Ungerechte Benotung

Liebe www-User,

ich habe folgende Frage:

Meine Freundin hat vor kurzem eine Arbeit in Mathematik geschrieben.
Zu dieser war weder mündlich, noch schriftlich eine Klausel vorgesehen wie " Ergebnis bis auf XX Stelen nach dem Komma angeben".
Daher hat Sie bei allen Aufgaben welche Werte wie 2,0 oder 2,50 ergeben, die Null vernachlässigt ( sprich 2,0 -> 2 / 2,50 -> 2,5 ).
Daraufhin hat ihre Lehrerin alle Aufgaben, bei der Sie die null vernachlässigt hat, zwar nicht als falsch gekennzeichnet ( aber auch nicht als richtig) und die Punkte die es auf diese Aufgabe gab trotzdem mit zur Gesamtpunktzahl hinzugefügt. Somit hat die Lehrerin all diese Aufgaben (inoffiziell) als falsch bewertet.
Meine Freundin hat nach Rückgabe der Arbeit mit der Lehrerin gesprochen, und diese hat dann (angeblich) mit anderen Lehrern/Fachleiter darüber gesprochen und gesagt, dass die Note sich nicht ändert, da man die Null nach dem Komma zum weiterrechnen benötigt (was nicht nur fachlich meiner Meinung nach Schwachsinn ist, sondern auch irrelevant, da es sich nicht um Zwischenergebnisse, sondern um Endergebnisse handelte).

Gibt es eine Möglichkeit für meine Freundin, weiter „in Berufung“ zu gehen, oder gibt es ein Gesetzt, in der solche fachbezogenen Fälle festgelegt sind?

Danke und Grüße
Kooki

Moin! Moin!

Zu dieser war weder mündlich, noch schriftlich eine Klausel
vorgesehen wie " Ergebnis bis auf XX Stelen nach dem Komma
angeben".

Oft ist aber bekannt, wie der Lehrer es gerne hätte!
Was haben die anderen in der Klasse gemacht?

Aufgabe gab trotzdem mit zur Gesamtpunktzahl hinzugefügt.

Also die Punkte trotzdem gegeben?
Sie wollte also nur auf einen Formfehler aufmerksam machen?
…was soll´s???

Gibt es eine Möglichkeit für meine Freundin, weiter „in
Berufung“ zu gehen, oder gibt es ein Gesetzt, in der solche
fachbezogenen Fälle festgelegt sind?

Ich würde für soetwas nicht das ganz große Besteck auspacken…
Mit freundlichen Grüßen
Dino

Oft ist aber bekannt, wie der Lehrer es gerne hätte!
Was haben die anderen in der Klasse gemacht?

Selbst wenn es bekannt wäre (war es nicht, da neuer Lehrer), ist es in der Aufgabenstellung nicht klar definiert, und damit meiner Meinung nach „nach eigenem Ermessen“

Aufgabe gab trotzdem mit zur Gesamtpunktzahl hinzugefügt.

Also die Punkte trotzdem gegeben?

Nein, er hat die Punkte nicht gegeben, sie aber auch NICHT von der Gesamtpunktzahl abgegeben, er hat die Aufgaben also als falsch bewertet (es fehlen dadurch rund 40% aller Punkte der Arbeit)

Gibt es eine Möglichkeit für meine Freundin, weiter „in
Berufung“ zu gehen, oder gibt es ein Gesetzt, in der solche
fachbezogenen Fälle festgelegt sind?

Ich würde für soetwas nicht das ganz große Besteck
auspacken…

Eigentlich will ich/Sie es auch nicht, es geht mir mehr oder weniger nur ums Prinzip, weil es eigentlich nicht so sein sollte, dass der Lehrer nach dem Motto bewertet :„Ich will es genau so haben, alle anderen Schreibweisen sind falsch“ , obwohl andere mathematischen Schreibweisen auch richtig sind

Wenn jemand statt 100.000 schreibt 1,0*10^5, ist das ja auch nicht falsch, sondern nur eine andere schreibweise…

Gruß Kooki

1 Like

Hallo,

Daher hat Sie bei allen Aufgaben welche Werte wie 2,0 oder
2,50 ergeben, die Null vernachlässigt ( sprich 2,0 -> 2 / 2,50
-> 2,5 ).

der Unterschied ist: „2.0“ bedeutet, dass gerundet wurde. „2“ bedeutet, das Ergebnis ist *exakt* 2.

