterleiten.

Er darf sogar selbst bei einem Verkehrsunfall die Polizei rufen.

Gruß Merger

Natürlich kann er. Ist die Frage ernst gemeint?!

Gruß,
Steve

Hallo,

also meine Meinung:

Das wird hier etwas verzerrt dargestellt.

Der Zeuge darf das Foto nicht verwenden, denn er würde damit Persönlichkeitsrechte des Autofahrers verletzen. Es stellt sich ja auch die Frage, zu was er das Foto überhaupt verwenden sollte. Eigene Interessen liegen nicht vor.

Würde es im vorliegenden Fall zu einem Strafverfahren kommen, was nach der Beschreibung meiner Meinung nach lediglich der Geschädigte in Gang bringen könnte, nicht aber ein Passant, dann könnte das Foto zum Beweismittel werden.

Das wiederum könnte schwierig werden, denn das Foto wurde ohne Zustimmung des Autofahrers gemacht und ist damit als Beweismittel zumindest fragwürdig, denn illegal erworbene Beweismittel, und genau so liest sich das, sind vor Gericht nicht zulässig.

Gruß

Der Zeuge darf das Foto nicht verwenden, denn er würde damit
Persönlichkeitsrechte des Autofahrers verletzen.

Nein, würde er nicht.
Fotografiert wurde das Kennzeichen bzw. das Fahrzeug - und da gibt es keine Persönlichkeitsrechte die verletzt werden könnten.
Selbst dann wenn man den Fahrer fotografiert hätte wäre eine Vorlage des Fotos bei der Polizei keine Veröffentlichung und somit keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Es stellt sich ja auch die Frage, zu was er das Foto überhaupt verwenden
sollte. Eigene Interessen liegen nicht vor.

Das Foto kann Beweismittel sein, und das nicht nur in einem Straf- sondern auch schon in einem OWi-Verfahren.
Eigene Interessen müssen auch nicht vorliegen. Man stelle sich nur einmal vor das der Radfahrer verletzt worden wäre und handlungsunfähig ist, dürfte erst dann ein Dritter tätig werden?

Gruß Crack

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Hi,

Das wiederum könnte schwierig werden, denn das Foto wurde ohne
Zustimmung des Autofahrers gemacht und ist damit als
Beweismittel zumindest fragwürdig, denn illegal erworbene
Beweismittel, und genau so liest sich das, sind vor Gericht
nicht zulässig.

ich hab jetzt schon mehrfach Fotos von Autos ohne die Zustimmung von Fahrer und Halter gemacht und an die Bussgeldstelle geschickt.
Zumindest in zwei Fällen weiß ich, dass die Fotos problemlos im Owi Verfahren genutzt werden konnten, bei einem war ich im Widerspruchsverfahren sogar anwesend.

Verstehe deshalb nicht wieso das bei ner potentiellen fahrlässigen Körperverletzung schwieriger sein soll die Bilder zu nutzen, als bloß bei Parken auf dem Radweg.

Gruß

rantanplan

Hi!
Soweit ich weiß, darf, was öffentlich sichtbar ist, auch fotografiert werden. Und fast beliebig auch verwendet - für legale Zwecke, nicht für Diffamierungen.
Bei Personen sieht es ein wenig anders aus, aber das Prinzip gilt auch dort.

Man darf auch Häuser und Gärten fotografieren, soweit von der Straße einsehbar, eine Leiter zu verwenden, um über die Hecke zu schauen, geht aber zu weit.

Grüße
kernig

Selbst dann wenn man den Fahrer fotografiert hätte wäre eine
Vorlage des Fotos bei der Polizei keine Veröffentlichung und
somit keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Gab es da nicht gerade ein Urteil bezüglich der „Dashcams“, das Aufnahmen auch nicht der Polizei zur Verfügung gestellt werden dürften als Beweis für einen Verkehrsverstoss?
(VG Ansbach Az. AN 4 K 13.01634)

Hi!

Gab es da nicht gerade ein Urteil bezüglich der „Dashcams“,
das Aufnahmen auch nicht der Polizei zur Verfügung gestellt
werden dürften als Beweis für einen Verkehrsverstoss?
(VG Ansbach Az. AN 4 K 13.01634)

Da steht was von „permanentem Einsatz“ und „heimlichen Aufnahmen unbeteiligter Dritter“, wenn „es möglich sei, die gefilmten Personen zu identifizieren“.

Unabhängig davon, dass es hier um ein Nummernschild geht und nicht um eine Person, wären auch mit der Person einige wesentliche Gründe des Urteils nicht berührt.

Gruß
Guido

Würde es im vorliegenden Fall zu einem Strafverfahren kommen,
was nach der Beschreibung meiner Meinung nach lediglich der
Geschädigte in Gang bringen könnte, nicht aber ein Passant,
dann könnte das Foto zum Beweismittel werden.

Das ist meiner Meinung nach falsch. Wenn eine Straftat vorliegt, kann sie von jedem zur Anzeige gebracht werden. Der Geschädigte zu sein ist keine Vorbedingung.

Hi!

Würde es im vorliegenden Fall zu einem Strafverfahren kommen,
was nach der Beschreibung meiner Meinung nach lediglich der
Geschädigte in Gang bringen könnte, nicht aber ein Passant,
dann könnte das Foto zum Beweismittel werden.

… was spätestens dann ein Problem würde, wenn der Geschädigte tot ist …

Gruß
Guido