Ungerechte Notengebung

Hallo, hoffe das ich in das richtige Forum poste.
Ich bin Schüler und besuche die eine Realschule in der 10. Klasse.
Jetzt zu meinem Prolem:
Wir haben in einem Halbjahr in einem Fach nur einen Test geschrieben, in dem ich eine 1 hatte. In einem Referat hatte ich eine 2. Der Lehrer will mir aber auf grund meiner Mitarbeitsnote eine 3 geben. Ist das möglich??
Er hat schon recht, ich bin ein eher ruhiger Schüler aber mir deswegen eine 5-6 in Mitarbeit zu geben? In anderen Fächer melde ich mich auch nur 1,2 mal in einer Stunde un bekomme auch die „bessere Note“. Kann das der Sinn von Epochalnoten sein? Nartürlich kann er mir so viel 6er geben bis meine Note ganz abgeschwächt ist. Zugeben : Ich pflege mit diesem Lehrer nicht gerade das beste Verhältniss…
Die Argumente des Lehres sind:
„Für einen Test, kann man sich ja vorbereiten da kann das nicht 2/3 der Note ausmachen.“
„Du bist im Untericht anwesend- das ist gerade alles…“
Gerade das erste wirkt sehr überzeugend auf mich…
Gibt es irgendeine feste Reglung für die Zusammensetzung der Note?

danke im voraus

mfg Kyanum

Hallo Kyanum,
leider schreibst du nicht, aus welchem Bundesland du kommst und um welches Fach es sich handelt. Ich kann also nur für die Schulordnung in meinem Bundesland sprechen, das ist RLP.

Wir haben in einem Halbjahr in einem Fach nur einen Test
geschrieben, in dem ich eine 1 hatte.

Daraus schließe ich, dass es sich nicht um ein Klassenarbeitsfach handelt, also eher um Erdkunde, Physik, Biologie etc.?

In einem Referat hatte
ich eine 2. Der Lehrer will mir aber auf grund meiner
Mitarbeitsnote eine 3 geben. Ist das möglich??

Grundsätzlich ist der Lehrer verpflichtet, dir jede Einzelnote spätestens in der Stunde mitzuteilen, die auf die folgt, in der er sie erstellt hat. Eine Epo-Note erstreckt sich (wie der Name sagt) über einen längeren Zeitraum, muss aber auch am Ende dieser Phase erteilt und bekanntgegeben werden. Eine Epochalnote ist aber keine reine Mitarbeitsnote. Bedeutet: ein Schüler, der zwar ständig den Finger oben hat, aber hauptsächlich Unsinn verzapft, hat zwar eine gute Mitarbeitsnote, aber nicht zwingend eine gute Epo-Note. Umgekehrt erhält ein Schüler, der zwar viel weiß aber wenig sagt nicht unbedingt eine gute Epochalnote und sicherlich keine gute Mitarbeitsnote.

Er hat schon recht, ich bin ein eher ruhiger Schüler aber mir
deswegen eine 5-6 in Mitarbeit zu geben? In anderen Fächer
melde ich mich auch nur 1,2 mal in einer Stunde un bekomme
auch die „bessere Note“. Kann das der Sinn von Epochalnoten
sein? Nartürlich kann er mir so viel 6er geben bis meine Note
ganz abgeschwächt ist.

Wenn er dir mehr als eine Epochalnote gegeben hätte, hätte er dir diese Noten zum jeweiligen Zeitpunkt sagen müssen. Davon abgesehen kommt es natürlich darauf an, wie er seine verschiedenen Noten gewichtet. Wenn die Epo-Note 50% zählen würde und tatsächlich 6 wäre, käme die Rechnung mit der 3 schon hin. In jedem Fall muss er dir aber seine Kriterien und seine Rechenweise offenlegen, kann also nicht sagen: Du sagst zu wenig, also senke ich die Note um eine Notenstufe ab.
Frage ihn nach der Epochalnote und nach seinen Kriterien zur Erstellung der Zeugnisnote.

Gibt es irgendeine feste Reglung für die Zusammensetzung der
Note?

In Fächern, in denen keine Klassenarbeiten geschrieben werden, nicht.

danke im voraus

bitte, gerne :=)
Gruß Orchidee

Hallo,

Noten sind zwangsläufig und immer ungerecht. Das ist schade und ärgerlich, aber wir haben leider keine bessere Lösung als diese Krücke.

Für die Notenbildung gibt es keine rechtlich zwingende Grundlage. Hier hat der Lehrer immer einen Ermessensspielraum (was sowohl gut wie auch weniger gut sein kann). Als Anhaltspunkt sollte jedoch gelten, dass die sogenannte „mündliche Mitarbeit“ gut 2/3 der Gesamtnote ausmacht (und die „schriftlichen Tests“ eben 1/3).

