Ungerechter verweis

Hallo Henning ,
eine freie schule…wie soll man das beschreiben…im grunde
schon eine privatschule , ähnlich anerkannt wie eine
waldorfschule z.B. .
Ich geh deshalb da hin weil ich eine Schulidsche ausbildung
mache , und die wird nur auf solchen „freien schulen“
angeboten.

Das verstehe ich nicht. Was ist das genau für eine Ausbildung und warum kannst Du das nicht auf einer staatlichen?

Einfach klappe halten…*seuftz* wen ich das nur so einfach
könnte…bzw ich kann es ja , nur ich kann nicht alles mit mir
machen lassen :wink:

Ja, sonst ärgert man sich ein Leben lang, wenn man geduckt hat. Man muss versuchen, den Mittelweg zu finden. Tröste Dich, ich habe mehrere Lehrer und Ausbilder erlebt, denen es Spass machte, mich fertig zu machen - ich hatte keine Chance! So bin ich Lehrer geworden, um es besser zu machen. Ecke nur manchmal bei KollegInnen an, weil ich „meine Kleinen“ zu sehr in Schutz nehme. Aber Du kannst Dir kein Bild machen, was es auch heute noch an Ungerechtigkeiten gibt, wo die Schüler letztendlich keine Chance haben.
Der Vollständigkeit halber, es gibt auch kleine Biester, die uns L das Leben schwer machen.

Gibt es denn nirgendswo gesetzte ab wann schulstrafen
gerechtfertigt sind oder beispielfälle vom schulamt/gericht
etc? Könnte es mir eventuell noch nützlich sein das auf dem
verweis keine wiederspruchsfrist angegeben wurde? oder
vileicht auf das auf dem verweis steht ich hätte gegen die
schulordnung verstosen obwohl die pflicht zur mitarbeit im
ausbildungsVERTRAG geschriben steht und eben nicht in der
schulordnung (hab vorhins nochmal genau nachgeschaut) ?

Keine Ahnung, kenn mich mit Euren Gesetzen nicht aus.
Pardon.
MFG
Henning

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Hallo n.,

Wahrscheinlich werde ich jetzt langsam zu alt. Ich verstehe
den ganzen Threat nicht - er erscheint mir wie Realsatire…

mir auch, nur aus entgegengesetztem Grund.

Muss es denn irgendwo stehen, dass ein Schüler in der Schule
nicht seine Eier schaukeln sondern mitarbeiten soll.

Das „Mitarbeiten“ besteht aus Basteln, wo und wann das erledigt ist, ist nach gesundem Menschenverstand schnurzpiepegal. Hauptsache, der Schüler erledigt die Aufgabe.

Was ist daran ungerecht, wenn nach mehrfachen Ermahnungen, die
er anscheinend nicht kapiert, der Schulleiter ihn mit Hilfe
eines Verweises anzählt?

Ungerecht ist die Forderung des Lehrers. Die Ermahnung des Rektors ist Überreaktion.

Ist es nicht eine bodenlose Unverschämtheit der Lehrerin
gegenüber, wenn sie anweist, das zu Basteln ist (Basteln
gehört ja anscheinend zur Ausbildung), er in der ersten Reihe
das Rätselheftchen herauszuholt um zu rätseln?

Na, dann sag mir doch mal, wo der Unterschied ist, ob der Schüler das Spielzeug um 8-10 Uhr oder um 16-18 Uhr und ob im Schulgebäude oder in der häuslichen Wohnung bastelt? Zumal das Basteln zumindest zum Teil offensichtlich als Hausaufgabe gemeint war („macht das bis zur nächsten Stunde fertig“).

In einer betrieblichen Ausbildung würde jmd., der während der
Arbeitszeit was anderes macht als das, was angeordnet ist,
nicht einen Tag der Probezeit überstehen.

