Hallo,
meine Lebensgefährtin ist Ungarin und benötigt zur Zeit noch eine jährlich zu erneuernde Aufenthaltserlaubnis (Studium in Köln). Sie darf auch nur maximal 90 Tage im Jahr arbeiten.
Meine Fragen: Wird es bereits vor einem Eintritt Ungarns in die EU Erleichterungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht geben? Welche könnten/werden es sein?
Gruß
Jürgen