Hallo zusammen,
in der betreffenden Fachstudienordnung steht die Formulierung „Höchstens sieben Modul(teil)prüfungen im Bachelorstudiengang […] können zweimal wiederholt werden.“
Das Modul Allgemeine Informatik (I, II) besteht aus den Teilen Allgemeine Informatik I und Allgemeine Informatik II, wobei die Prüfungen in AI I und AI II am Ende des Semesters jeweils als Modulteilprüfungen gelten.
Hier meine Frage:
Hat man für jeden Modulteil zwei Wiederholungsversuche oder hat man für beide Modulteile zusammen zwei Wiederholungsversuche?
Über eine (fachkundige) Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke ich mich schon einmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen