Hallo,
der Unterschied zw. Abschleppen und Schleppen ist klar. Folgende Konstellation:Zugfahrzeug (PKW) zieht ein betriebsfähiges, nicht zugelassenes Fahrzeug (PKW). Das geschleppte Fahrzeug bedient ein Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis.Das schleppende Fahrzeug bedient ein Fahrer mit Fahrerlaubnis CE. Der Vorgang ist nicht behördlich genehmigt. Demnach liegt IMHO Schleppen ohne Ausnahmegenehmigung vor. Nach TbNr 333100 kostet das wohl 25,- Euro. So weit, so gut. ABER: - Versicherungspflicht, Kfz-Steuer, Überschreiten der Anhängelast (ist dies in dem Fall ein gebremster, oder ein ungebremster Anhänger…?) liegen mir schwer im Magen. Wie sieht’s damit aus, was ist die allgemeine Rechtsprechung, wie wird so etwas generell gehandhabt?Ist der geschleppte PKW im Moment des Schleppens ein Anhänger? Ist er dann als solcher versicherungs- u. steuerpflichtig? Oder ist es gar eine nicht erlaubte Nutzung einer anderen Fahrzeugart?Letzte Frage: Erhält man idR eine Sondergenehmigung zum Schleppen, wenn man diese beantragt? Ist dazu wiederum irgendeine Art von Zulassung für das geschleppte Fz. erforderlich?
Grüße
formica