Natürlich ist es viel besser, wenn ein nicht ausgelasteter Lehrling den lieben langen Tag so tut, als sei er schwer beschäftigt, obgleich er in Wirklichkeit nichts zu tun hat. *ironie* Das ist nämlich gang und gäbe und in meinen Augen einfach nur sinnlos. Wenn es eine konkrete Aufgabe gibt, die bis zu dem und dem Termin erledigt sein muss, dann ist es egal, wann und wo ich sie mache. Beim Lehrling ist das insofern etwas anders, als er normalerweise an den Arbeitsplatz gebunden ist (mit Gentechnik kann ein Biologielaborant z.B. nicht zu Hause herumhantieren). Ist das nicht der Fall und liefert der Lehrling die verlangte Leistung ab, frage ich mich, warum es den Chef interessieren sollte, ob der Lehrling während der Arbeitszeit ein Buch liest und die Aufgaben zu Hause erledigt oder umgekehrt.

Gruß,
Anja

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Hallo Anja,

Du sprichst mir aus der Seele !
Bei einigen Beiträgen hier hab ich das Gefühl, die fünfziger Jahre noch nicht verlassen zu haben.

LG
MrsSippi

Hallo Anja.

Das „Mitarbeiten“ besteht aus Basteln, wo und wann das
erledigt ist, ist nach gesundem Menschenverstand
schnurzpiepegal. Hauptsache, der Schüler erledigt die Aufgabe.

Woher weisst du das? Meine 9 jährige Tochter in der 3.Klasse hat heute genauso argumentiert, als sie ein Päckchen Additions- und Subtraktionsaufgaben lösen sollte.
Warum darf ich nicht den Taschenrechner benutzen - Hauptsache ist doch, die Lösung ist richtig.

Vielleicht ist das nicht die Hauptsache bei der Erzieherausbildung, wer den schönsten Schmetterling zu Hause bastelt! Vielleicht fasst die Lehrerin den Unterricht als Prozess auf - das man vergleicht, wie andere Probleme lösen, welche Schwierigkeiten auftreten können, wie man bei beschränkter Zeit und beschränktem Material doch zu einer Lösung kommt - also kommt es vielleicht bei einem Erzieher nicht auf die Qualität oder Anfertigen der Bastelarbeit an, sondern vielleicht auf „das Basteln“ mit Anderen!

Und vielleicht sollte man an einer gewissen Stelle einfach mal nur das akzeptieren, was die Lehrerin, Kraft Studium, Referendariat, Lehrpläne, Stoffverteilungspläne usw. beschlossen hat.

Welcher Lehrer kennt nicht die quängelnden Frage: Wozu muss ich das Lernen, wozu brauche ich das?
Und bei vielen nicht trivial Dingen bleibt einem nur die Antwort: Darum! Nicht weil man das nicht erklären möchte, sondern weil dem Schüler der Überblick fehlt und er es nicht verstehen kann! Oder weil die Erklärung zeitlich den Rahmen sprengen würde.

Was ist daran ungerecht, wenn nach mehrfachen Ermahnungen, die
er anscheinend nicht kapiert, der Schulleiter ihn mit Hilfe
eines Verweises anzählt?

Ungerecht ist die Forderung des Lehrers. Die Ermahnung des
Rektors ist Überreaktion.

Ich empfinde einen Schüler eher einfältig, der nach zwei Klassenbucheinträgen (und wahrscheinlich vorher unzähligen Ermahnungen) noch nicht geschnitten hat, dass er zu Hause rätseln soll.

Ist es nicht eine bodenlose Unverschämtheit der Lehrerin
gegenüber, wenn sie anweist, das zu Basteln ist (Basteln
gehört ja anscheinend zur Ausbildung), er in der ersten Reihe
das Rätselheftchen herauszuholt um zu rätseln?