Also, ob deine 3 möglich ist? Rechnerisch schon, auch ohne eine 5. Dazu ein Beispiel:

Sagen wir, die mündliche Leistung zählt 60%. Sagen wir weiterhin, das Referat macht 25% der mündlichen Note aus. Sagen wir schließlich noch, dass du für deine übrige mündliche Mitarbeit ein AUSREICHEND (also nicht mal mangelhaft!) bekommst (nach Aussage deines Lehrers müsste die angesetzte Leistung eher mit mangelhaft bis ungenügend bewertet werden). Nun hast du Schriftlich eine 1, im Refarat eine 2. Lass uns rechnen:

Als mündliche Gesamtnote ergibt sich

0,25 x 2 + 0,75 x 4 = 3,5

Gesamt schriftlich und mündlich ergibt das dann

0,4 x 1 (schriftlich) + 0,6 x 3,5 (mündlich) = 2,5

Im Zeugnis wird das zu einer 3 gerundet.

Wenn du davon ausgest, dass deine mündliche Leistung etwas schlechter ist als eine 4, das Refatrat nicht soviel zählt und/oder eine höhere Wichtung für die mündliche Note angesetzt wird, dann verschiebt sich das Ergebnis eher in Richtung 3.

In anderen Fächer
melde ich mich auch nur 1,2 mal in einer Stunde

  1. Nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der Beiträge zählt.
  2. Andere Lehrer - andere Sitten.

„Für einen Test, kann man sich ja vorbereiten da kann das
nicht 2/3 der Note ausmachen.“
„Du bist im Untericht anwesend- das ist gerade alles…“
Gerade das erste wirkt sehr überzeugend auf mich…

Mir scheint das zweite Argument noch wichtiger zu sein. Anwesenheit alleine rechtfertigt keine gute Note. Aber wie gesagt, es ist überaus streitbar, was man als „gute mündliche Mitarbeit“ wertet.

Normalerweise sind Noten ohne großen Belang. Eine Möglichkeit zur Selbstkontrolle vielleicht, und dazu taugen sie nichtmal wirklich gut. Im Abschlußzeignis kommt ihnen aber mehr Bedeutung zu, weil sie dann oft als Vor-Auswahlkriterium bei Bewerbungen benutzt werden (leider!, aber nenne mir eine praktikable Möglichkeit, das anders zu machen). Wenn es hier also um dein Abschlußzeugnis geht und das Fach für deine Berufswahl wichtig ist, solltest du nochmal versuchen, den Lehrer zur Vergabe einer 2 zu bewegen. Wie?

  1. Ihn vorsichtig auf das Problem „Abschlußzeignis“ aufmerksam machen und anbieten, deine mündliche Note mit einem zusätzlichen freiwilligen Referat, Vortrag, Sonderarbeit, Aufsatz oder sonstwas aufzubessern.

  2. Mit dem Vertrauenslehrer sprechen, was er für Möglichkeiten sieht.

  3. Niemalsnicht den Lehrer für deine Note verantwortlich machen. Das baut nur Mauern auf - und deine Note wird davon nicht besser.

Viel Erfolg wünscht

Jochen

Hallo Kyanum,
leider schreibst du nicht, aus welchem Bundesland du kommst
und um welches Fach es sich handelt. Ich kann also nur für die
Schulordnung in meinem Bundesland sprechen, das ist RLP.

Von da komm ich auch^^

Daraus schließe ich, dass es sich nicht um ein
Klassenarbeitsfach handelt, also eher um Erdkunde, Physik,
Biologie etc.?

Ja Musik

Grundsätzlich ist der Lehrer verpflichtet, dir jede Einzelnote
spätestens in der Stunde mitzuteilen, die auf die folgt, in
der er sie erstellt hat. Eine Epo-Note erstreckt sich (wie der
Name sagt) über einen längeren Zeitraum, muss aber auch am
Ende dieser Phase erteilt und bekanntgegeben werden.

Nein das hat er nartürlich nicht. Macht das diese Noten ungüdlig? Wäre ja eigentlich zu schön um war zu sein^^

Eine

Epochalnote ist aber keine reine Mitarbeitsnote. Bedeutet: ein
Schüler, der zwar ständig den Finger oben hat, aber
hauptsächlich Unsinn verzapft, hat zwar eine gute
Mitarbeitsnote, aber nicht zwingend eine gute Epo-Note.
Umgekehrt erhält ein Schüler, der zwar viel weiß aber wenig
sagt nicht unbedingt eine gute Epochalnote und sicherlich
keine gute Mitarbeitsnote.

Hmm da ich seit Vielen Jahren ein Instrument spiele bin ich auf diesem gebiet schon informiert. Also ich kann mich nicht an eine falsche Antwort erinnern.

