Wenn ein unbeteiligter Zeuge einen Unfall beobachtet und hierdurch einen psychischen Schock erleidet, kann er dies strafrechtlich zur Anzeige bringen?
gehts noch?
…ich habe live gesehen wie die Zwillingstürme in NY eingestürzt sind…Kann ich jetzt Osama oder Bush junior auf Schadenersatz verklagen?
Nicht auf Schadensersatz. Im Knast verschimmeln lassen. Nu lies doch die Frage richtig!
hast ja recht…ich war wohl etwas „not amused“ ob des Anliegens des Fragestellers
mir gehts nicht drumm ob einem die frage gefällt oder nicht, sondern ob sowas möglich wäre. zudem wollte ich nicht wissen ob man hier zivilrechtlich (schadensersatz) vorgehen kann, sondern strafrechtlich z.b. ne Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Hallo,
Wen will er anzeigen? Und welches Straftat hat diese Person aus Deiner Sicht begangen?
GrĂĽĂźe
Pierre
Genau diese Fragen stelle ich mir. Meiner Meinung nach keine, aber vielleicht ist ja jemand andere Meinung oder hat entsprechende Erfahrungen gemacht.
eben drumm:
Gehts noch?!
[Beitrag editiert vom www Team]
Mir ist nich bekannt, dass allein „Traumatisierung“ bereits eine Straftat wäre. Ist die Traumatisierung die Folge einer Straftat (z.B. Entführung, Vergewaltigung) könnte die psychische Belastung natürlich beim Urteil bedacht werden.
Aber einfach nur, weil man etwas gesehen hat, was man nicht verarbeiten kann? Ich fürchte Anwälte und Gerichte werden nicht helfen. Statt dessen vielleicht psychologisch ausgebildete Personen.
GrĂĽĂźe
Pierre
Hi.
Person A will also Person B wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen, weil Person A jetzt traumatisiert ist und B den Unfall verschuldet hat? Ohne Jurist zu sein, bin ich der Meinung, das dann zumindest ein psychologisches Gutachten der Person A erstellt werden muss. Letztlich wird es auch eine Rolle spielen, ob es sich um einen Parkrempler handelt, oder ob jemand im Auto verbrannt ist. Aber ich denke, sowas hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Moin,
ich frag dann erst mal gegen: warum sollte man das machen (können)? Welches Ziel/Hoffnung/Vorteil verbirgt sich dahinter, das zu tun? Und gegen wen sollte die Anzeige gelten?
Schon die Frage, ob man dies bei seiner Unfallversicherung irgendwie gelten machen könnte, bringt mich arg zum zweifeln… Mal folgendes Szenario angenommen: Bei Sturm mit einer Gruppe Leute im Wald, alle werden durch umfallende Bäume getötet, aber man selbst kommt ohne Kratzer da raus… Ich möchte mich da nicht mit der Versicherung rumstreiten wollen…
Also: Nö…
LG
Ce
Wieso kann dann zum Beispiel ein Lockführer Schadenersatz von den Erben eines Selbstmörders verlangen? Man glaubt gar nicht, auf was Leute alles kommen und womit sich Gerichte auseinandersetzen.
[Beitrag editiert vom www Team]
Was ist ein Lockführer ? Lockt der Fahrgäste in seinen Zug oder was ?
Wenn Du einen Lokführer meinst, der in einen absichtlich oder fahrlässig verursachten Unfall verwickelt wurde, so ist der ja betroffen und ihm stehen alle Rechte zu. Und wenn ihm z.B. Schadenersatz/Schmerzensgeld zustünde so auch seinen Erben.
So wie man Schulden erbt so erbt man auch Forderungen, die der Verstorbene nicht mehr geltend machen konnte.
Und zur Eingangsfrage:
Als indirekt betroffener Zuschauer stehen Dir diese Rechte nicht zu.
Strafrechtlich wäre es wirklich weit hergeholt, zivilrechtlich könnte man schon daran denken, dass auch hier ein Anspruch bestehen könnte.
MfG
duck313
Ich finde die Frage jetzt nicht sooo blöd.
Nehmen wir mal an, es ist kein Unfall, sondern hat einen gewissen Vorsatz, wie hier:
Jemand will Selbstmord begehen, indem er sich öffentlich verbrennt. Leider macht er das vor einem Kindergarten zur Pausenzeit. Einige Kinder sehen das und werden traumatisiert. Der potenzielle Selbstmörder überlebt. Könnte man ihm fahrlässige Körperverletzung (der Kinder) vorwerfen?
Ich gebe zu, der Fall ist recht weit hergeholt, aber nicht ganz unmöglich.
vielen dank für die vielen netten antworten. eigentlich haben alle so argumentiert wie ich es selber einschätze.
genau sowas wĂĽrde mich interessieren, obs da schon entsprechende urteile gabe
Ich denke, man kann das nicht vergleichen. Letztlich handelt er nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich. Das sind doch zwei Paar Schuhe.
weil das nicht fahrlässig sondern Vorsatz ist
PS:LokfĂĽhrer oder TriebfahrzeugfĂĽhrer
Irgendein FĂĽhrer halt, bloss ohne c.
Wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde könnte man also zivilrechtlich Schadenersatz fordern, auch als Traumatisierter, der das mit ansehen musste, meinst du?
dann ist es ja wohl kein Unfall mehr