Na, dann sag mir doch mal, wo der Unterschied ist, ob der
Schüler das Spielzeug um 8-10 Uhr oder um 16-18 Uhr und ob im
Schulgebäude oder in der häuslichen Wohnung bastelt?

ja, siehe oben

Zumal das
Basteln zumindest zum Teil offensichtlich als Hausaufgabe
gemeint war („macht das bis zur nächsten Stunde fertig“).

In einer betrieblichen Ausbildung würde jmd., der während der
Arbeitszeit was anderes macht als das, was angeordnet ist,
nicht einen Tag der Probezeit überstehen.

Natürlich ist es viel besser, wenn ein nicht ausgelasteter
Lehrling den lieben langen Tag so tut, als sei er schwer
beschäftigt, obgleich er in Wirklichkeit nichts zu tun hat.
*ironie*
Das ist nämlich gang und gäbe und in meinen Augen
einfach nur sinnlos.

Quatsch!
In jeder Firma gibt es beliebig viel Sinnvolles zu tun: wenn ein Lehrling sich langweilt - muss er nur ein Wort zum Meister sagen und er kann arbeiten bis ihm die Arme abfallen.

Wenn es eine konkrete Aufgabe gibt, die
bis zu dem und dem Termin erledigt sein muss, dann ist es
egal, wann und wo ich sie mache.

Wo lebst du?

Beim Lehrling ist das
insofern etwas anders, als er normalerweise an den
Arbeitsplatz gebunden ist (mit Gentechnik kann ein
Biologielaborant z.B. nicht zu Hause herumhantieren). Ist das
nicht der Fall und liefert der Lehrling die verlangte Leistung
ab, frage ich mich, warum es den Chef interessieren sollte, ob
der Lehrling während der Arbeitszeit ein Buch liest und die
Aufgaben zu Hause erledigt oder umgekehrt.

Da bin ich jetzt aber platt…
Wo hast du jemals einen Lehrling während der Arbeitszeit ein privates Buch lesen gesehen und anschließend das Werkstück mit nach Hause nehmen?
Ich kenne Ausbildungsstätten bei Mercedes, bei Siemens und bei BMW mit tausenden Lehrlingen ich kenne kleine Firmen mit Azubis - ich habe den EIndruck wir leben in unterschiedlichen Welten.

gruß n.

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Wie auch immer , ich habe heute meinen wiederruf abgeschickt…mal abwarten…trotz alledem :

Woher weisst du das? Meine 9 jährige Tochter in der 3.Klasse
hat heute genauso argumentiert, als sie ein Päckchen
Additions- und Subtraktionsaufgaben lösen sollte.
Warum darf ich nicht den Taschenrechner benutzen - Hauptsache
ist doch, die Lösung ist richtig.

Denkst du nicht das es zwischen einem 9jährigen Mädschen mit Matheaufgaben und einem 20 jährigen Berufsschüler in sachen Kunst einen kleinen unterschied gibt?

Welcher Lehrer kennt nicht die quängelnden Frage: Wozu muss
ich das Lernen, wozu brauche ich das?
Und bei vielen nicht trivial Dingen bleibt einem nur die
Antwort: Darum! Nicht weil man das nicht erklären möchte,
sondern weil dem Schüler der Überblick fehlt und er es nicht
verstehen kann! Oder weil die Erklärung zeitlich den Rahmen
sprengen würde.

Das wirkt schon wieder wie ein vergleich deiner 9 jährigen Tochter und mir …

Was ist daran ungerecht, wenn nach mehrfachen Ermahnungen, die
er anscheinend nicht kapiert, der Schulleiter ihn mit Hilfe
eines Verweises anzählt?

Ungerecht ist die Forderung des Lehrers. Die Ermahnung des
Rektors ist Überreaktion.

Ich empfinde einen Schüler eher einfältig, der nach zwei
Klassenbucheinträgen (und wahrscheinlich vorher unzähligen
Ermahnungen) noch nicht geschnitten hat, dass er zu Hause
rätseln soll.

