Unfreundliches Ändern der Prüfungsordnung

Hallo!

Ist das so normal?
Kann ein Prüfungsausschuss einfach so die Prüfungsordnung in einer Art und Weise ändern, die für einen bereits eingeschriebenen Studenten mit deutlichen Nachteilen verbunden ist?
Ich meine, das ist doch Ver… wenn man ein Studium beginnt und während des Studiums werden die Prüfungsmodalitäten in sehr ungünstiger Weise verändert.
Wo sollte man sich da beschweren?

Gruß, Stefan

Hi,

meines Wissens gibt es üblicherweise Übergangsregelungen, so dass diejenigen, die mit einer Studienordnungn angefangen haben, auch mit dieser fertig werden bzw. die Wahl haben.
Genaue Fristen kenne ich nicht, auch kann ich Dir nicht sagen, ob das Verpflichtend ist (würd ich aber fast von ausgehen). In allen Fällen, die ich kenne, war es jedenfalls so. Natürlich kannst du das nicht erwarten, wenn du schon so lange studierst, dass alle anderen, die die alte Ordnung betrifft schon fertig sind:wink: aber bei normalen Studienzeiten sollte es möglich sein, mach dich da mal schlau, schau z.B. mal genau in die neue Prüfungsordnung, ob dort vlt. sogar drinsteht, dass diese für bestimmte Semester noch optional ist oder nciht gilt oder frag einfach beim Prüfungsamt.

shauri *die freiwillig die neue genommen hat weil die besser zu Ihrer Fächerkombi passte*

Hallo Stefan,

ich weiß nicht, wie es bei euch an der Uni ist, aber normalerweise ist die Fachschaft ein guter Ansprechpartner in solchen Sachen. Die wissen im Normalfall, ob das zulässig ist bzw. an wen man sich bei einer Beschwerde wenden muss (oder die Fachschaft beschwert sich.)

Viele Grüße
Kati

Hallo

Ist das so normal?

Ja

Kann ein Prüfungsausschuss einfach so die Prüfungsordnung in
einer Art und Weise ändern, die für einen bereits
eingeschriebenen Studenten mit deutlichen Nachteilen verbunden
ist?

Ja

Ich meine, das ist doch Ver… wenn man ein Studium beginnt
und während des Studiums werden die Prüfungsmodalitäten in
sehr ungünstiger Weise verändert.

Es gibt überhaupt keine rechtliche oder moralische Regel, die besagt, dass Studienordnungen gleich bleiben. Wer sich ein wenig informiert, weiß, dass diese tatsächlich ständig geändert werden. Insofern ist das nichts ungewöhnliches.

Zudem habe ich bisher noch niemanden kennen gelernt, der ein Studium oder einen Studiumsort nach der Prüfungsordnung ausgewählt hat, hier sollten m.E. andere Kriterien gelten.

Wo sollte man sich da beschweren?

Beim Prüfungsausschuss.

Gruß
Dea

Hallo Stefan,

ich weiß nicht, ob das normal ist, aber uns hat man (zum Glück!) bei der Einführung der neuen Studienordnung die freie Wahl gelassen. Allerdings mussten diejenigen, die bei der alten Studienordnung bleiben wollten (also alle *gg*), einen formlosen Antrag beim Studentensekretariat einreichen. Sonst wäre man anscheinend automatisch in der neuen Studienordnung drin gewesen.

Viele Grüße,
Anja

Hallo,

Zudem habe ich bisher noch niemanden kennen gelernt, der ein
Studium oder einen Studiumsort nach der Prüfungsordnung
ausgewählt hat, hier sollten m.E. andere Kriterien gelten.

also ich und viele meiner Kommilitonen hätten sich sehr wohl danach gerichtet. Während in der alten Studienordnung die Noten nach der Punktzahl in den Klausuren vergeben wurden, wird bei der neuen Studienordnung die Benotung erst nach der Korrektur der Arbeiten festgelegt, und zwar so, dass nur ein bestimmter Prozentsatz die Bestnote kriegt und dementsprechend auch ein bestimmter Prozentsatz die schlechteste. Das ist bei einem Studiengang, für den sowieso schon 45 von 500 Bewerbern ausgesucht wurden und ALLE Kommilitonen hoch motiviert sind, ausgesprochen ungünstig: Obwohl alle intensiv lernen, hätte in jeder Klausur ein Teil sehr schlechte Noten bekommen. Ich hätte das nicht freiwillig mitgemacht.

