Ungelernte Kraft im Sozialen Bereich sucht Qualifikation

L iebe Mitglieder! Ich durfte aus familiären gründen nie meine Wunsch Ausbildung im sozialen Bereich machen. Das Elternhaus plante mit mir etwas anderes😊 Ich sollte das Geschäft der Eltern übernehmen u.wurde deswegen in eine entsprechende Ausbildung geschickt.
Dazu kam es aber nie. Heute kann ich sagen daß ich für mich großes Glück hatte eine Stelle in der Behindertenhilfe gefunden zu haben die viele meiner Interessen deckt.
Ich arbeite bereits seit 10 Jahren mit geistig /körperlich behinderten Menschen in wohngruppen. Viele Fortbildungen lassen kaum mehr erahnen daß ich keine Fachkraft bin. Und doch konnte ich aus finanziellen und familiären (diesmal die eigenen Kids ) gründen keine Ausbildung machen.
Ich bin nun nochmals schwanger und würde diese Elternzeit sehr gerne nutzen um bessere Qualifikationen zu erlangen mit denen man wirklich was anfangen kann.
Eine Beratungsstelle empfahl mir die IHK ge Eine Beratungsstelle empfahl mir die IHK geprüfte "Ausbildung " Fachkraft für Gesundheit und Sozialdienstleistung (IHK )
Außerdem das Betreungszertifikat nach Paragraph 43 b 53 c ehemals 87 b .
Meine Vorstellung wäre tatsächlich dies dann Plus einer sonderpädagogischen Weiterbildung zu vertiefen.
Fortbildungen in
Uk
Natur und erlebnispädagogik ( Ausbildung )
Sprachförderung
Therapeutisches Malen
habe ich bereits. Ausserdem viel Erfahrung.
Ich bin sehr vielseitig interessiert und würde mich über allerhand Ideen und Vorschläge freuen.
Danke für jeden Tip

Gunderfrau

Sorry, möglicherweise weiche ich vom Thema ab. Aber welchen Umfang haben denn die beiden (?) geplanten Ausbildungen? Sprich, schaffst Du das zeitlich? Ich lese von vorhandenen Kindern (wie alt) und einem, das dann mal auf die Welt kommt. Hast Du da ausreichend Zeit/Unterstützung, um Dich diesen Ausbildungen zu widmen? Und: ist die Finanzierung geklärt?

Hi
die „Fachkraft für Gesundheit und Sozialdienstleistung (IHK)“ ist höchstwahrscheinlich keine anerkannte Fachkraftausbildung. In NRW z.B. ist in § 1 Abs.1 und 2 der WTG DVO geregelt, welche Ausbildungen als Fachkraftausbildung anerkannt werden. Im Endeffekt hättest du was, was dir nichts bringt. Die Betreuungskraft"ausbildung" hat auch nichts mit Pflegeausbildung etc zu tun sondern ist für Personen gedacht, die Unterstützung im Alltag brauchen - eigentlich sind das die typischen „ich möchte gerne helfen und mir dabei was dazuverdienen“ Stellen. Das kann man später durchaus als Voll- oder Teilzeitkraft machen. Aber eine „Ausbildung“ ist das nicht.
Frag doch mal bei der Einrichtung, wo du tätig bist, nach, ob es nicht die Möglichkeit gibt, eine berufsbegleitende Fortbildung zur Fachkraft zu machen. Evtl. zahlt die Arbeitsagentur was dazu (Programm „Wegebau“).

Fragen kostet nichts.

CU
HaWeThie