Ich hatte nie große Probelem mit der Schule bzw mit meinem Verhalten in der schule , und nebenbei : ich habe nicht gerätselt :smile:
Kann es sein das du meine beiträge garnicht komplett gelesen hast? (deine argumentation gegen meine sicht der dinge strotzt
vor fehlern über mein verhalten)

Wenn es eine konkrete Aufgabe gibt, die
bis zu dem und dem Termin erledigt sein muss, dann ist es
egal, wann und wo ich sie mache.

Wo lebst du?

Beim Lehrling ist das
insofern etwas anders, als er normalerweise an den
Arbeitsplatz gebunden ist (mit Gentechnik kann ein
Biologielaborant z.B. nicht zu Hause herumhantieren). Ist das
nicht der Fall und liefert der Lehrling die verlangte Leistung
ab, frage ich mich, warum es den Chef interessieren sollte, ob
der Lehrling während der Arbeitszeit ein Buch liest und die
Aufgaben zu Hause erledigt oder umgekehrt.

Da bin ich jetzt aber platt…
Wo hast du jemals einen Lehrling während der Arbeitszeit ein
privates Buch lesen gesehen und anschließend das Werkstück mit
nach Hause nehmen?
Ich kenne Ausbildungsstätten bei Mercedes, bei Siemens und bei
BMW mit tausenden Lehrlingen ich kenne kleine Firmen mit
Azubis - ich habe den EIndruck wir leben in unterschiedlichen
Welten.

Da ich vorrausichtlich später im Kindergarten arbeiten werde ist es durchaus normalität bastelarbeiten für die Kinder zuhause , und nicht auf Arbeit , vorzubereiten…von daher ist was du sagst wieder nur so ein unlogischer vergleich zwischen zwei berufen.
Lies bitte erst einmal all meine Beiträge.

Hallo
ich verstehe deine Aufregung nicht im Verweis steht ausführlich das du den anweisungen der fachlehrerin nicht gefolgt bist.

Du willst doch Kindergärtner werden das heist das du mal ein vorbild sein sollst , du hälst dich aber jetzt selbst nicht an die Regeln die später aber mal die Kindergartenkinder befolgen sollen.

Der Kunstunterricht in deiner Ausbildung dient auch dazu das die Lehrerin sieht wie du Motorisch veranlagt bist sprich durch beobachtung Feinmotorik und Grobmotorik.Auch wie du arbeiten ausführst die ganzen arbeitsschritte.Soviel ich weis muß man auch zeitweise einen ablauf bzw eine beschreibung machen wie man die arbeit schrittweise ausführt wird ja auch benotet.Wie soll sie deine Arbeiten sprich basteln benoten man kann ja garnicht sicher gehen das du sie gemacht hast.
Für den kiga bastelarbeiten zu Hause vorzubereiten wäre mir was neues man hat die möglichkeit dies in seinem Kindergarten zu tun ausser du benötigst anschauungsmaterial das du gerne zu Hause vorbereitest.

Stell dir mal vor du bist im Kiga mit über 20 kids und sollst die im Rahmenpaln des Kindergartens beschriebene Bastelarbeit mit den Kinder machen und jetzt gehen die meisten der Kinder her und sagen das mach ich zu Hause und setzten sich an den Tisch und malen stattdessen.

Speziell auch in deiner Ausbildung hat es schon einen Grund das du nicht irgendetwas anderes wären der Unterrichtsstunde machst als das was gerade dran ist.
Wenn du selbst schon keine anweisungen und mal krass ausgedrückt disziplin befolgen kannst wie willst du das im kiga machen.

Hallo, MW
ich glaube du erzählst uns nur einen Ausschnitt der Geschichte. Wir kennen auch den Situativen Kontext nicht, z.B. nicht wie es allgemein mit der Disziplin in der Klasse bestellt ist, ob andere schon ermahnt wurden usw. All das kann ja eine Rolle spielen.
Wenn da vorher gar-nie-nichts gewesen wäre und du als strebsam-folgsam-andächtiger Schüler plötzlich so behandelt wurdest, dann wäre das wohl wirklich unangemessen.