Also lautet das Fazit du kannst ackern wie du willst es kommt doch nur darauf an wie der Lehrer dich leiden kann. Traurige Erkentniss…
Leider zählt für mich jede Note im Halbjahreszeugniss da ich mich auf einer Höheren Schule bewerben will.
Mit dem Lehrer hab ich schon mehrmals über meine Note geredet. Bin dabei auch immer übertrieben höflich und sachlich geblieben. Er leider nicht…

Eine Frage hätte ich dann noch: Wenn ich mich bei Klassenleiter bzw Schulleiter beschweren will soll ich dich dann Zeugnisse abwarten?Denn eigentlich ist es bei uns verboten den Schülern ihre Zeugnissnoten vor den Zeugnissen zu sagen.

mfg Kyanum

Hallo,

Nein das hat er nartürlich nicht. Macht das diese Noten
ungüdlig? Wäre ja eigentlich zu schön um war zu sein^^

Ja, rein rechtlich gesehen schon. Eine nicht bekanntgegebene Note darf nicht verrechnet werden.

Also lautet das Fazit du kannst ackern wie du willst es kommt
doch nur darauf an wie der Lehrer dich leiden kann. Traurige
Erkentniss…

Nein, so sehe ich das nicht. Die Kriterien für eine Epochalnote müssen klar sein, und dein Lehrer muss sie dir auch offenlegen. Wenn du allerdings nie mitarbeitest kann er immer argumentieren, er könne dir nicht an der Nasenspitze ansehen was du weißt und was nicht.

Leider zählt für mich jede Note im Halbjahreszeugniss da ich
mich auf einer Höheren Schule bewerben will.
Mit dem Lehrer hab ich schon mehrmals über meine Note geredet.
Bin dabei auch immer übertrieben höflich und sachlich
geblieben. Er leider nicht…

Das ist ärgerlich, wenn er ausfallend wird, hilft dir aber nicht weiter.

Eine Frage hätte ich dann noch: Wenn ich mich bei
Klassenleiter bzw Schulleiter beschweren will soll ich dich
dann Zeugnisse abwarten?Denn eigentlich ist es bei uns
verboten den Schülern ihre Zeugnissnoten vor den Zeugnissen zu
sagen.

Frage ihn höflich nach deiner genauen Eponote und nach seinen Bewertungskriterien und seiner Gewichtung der Noten. Wenn er pampig wird, geh zum Verbindungskehrer, dafür ist er da. Es wird dann normalerweise ein Gespräch mit dir, dem Lehrer und dem Verbindungslehrer geben. Wenn das nicht weiterführt, schalte deine Eltern ein.

Gruß Orchidee

PS: Wenn du auf ein Gymnasium willst und die 2 in Musik zum Ausgleich für eine 4 in einem anderen Fach benötigst um die Empfehlung zu erhalten solltest du dich ernsthaft fragen, ob das Gymnasium der richtige Weg für dich ist. Mit mäßigen Kenntnissen von der Realschule ist der Weg sehr sehr steinig!

Hi Kyanum,

ich würde sagen dass der Lehrer eine extrem „kreative“ Notengebung betreibt.
Geht das nur dir so oder auch anderen Schülern?
Es kann sicher nicht schaden wenn du dich an euren Vertrauenslehrer wendest.

viele Grüße
Susanne

Da hab ich meine Zweifel…
Hallo Jochen,

Für die Notenbildung gibt es keine rechtlich zwingende
Grundlage. Hier hat der Lehrer immer einen Ermessensspielraum
(was sowohl gut wie auch weniger gut sein kann).

Damit stimme ich überein.

Als Anhaltspunkt sollte jedoch gelten, dass die sogenannte
„mündliche Mitarbeit“ gut 2/3 der Gesamtnote ausmacht (und die
„schriftlichen Tests“ eben 1/3).

Auf welcher Grundlage steht diese Aussage? Ich kann zwar nur für Rheinland-Pfalz sprechen, aber bei einem Nebenfach (und davon gehe ich hier aus, weil es ja nur halbjährlich unterrichtet wurde) gibt es diese Unterscheidung nicht. Eine schriftliche Note kann sich nur aus Klassenarbeiten (in Hauptfächern) zusammensetzen.
HÜs oder Ausarbeitungen zu Referaten gehören wie die Epochalnoten zu den mündlichen Noten. Innerhalb dieser gibt es keine vorgegebene Gewichtung.

Gruß Alex

Hallo Alexander,

Als Anhaltspunkt sollte jedoch gelten, dass die sogenannte
„mündliche Mitarbeit“ gut 2/3 der Gesamtnote ausmacht (und die
„schriftlichen Tests“ eben 1/3).