Ich bin der Meinung, dass solche tiefgreifenden Regeln wichtig sind für die Entscheidung für einen Studiengang und ich fände es höchst unfair, wenn man uns mitten im Studium diese Regeln aufgedrückt hätte.

Gruß,
Anja

2 Like

Hallo,

Während in der alten Studienordnung die
Noten nach der Punktzahl in den Klausuren vergeben wurden,
wird bei der neuen Studienordnung die Benotung erst nach der
Korrektur der Arbeiten festgelegt, und zwar so, dass nur ein
bestimmter Prozentsatz die Bestnote kriegt und dementsprechend
auch ein bestimmter Prozentsatz die schlechteste.

Also verstehe ich das richtig, dass in der Studienordnung festgelegt ist, dass nur ein bestimmter (in der Ordnung oder aufgrund der Ordnung festzulegender) Prozentsatz die Note (sagen wir jetzt mal) 1 erhalten kann und ebenso ein festzulegender Prozentsatz die Note (sagen wir mal) 5 erhält?

Könnte man diese Studienordnung hier einmal veröffentlichen?

Gruß
Dea

Hallo!

Ich danke schonmal für alle Antworten.
Bei mir ginge es darum, dass die Prüfer die Diplomprüfungen von mündlichen Prüfungen auf Klausuren umstellen wollen, bzw. es schon einfach gemacht haben, ohne dass das konform mit der Prüfungsordnung wäre.
Also, ich bin kein Idiot und sehe da schon Unterschiede.
In unserem Studiengang, der mit Anjas vergleichbar ist und durch konsekutive Klausuren zum Vordiplom führt sehen die Noten nicht unbedingt prickelnd aus.
Allerdings ist das auch echt hart. Die Klausuren, bei denen von den Medizinern oft 40% durchfallen, werden bei uns entsprechend mit Noten versehen.
Bei ner Klausur mit 30 Fragen geht es pro falscher Antwort immer gleich eine Drittelnote runter.
Wie soll man da ein Vordiplom mit 1,2 machen? Das schafft nicht mal ein Mädel bei uns mit 836 Punkten im Abi (von 840).
Bei den Biologen, die fachlich im Durchschnitt deutlich schlechter sind als wir, da hagelt es in den Vordiplomsprüfungen nur so die Supernoten.
Für das Grundstudium war mir das egal. Da mussten wir durch die ständige Bewertung ordentlich knüppeln für gute oder sehr gute Noten. Das war in Ordnung.
Aber im Diplom will ich sehr gute Noten! Schließlich muss ich mal damit bewerben um eine Doktorandenstelle/Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder ein Doktoratsstipendium.

Gruß, Stefan

Hallo,

Also verstehe ich das richtig, dass in der Studienordnung
festgelegt ist, dass nur ein bestimmter (in der Ordnung oder
aufgrund der Ordnung festzulegender) Prozentsatz die Note
(sagen wir jetzt mal) 1 erhalten kann und ebenso ein
festzulegender Prozentsatz die Note (sagen wir mal) 5 erhält?

ja. Zumindest wurde uns das so in der Semestereinführungsveranstaltung letztes Jahr erklärt. In der Studienordnung steht das nur für die Benotung nach ECTS drin, in der Semestereinführungsveranstaltung hat der Dekan allerdings keine Unterscheidung zwischen deutscher und ECTS-Bewertung gemacht. Er sprach dabei generell von der Benotung. In einer Vorlesung wurde das bei uns übrigens schon im zweiten Semester in deutscher Benotung so gehandhabt und vom Dozenten im Vorhinein auch so erklärt.

Könnte man diese Studienordnung hier einmal veröffentlichen?

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/studsekr/rechtsgrun…
(Seite 15)

Viele Grüße,
Anja

Hallo,

so, habe mir die Prüfungsordnung angesehen und sehe, nach allerdings überfliegender Durchsicht, kein Problem.

Die generelle Abschlussnote ergibt such aus der Berechnung nach § 11 und orientiert sich allein nach der individuellen Leistung ohne diese in ein Verhältnis zu anderen zu setzen. Hier kann jeder eine 1 erreichen. Es gibt also für die Abschlusssnote des Bachelor Studiengangs keinerlei Vorgabe.