Ich nehme aber viel mehr an, dass du eine starke unabhängige Person bist, die sich immer mal selbst überlegt, ob die Anweisungen des Lehrpersonals wohl sinnvoll sind und ob du sie nicht - da du dich ja selbst am besten kennst - anders, wann anders, wo anders erledigen könntest.
Wahrscheinlich bist du darauf auch anderweitig schon angesprochen worden und hast deine Haltung zu den pädagogischen Entscheidungen der Lehrer deutlich gemacht.
Aber ich kann mit meinen Annahmen auch falsch liegen.

Ganz formal will ich nur noch anmerken, dass es im Ermessen und in der Verantortung des Lehrers steht zu entscheiden welche Aufgaben er den Schülern stellt, welche Zeit und welche Art der Bearbeitung er diesen dafür vorgibt. Der Lehrer kann für Teile der Aufgabe den Schülern Entscheidungsräume geben, muss er aber nicht.
Wenn die Lehrerin die Aufgabe so stellt, dass damit im Unterricht anzufangen ist, dann ist das eine klare Arbeitsanweisung. Wenn der Schüler was anderes macht, ist das entsprechend Arbeitsverweigerung.
Wenn der Schüler auf die Aufforderung die Privatbeschäftigung im Unterricht zu beenden und mit der gestellten Aufgabe anzufangen auch nur unwillig grunzt, kann das der Lehrer als unangemessene Erwiderung werten. Ob eine so heftige Reaktion angemessen ist, hängt ganz von der Situation ab.

Gruß
Werner

Wie auch immer , ich habe heute meinen wiederruf
abgeschickt…mal abwarten…trotz alledem :

Mit dem „wiederruf“ gegen den „Ungerechten verweis“ wirst du sicherlich Rektor und Lehrerin zum Staunen bringen.

Denkst du nicht das es zwischen einem 9jährigen Mädschen mit
Matheaufgaben und einem 20 jährigen Berufsschüler in sachen
Kunst einen kleinen unterschied gibt?

Sollte mein Lieber, sollte…

Das wirkt schon wieder wie ein vergleich deiner 9 jährigen
Tochter und mir …

Ich hatte nie große Probelem mit der Schule bzw mit meinem
Verhalten in der schule

Anscheinend aber die Lehrerin :smile:

Kann es sein das du meine beiträge garnicht komplett gelesen
hast?

Kann nicht sein!
Aber ich muss eingestehen, dass ich z.B. solch einen Satz:

(deine argumentation gegen meine sicht der dinge strotzt
vor fehlern über mein verhalten)

nicht in letzter Konsequens verstanden habe.

Da ich vorrausichtlich später im Kindergarten arbeiten werde

ist es durchaus normalität bastelarbeiten für die Kinder
zuhause , und nicht auf Arbeit , vorzubereiten…von daher ist
was du sagst wieder nur so ein unlogischer vergleich zwischen
zwei berufen.

Wenn du deinen Kunstunterricht auch zu Hause vorbereiten und im Unterricht basteln würdest, wäre deine Lehrerin mit dir zufrieden.
Ich glaube, das später einmal die Kinder ziemlich enttäuscht sein werden, wenn du während der Arbeitszeit rätselst und nur zu Hause bastelst.

Gruß n.

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Wie auch immer , ich habe heute meinen wiederruf
abgeschickt…mal abwarten…trotz alledem :

Wenn Du „Wiederruf“ geschrieben hast, sorgst Du wenigstens noch für einen weiteren Lacher.

Denkst du nicht das es zwischen einem 9jährigen Mädschen mit
Matheaufgaben und einem 20 jährigen Berufsschüler in sachen
Kunst einen kleinen unterschied gibt?