Auf welcher Grundlage steht diese Aussage?
[…]
Eine schriftliche Note kann sich nur aus Klassenarbeiten
(in Hauptfächern) zusammensetzen.

Hier hast Du mich falsch verstanden.

Natürlich ist die „schriftliche Note“ nur das Ergebnis von Klausuren/Klassenarbeiten (eben von _schriftlichen_ Tests).

Alles andere (zB. Referate etc) geht in die „mündliche Note“ ein. Wie der Lehrere verschiedene Beiträge zur mündlichen Note wichtet, ist wohl dem Lehrer überlassen und liegt auch sehr am Unterrichtsstil. Wie auch immer, am Ende wird daraus erstmal eine (_die_) mündliche Note.

Genau so habe ich es gemeint.

Nun hat man also eine schriftliche und eine mündliche Note, die in der Gesamtnote (Zeugnis) noch zusammengefasst werden müssen. Dazu gab es seit meiner Zeit als Schüler überall die vielzitierte Maßgabe, dass die mündliche Note deutlich stärker gewichtet werden sollte/wird als die schriftliche. Ich bin aus Hessen, habe aber gleiches von Komilitonen aus anderen Bundesländern gehört.

HÜs oder Ausarbeitungen zu Referaten gehören wie die
Epochalnoten zu den mündlichen Noten. Innerhalb dieser gibt es
keine vorgegebene Gewichtung.

Ja, genau. Nichts anderes hatte ich versucht zu sagen.

LG
Jochen

Hallo Jo,

Natürlich ist die „schriftliche Note“ nur das Ergebnis von
Klausuren/Klassenarbeiten (eben von _schriftlichen_ Tests).

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor: In RLP gelten in Fächern, in denen keine Klassenarbeiten geschrieben werden (wie hier im Fach Musik) sogenannte „Tests“, also schriftliche Überprüfungen der Hausaufgabe (kurz: HÜ) als Noten, die in die „sonstigen Leistungsnachweise“ eingehen und damit gleichwertig mit anderen mündlichen Noten, Referaten etc. stehen. In wie weit der Lehrer bei den einzelnen Noten unterschiedlich gewichtet bleibt ihm überlassen.

Nun hat man also eine schriftliche und eine mündliche Note,
die in der Gesamtnote (Zeugnis) noch zusammengefasst werden
müssen.

Nein, in diesem Fall hat man offenbar 3 Noten im Bereich „sonstige Leistungsnachweise“, die zu einer Gesamtnote verrechnet werden müssen und dafür gibt es keine festgelegten Kriterien.

Dazu gab es seit meiner Zeit als Schüler überall die
vielzitierte Maßgabe, dass die mündliche Note deutlich stärker
gewichtet werden sollte/wird als die schriftliche. Ich bin aus
Hessen, habe aber gleiches von Komilitonen aus anderen
Bundesländern gehört.

Ist aber nicht so. Die reine „mündliche Note“ ist nirgends mit einer Gewichtung belegt.
Gruß Orchidee

Hallo Beatrice,

ich weiß nicht: was mache ich denn falsch? - dass ich so nachdrücklich missverstanden werde ?!

Du schreibst nochmal genau das, was ich vorher schon erklärt hatte.

Daher enthalte ich mich jetzt eines weiteren Kommentars :smile:

LG
Jochen

Nochmal hallo Jochen,

ich weiß nicht: was mache ich denn falsch? - dass ich so
nachdrücklich missverstanden werde ?!

ich hab deine Argumentation schon in deinem ersten Beitrag verstanden, wir haben jetzt wohl aneinandervorbei geredet (bzw. geschrieben).

Ich versuch’s nochmal: Was orchidee und ich sagen wollen ist, dass dein Fallbeispiel aus deinem ersten Beitrag in diesem konkreten Fall irreführend sein kann, weil es nun mal in dem hier betreffenden Fach überhaupt keine „schriftlichen Noten“ (per Definition) gibt.
Die Gewichtung der Einzelnoten (ob jetzt HÜs, Epochalnoten, Abfragen u.s.w.) bleibt dem einzelnen Lehrer überlassen.

Ich hoffe, das klärt etwas auf.

Gruß Alex

Hallo nochmal,

Aso, es gibt gar keine schriftlichen Noten in diesem Fach…

Jetzt wird mir die Sache wirklich klarer - das habe ich nicht gepeilt. Vielen Dank!

Ich hoffe, das klärt etwas auf.

Das hat es.

LG
Jochen

ja, er kann deine mitarbeit in den notenspiegel mit einfließen lassen
und du kannst dich nur im II. halbjahr mehr mühen…es ist egal melde dich was das zeug hält, mitarbeit zeigt interesse am unterricht,
auch wenn die antwort nicht immer richtig ist " Bitte melde Dich"
ohne kai pflaume gruß kkonstanze

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