Ich gebe ehrlich zu, dass ich erst sehr spät im Laufe der Diskussion an die Möglichkeit der Klage auf Körperverletzung sah.
Aber auch damit halte ich eine Bearbeitung nach Strafrecht für eher unwahrscheinlich.
Eher möglich erscheint mir eine Zivilklage auf Schadenersatz. Und ob es so eine erfolgreiche Klage jemals gab, ist mit nicht bekannt.
Ich stelle mir folgendes Konstrukt vor: Baustelle, Bodo fährt mit seinem Bagger und übersieht einen Kollegen, überfährt den mit mortalem Ausgang. Ich beobachte das durch Zufall, weil ich gerade am Bauzaun vorbei gehe. Hier wird der Staatsanwalt sicher ohnehin die Ermittlungen an sich ziehen, weil ein Mensch zu Tode gekommen ist. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Staatsanwalt nicht nur die Tötung eines Menschen verfolgt, sondern auch mein psychisches Leiden?
Grüße
Pierre