Anscheinend nicht.

Unterricht ist Unterricht ist Unterricht. Und wenn sich derdiedas Schöler schon nicht zur Mitarbeit bequemen kann, sind private Veranstaltungen, wie Lesen, Briefeschreiben, Zocken oder Kleinkaliberwichsen, Störungen, die sich kein Lehrer gefallen lassen muss. I.a. pflegt man das in der Grundschule - also z.B. mit 9 Jahren - zu verinnerlichen; manche benötigen dazu aber anscheinend außer Ermahnungen, Klassenbucheinträgen oder Verweisen auch mit 20 Jahren noch intensivpädagogischer Bemühungen. Mein Sohn ist 16 Jahre alt. Er sitzt und spricht.

Als Azubi im dualen System hättest Du zusätzlich mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses zu rechnen. Von daher darfst Du froh sein, „nur“ in einer schulischen Maßnahme zu stecken.

Gruß Eillicht zu Vensre

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Kann es sein das du meine beiträge garnicht komplett gelesen
hast?

Kann nicht sein!
Aber ich muss eingestehen, dass ich z.B. solch einen Satz:

(deine argumentation gegen meine sicht der dinge strotzt
vor fehlern über mein verhalten)

nicht in letzter Konsequens verstanden habe.

Göttlich! Chapeau! und Stern!

Gruß - Rolf

Hallo,

Zudem hat die Lehrerin keinerlei Möglichkeit,
während der Arbeit korrigierend / führend einzugreifen. Es ist
nicht Sinn der Sache, den Unterricht nach Hause zu verlegen.

Zumindest hat die Lehrerin das aber vorgesehen, wenn sie sagt,
dass die Arbeit bis zum nächsten Mal fertig sein soll.

Und Du siehst keinen Unterschied zwischen ‚zu Hause FERTIGmachen‘, nachdem man den Hauptteil und damit auf jeden Fall die Grundzüge unter Aufsicht gemacht hat, sein Geschick bewiesen hat (oder eben auch nicht) und ‚komplett zu Hause machen‘?
Na, dann…
Gruß
loderunner

Hallo,

Hallo , ich bin in der Ausbildung zum Kinderpfleger , daher
bei uns ist nix mit Kunstgeschichte u.ä. (das fände ich zum
beispiel hoch intresannt und würde mich reinknien ;o) )
Alles was wir machen ist Spielzeug basteln , was erst nach
mehreren Stunden abgegeben werden muss und abgegeben habe ich
es immer , ich hab es nur nicht immer im Untericht gebastelt
(was auch nie direkt verlangt wurde , sätze wie „macht das bis
nächstes mal fertig“ vielen öfters).

Nun da kommen wir der Sache doch schon näher, du solltest basteln. Auch wenn dir das lächerlich erscheint, der Sinn besteht nicht darin die Fähigkeit des Bastelns zu erlernen sondern die Fähigkeit das Basteln vermitteln zu können. Und dies widerrum ist abhängig davon wie du an eine Bastelarbeit herrangehst. Das kann deine Lehrerin aber gar nicht beurteilen wenn du nur liest und nicht mit der Arbeit im Unterricht beginnst.
Wobei der Fakt ist das die Aufgabestellung heißt im Unterricht zu beginnen und zu Hause zu beenden. Wenn du also im Unterricht liest ist dies eine Verweigerung der Mitarbeit und somit Unterrichtsstörendes Verhalten was bestimmt durch die Schulordung abgedeckt ist.

Und wie gesagt , ich habe die schulordnung gelesen und nicht
gegen sie verstoßen , allerdings gegen denn Ausbildungsvertrag
, wo mir ein verstoss aber nicht zum vorwurf , in dem verweis
, gemacht wurde sondern „nur“ gegen die Schulordnung.

Grundsätlich eine Auslegungssache und ohne den genauen Wortlaut der Schulordnung nicht nachvollziehbar.