Ob man deswgen gleich keine Punkte gibt, ist eine andere Frage. Dazu fehlen aber Informationen. Möglicherweise hat die Lehrerin mehrfach darauf hingewiesen? In meiner Schulzeit ist es mal vorgekommen, dass der Lehrer explizit gesagt hat, wer diesen einen bestimmten kleinen Fehler macht, bekommt gar keine Punkte - einfach, weil dieser eine kleine Fehler (weiß nicht mehr, was genau es war) immer wieder gemacht wurde.

viele Grüße
Felix

Hallo,

wir kennen die Aufgabenstellung nicht,
wir wissen nicht, wie der Unterricht abgelaufen ist,
deswegen ist hier alles nur Kaffesatzleserei.

Gesetze dafür kenne ich nicht.

Ohne Angabe der Schulform und des Bundeslandes kann dir hier niemand zuverlässig Auskunft geben. Beispielsweise kenne ich mich nur mit der Notenbildungsverordnung von BW ziemlich gut aus.

Selbstverständlich kann sich deine Freundin beschweren und eine Begründung - notfalls auch schriftlich - der Note verlangen, aber was will sie damit anfangen? Noten sind kein Verwaltungsakt, deswegen kann man denen auch nicht widersprechen. Falls sie allerdings nicht versetzt wird und in Mathe eine 5 da steht oder die (schlechte) Mathenote nicht zum Ausgleich genutzt werden kann, dann sieht es rechtlich anders aus. Dann kann die Versetzungsentscheidung verwaltungsrechtlich überprüft werden und dann kann auch die Klassenarbeit überprüft werden, was allerdings nicht heisst, dass die Note zu Unrecht gegeben wurde.

Gruß

Hi,

also wie du dich da mit der GEsamtpunktzahl ausdrückst, das ist wirklich nicht zu verstehen.
Aber ich denke mal, sie hat in der Aufgabe keinen Fehler angestrichen, aber dann trotzdem in der Gesamtabrechnung keine Punkte für die Aufgabe vergeben.

2,5 und 2,50 machen sehr wohl einen Unterschied. 2,5 kann das ergebnis einer Rundung von 2,46 oder 2,54 oder auch 2,50 sein - wissen wird das nur deine Freundin. Wenn die Lehrerin wissen will, was an der zweiten Nachkommastelle steht, muss man ihr das hinschreiben.

Was die Aufgabenstellung angeht, hier ien bisschen Kaffeesatzleserei: Wenn es im Unterricht so Usus ist, dann muss die Lehrerin das in der Aufgabenstellung nicht extra angeben. Unsere Schüler werden im Unterricht auch darauf getrimmt, im Englischaufsatz 2 Argumente anzugeben. In der Schux teht dann in der Aufgabenstellung nur noch „Discuss!“

die Franzi

Hallo,

also ich muss sagen, dass ich die Bewertung komisch finde und ich mir einiges an Mathewissen zutraue.

Deswegen rate ich dir, poste die Frage im Mathematikbrett nochmal, ob die Begründung der Lehrerin stichhaltig ist. Am beste poste die Aufgabe und euren Rechenweg,…

Aber wenn die Lehrerin so falsch liegt wie ich meine, dann lasse dir hier Quellen geben, warum die Zahl 2,5 genauso richig ist wie 2,50 in dem Fall und gehe damit zum Vertrauenslehrer und mache es ihm klar, warum die Bewertung falsch ist. Der sollte der dir dann helfen,…

Viel Erfolg

Hallo,

also Noten sind ein Verwaltungsakt, deswegen klagen immer mal wieder Studenten vor dem Verwaltungsgericht, wenn denen die Note nicht gefällt.

Aber ich mage es bezweifeln, dass es in diesem Fall sinnvoll ist diesen Weg zu gehen.

LG

Moin,

der Unterschied ist: „2.0“ bedeutet, dass gerundet wurde. „2“
bedeutet, das Ergebnis ist *exakt* 2.

Wie kommst du darauf? Kann man das in irgendeiner Fachliteratur nachlesen?

Gruß

TET

der Unterschied ist: „2.0“ bedeutet, dass gerundet wurde. „2“
bedeutet, das Ergebnis ist *exakt* 2.

Wie kommst du darauf? Kann man das in irgendeiner
Fachliteratur nachlesen?

so wurde es mir im Physik-LK beigebracht. Nachlesen - keine Ahnung.

viele Grüße
Felix

Moin,

so wurde es mir im Physik-LK beigebracht. Nachlesen - keine
Ahnung.

Dann war es wohl eher die Nomenklatur deines Lehrers, da ich so etwas weder aus Physik- oder Mathe-LK noch aus meinem Ingenieursstudium kenne. Ist meiner Ansicht nach auch völlig hirnrissig.

Gruß

TET

Wurde uns auch so beigebracht in Physiik