Ungekündigt 1,5 Jahre krank - nun niedrigerer Stundenlohn

Guten Tag zusammen,

mal angenommen, Herr A wäre seit Juni 2020 krank geschrieben gewesen, da er bedingt durch eine Nierenerkrankung und dem Funktionsverlust beider Nieren nicht mehr hätte arbeiten können. Dazu käme eine Transplantation einer neuen Niere Mitte 2021.

Nun möchte Herr A, nachdem er sich besser fühlt, wieder arbeiten gehen.
Sein AG wäre bereits über den „Wiedereingliederungsplan“ informiert und hätte diesem auch zugestimmt.

Jedoch bietet der AG dem Herrn A einen 6,-€ niedrigeren Stundenlohn als vor der Krankheit an. Herr A bekäme als Antwort auf die Frage, warum 6,-€/h weniger, nur „den alten Lohn müsse er sich wieder erarbeiten…“ !

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das Herr A seit 2016 im Unternehmen sei, er ungekündigt wäre und er, bedingt durch die Transplantation, nun bei GdB 70 wäre. Im Unternehmen fände der Tarifvertrag BAP Anwendung und es gäbe keine Schwerbehinderten Vertretung in dem Unternehmen.

Wäre diese Konstellation der Herabsetzung des Stundenlohnes im Beispiel von Herrn A rechtens oder handelt der AG hier frei nach seinem Ermessen? Wäre es ein Fall für das Arbeitsgericht?

Danke für eure Gedanken dazu,

einen sonnigen Tag euch allen.

Vorausgesetzt, dass das eine reguläre Wiedereingliederungsmaßnahme seitens der Krankenkasse ist, hat der Arbeitnehmer eigentlich gar keinen Anspruch auf Arbeitslohn weil er ja weiterhin Krankengeld bezieht


Das wäre also eine freiwillge Leistung des Arbeitgebers.
ramses90
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Ja, es wäre in dem Beispiel eine reguläre Wiedereingliederung und ja der AG würde den Herrn A für die Zeit der Wiedereingliederung keinen Lohn zahlen, da er ja noch Krankengeld bezieht.
Stimmt das wäre freiwillig.

Ich hätte mich besser ausdrücken sollen: es ginge um die Zeit nach der Wiedereingliederung, da diese ein „festes“ Enddatum hat. Sie würde z.B. am 31.01.2022 enden und am 01.02.2022 würde der Herr A wieder normal bei dem AG anfangen.
Der AG hätte ihm in dem Beispiel für die Zeit ab dem 01.02.2022 den Stundenlohn gekürzt.

Das hatte mit ausdrücken nichts zu tun, das war auslassen einer wesentlichen Information!
So, der AG darf nicht einfach den Lohn kürzen wenn die Arbeit, wie vor der Erkrankung, in Vollzeit wieder aufgenommen wird.
Wenn das mit ihm gütlich nicht zu regeln ist, wird der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht zu umgehen sein.
ramses90

Ok. Dachte ich mir auch schon, es gäbe ja für die Kürzung keinerlei vertragliche Grundlage.

Würde es die Sachlage ändern, falls Herr A beim AG - als er den Wiedereingliederungsplan zur Kenntnissnahme vorlegte - eine Änderungsvereinbarung unterschrieben hätte und somit ja die Lohnkürzung akzeptiert hätte?

Also Anwalt und nicht Arbeitsgericht?

Hallo,

das würde die Sachlage entscheidend ändern.
Denn das deutsche Arbeitsrecht erlaubt auch enorme Verschlechterungen für AN, wenn diese „im Einvernehmen“ in einem Änderungsvertrag vereinbart werden.
Läßt sich der AN aber nicht mit einem Änderungsvertrag hinters Licht führen, dann kann ein AG eine einseitige Änderung nur mit Hilfe einer „Änderungskündigung“ gem. § 2 KSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
versuchen durchzusetzen. Diese Änderungskündigung unterliegt aber in vollem Umfang der rechtlichen Kontrolle durch Arbeitsgerichte - genauso wie eine Beendigungskündigung.
Aber

existiert so nicht als Alternative. Auch vor dem Arbeitsgericht sollte man anwaltlich vertreten sein.
&tschüß
Wolfgang

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Erst mal mit den kompletten Unterlagen zum Anwalt, und dann entscheiden, ob es sich lohnt Klage zu erheben. Denn der beidseitig unterschriebene Änderungsvertrag reduziert deine Chancen da noch raus zu kommen ganz erheblich, wenn der keine handwerklichen Fehler aufweist und Du auch nicht belegen kannst, dass Du hierüber getäuscht oder zur Unterschrift in unlauterer Weise gedrängt wurdest. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, auch wenn sie für einen selbst nachteilig sind.

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Hallo,

und die Latte hierfür

hat das BAG so hoch gelegt, daß es in der Praxis kaum noch belegbar ist.

&tschüß
Wolfgang

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Danke euch für die kompetenten Antworten.
Ich hab wieder viel gelernt.

Bis demnächst.