Gem. Anlage 4 kann man zusätzlich (und das ist der entscheidende Aspekt) zur Abschlussnote (und ggf. einzelnen Studienleistungen) noch eine ECTS Bewertung erhalten. Diese trifft nun eine Aussage über das relative Abschneiden im Rahmen aller Absolventen, das ist richtig. Allerdings wird diese Note nicht wie die Abschlussnote (bzw. deren Einzelnoten) durch die Bewertung der Leistung im Studium bzw. in der Prüfung vergeben, sondern basiert allein auf der deutschen Abschlussnote (bzw. der Bewertung der Einzelleitungen). Sie dient daher als Information neben der bloßen deutschen Abschlussnote, in welchem Verhältnis sich der Prüfling zu den anderen Befinden.

Fazit: Die Notengebung für die Leistungen ist keinesfalls nach Prozenpunkten vorgegeben, sondern jeder kann nach eigener Leistung die volle Punktzahl und die beste Note erreichen.

Es wird lediglich, sozusagen als Zusatzinformation, eine ECTS Bewertung vergeben, welche die Abschlussnote noch einmal in Relation setzt.

Mal so nebenbei, mir wäre eine solche zusätzlich Note äußerst lieb, da in Jura die Bewertungen zwar bis 18 gehen, aber nur ca. 15 % über 9 kommen. Und das kann man im Ausland schlecht erklären.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dea,

in der Theorie ist das schön und gut, aber ich richte mich eher nach dem, was unser Dekan zur Praxis sagte, nämlich dass die Bewertung generell auf diese Weise ablaufen würde. Er hat in der Einführungsveranstaltung definitiv keine Unterscheidung zwischen deutscher und ECTS-Bewertung gemacht. Wie gesagt, wir hatten schon einmal eine Klausur mit einem ähnlichen Bewertungsschema (und zwar war das eine „deutsche“ und keine ECTS-Bewertung!). Da hat der Dozent vor der Klausur schon angekündigt, dass die Person mit der Höchstpunktzahl auf jeden Fall eine 1 bekommt und sich die weitere Punkteverteilung für die Bewertung danach ausrichtet. (Ok, ist nicht exakt genauso, wie die neue Bewertung, geht aber schon in die Richtung.)

Im Übrigen erhalten wir auch jetzt schon ECTS-Bewertungen, die aber seltsamerweise noch direkt auf deutschen Noten und nicht auf Prozentzahlen basieren. D.h., auf jedem offiziellen Wisch, der irgendwas mit unseren Noten zu tun hat, steht die Aufschlüsselung, dass z.B. „A“ nach ECTS „1.0-1.5“ ist, B „1.6-2.0“ und es steht noch mal explizit die konkret ECTS-Note da.

Dass bei Jura, Medizin und anderen Fächern mit Staatsexamen solche Notengebung vorteilhaft wäre, will ich gar nicht bestreiten. Aber sie in einem selbstgenannten „Elitestudiengang“ mit einem aufwendigen Auswahlverfahren einzuführen, ist in meinen Augen nicht OK: Derjenige, der im Vergleich zu seinen Kommilitonen nicht so toll abschneidet, würde in einer Hinterwalduni vielleicht zu den Besten gehören.

Viele Grüße,
Anja

Hallo,

hier must Du aber unterscheiden.

Die Prüfungsordnung hat mit dem von Dir geschilderten Sachverhalt ja nun gar nichts zu tun. Wenn das so ist, wie Du sagst, dann ist die individuelle Bewertung unzulässig. Das kann aber in jedem anderen Studiengang auch passieren. Die Studienordnung an sich ist völlig in Ordnung.

…wusste gar nicht dass Bachelor Abschlüsse jetzt „Elitestudiengänge“ sind.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Die Prüfungsordnung hat mit dem von Dir geschilderten
Sachverhalt ja nun gar nichts zu tun. Wenn das so ist, wie Du
sagst, dann ist die individuelle Bewertung unzulässig. Das
kann aber in jedem anderen Studiengang auch passieren. Die
Studienordnung an sich ist völlig in Ordnung.

im Prinzip hast du Recht. Aber bis jetzt wurde es bis auf ein (freiwilliges) Fach nicht so gehandhabt. Laut Dekan wird das jetzt - wahrscheinlich dann eben inoffiziell - für alle Fächer eingeführt, und zwar pünktlich mit der neuen Studienordnung.

