Guten Tag zusammen,
mal angenommen, Herr A wäre seit Juni 2020 krank geschrieben gewesen, da er bedingt durch eine Nierenerkrankung und dem Funktionsverlust beider Nieren nicht mehr hätte arbeiten können. Dazu käme eine Transplantation einer neuen Niere Mitte 2021.
Nun möchte Herr A, nachdem er sich besser fühlt, wieder arbeiten gehen.
Sein AG wäre bereits über den „Wiedereingliederungsplan“ informiert und hätte diesem auch zugestimmt.
Jedoch bietet der AG dem Herrn A einen 6,-€ niedrigeren Stundenlohn als vor der Krankheit an. Herr A bekäme als Antwort auf die Frage, warum 6,-€/h weniger, nur „den alten Lohn müsse er sich wieder erarbeiten…“ !
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das Herr A seit 2016 im Unternehmen sei, er ungekündigt wäre und er, bedingt durch die Transplantation, nun bei GdB 70 wäre. Im Unternehmen fände der Tarifvertrag BAP Anwendung und es gäbe keine Schwerbehinderten Vertretung in dem Unternehmen.
Wäre diese Konstellation der Herabsetzung des Stundenlohnes im Beispiel von Herrn A rechtens oder handelt der AG hier frei nach seinem Ermessen? Wäre es ein Fall für das Arbeitsgericht?
Danke für eure Gedanken dazu,
einen sonnigen Tag euch allen.