…wusste gar nicht dass Bachelor Abschlüsse jetzt
„Elitestudiengänge“ sind.

Nee, es geht ja nicht um Bachelor. Es geht um die „Eliteuni“ Heidelberg (obwohl ich glaube, sie haben die Förderung vom Bundesministerium letztlich noch nicht mal bekommen) und v.a. um unseren Studiengang. Da sind die so stolz drauf, einen „Elitestudiengang“ eingerichtet zu haben (das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das ist die Standardausrede, wenn wir uns wegen überhöhter Anforderungen in irgendeiner Situation beschweren: „Aber ihr seid doch Elitestudenten, da müsst ihr sowas können“), haben sich dafür ein ausgeklügeltes Auswahlverfahren ausgedacht und nun bedenken sie gar nicht, dass bei einem solchen Bewertungsschema ihre Studenten gerade wegen des strengen Auswahlverfahrens letztlich gegenüber Studenten aus „normalen“ Unis benachteiligt sind?

Viele Grüße,
Anja

Hallo,

…wusste gar nicht dass Bachelor Abschlüsse jetzt
„Elitestudiengänge“ sind.

Nee, es geht ja nicht um Bachelor. Es geht um die „Eliteuni“
Heidelberg

Also, ich kann mich ja wirklich irren, aber über der Studienordnung, die Du gepostet hast, steht „Prüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Molekularbiologie“.
Gruß
Dea

Hi,

das ist die Standardausrede, wenn
wir uns wegen überhöhter Anforderungen in irgendeiner
Situation beschweren: „Aber ihr seid doch Elitestudenten, da
müsst ihr sowas können“

das ist bei uns genauso. Noch sind wir zwar offiziell keine Eliteuni, trotzdem wird schon so benotet. Letztens gab es sogar eine Klausur mit einer Durchfallquote von 100%; über 90% ist bei bestimmten Fächern Standard.

Ist schon verrückt manchmal…

Grüße,

Steffie

Hi Steffi

Mal ganz ehrlich, bei einer Durchfallquote von 100% würde ich mich als Dozent schon fragen ob ich nicht was falsch gemacht habe oder sonst was schief gelaufen ist, ich meine … 100%… das kann man mit noch so viel Faulheit nicht entschulden und ich bezweifle dass es bei dieser Art Studiengang all zu viele wirklich wirklich faule Säcke gibt.

lg
Kate

das ist bei uns genauso. Noch sind wir zwar offiziell keine
Eliteuni, trotzdem wird schon so benotet. Letztens gab es
sogar eine Klausur mit einer Durchfallquote von 100%; über 90%
ist bei bestimmten Fächern Standard.

Ist schon verrückt manchmal…

Grüße,

Steffi

Hi!

…wusste gar nicht dass Bachelor Abschlüsse jetzt
„Elitestudiengänge“ sind.

Nee, es geht ja nicht um Bachelor. Es geht um die „Eliteuni“
Heidelberg

Also, ich kann mich ja wirklich irren, aber über der
Studienordnung, die Du gepostet hast, steht „Prüfungs- und
Studienordnung der Universität Heidelberg für den
Bachelor-Studiengang Molekularbiologie“.

was hat das eine mit dem anderen zu tun? Selbstverständlich nennt sich keine Uni in Deutschland offiziell „Eliteuni“. Aber es gab doch dieses Auswahlverfahren vom Bildungsministerium und Heidelberg ist in die enge Auswahl gekommen.

Es ist hier kein Geheimnis, dass sich die Uni selbst als Eliteuni sieht, davon ist hier von allen Seiten die Rede.

Bei unserem Studiengang kommt verschärfend hinzu, dass er - noch bevor überhaupt dieses Projekt des Bildungsministeriums in Planung war - vom damaligen Institutsdekan als „Elitestudiengang“ konzipiert wurde, deshalb hat man auch ein mehrstufiges Auswahlverfahren eingeführt. Nun steht das wiederum nicht offiziell im Namen des Studiengangs, aber die Dozenten reden uns das ständig ein und verwenden das auch als „Argumentationshilfe“.

Grüße,
Anja