Es wurden zwar 2 Fälle im Klassenbuch vermerkt , einer
allerdings nicht korrekt , eben am falschen Tag als vermerkung
notiert wo wir bei der Lehrerin die unterschrieben hatten ,
garkein untericht hatten , also ist faktisch ja nur ein
vorfall vermerkt - sollte das denn wirklich für einen
schulleiterverweis reichen??

Nun nur weil ein Vorfall nicht korrekt eingetragen ist heißt das ja nicht das er nicht stattgefunden hat. Die Lehrerin ist auch nur ein Mensch und kann mal in der Zeile verrutschen… Zudem haben manche Lehrer die Angewohnheit sich in ihrem Büchlein ihre Notizen zu derartigen Vorfällen zu machen und nur wenn es dann zu viel wird, dies zum Klassenbucheintrag werden zu lassen. Diese Büchlein sind im übrigen Dokumente die Lehrer aufbewahren müssen, mein Klassenlehrer aus der 10. hatte auf dem letzten Klassentreffen das Büchlein vom Abschlußjahr mit. Ooops da gabs es doch tatsächlich eine Rüge wegen ungebühlichem Verhalten, im übrigen die einzige die ich je bekommen habe.
Es gilt weiterhin die oben genannte Tatsache und was den zweiten Verweispunkt angeht lies noch mal weiter oben bei, ich glaub Walter war das, auch dies ist Auslegungssache und Situationsabhängig.

Das soll wirklich in keinster weise überheblich klingen…aber
ich bin immer höflich (auch anderen schülern gegenüber) und
kann mit beleidigungen oder unsachlichen diskusionen nix
anfangen und achte auch immer sehr darauf (auf anderen schulen
ist es mir schon passirt das ich wegen solchen „ausfällen“
diskusionen mit lehrern verloren habe).

Nun Diskussion ob sachlich oder nicht wird immer von der Art und Weise getragen wie sie stattfindet. Eine sachliche Diskussion kann auch als unangemessenes Verhalten ausgelegt werden vor allem wenn sie im Unterricht stattfindet, vor allen anderen Schülern und Unterrichtsfremd ist. Und auch mir sagt man nach immer höflich, korrekt und diplomatisch zu sein aber glaub mir bei näherer Betrachtung gibt es auch da kleinere Ausfälle die ich bisher noch immer habe umdrehen können zu meinen Gunsten, dafür muss man aber in der lage sein sich selbst zu reflektieren. Und man muss auch wissen ab welchen Zeitpunkt eine Diskussion nur mehr Schaden anrichtet und kontraproduktiv wirkt.

Ja man kann es durchgehen lassen, das einzige was ich genauer
würde wissen wollen ist was denn die unangemessene Äusserung
war. Und nein du fällst nicht unter das Arbeitsrecht.

Aber unter welches recht fall ich dann? Wär es das schulrecht
könnte man mich doch nicht kündigen sondern höchstens
verweisen oder?

Nun deine Ausbildung findet zum größten Teil schulisch statt, wenn ich das richtig verstehe. Du hast einen Vertrag mit einem Träger der dir die entsprechenden Praktikas vermittelt und einen Vertrag hat mit der Schule. Wirst du von der Schule verwiesen ist dies ein Bruch der Ausbildungsvertrages mit dem Träger und somit wärst du auch diesen los sofern du den Träger nicht überzeugt bekommst das er sich für dich einsetzt bei der Schule. (Kommt übrigens nur selten vor das Träger da mitziehen, ausser du hast schon ein Praktika mit Bravour und überragender Leistung abglegt.)
Das ist ähnlich zu betrachten wie ein Studium, nur das du eine Unterrichtspflicht hast.

Gruß
Andrea
*Die immer mal wieder Auszubildenen Benehmen beibringen muss*

Warum denken alle ich hab kein benehmen nur weil ich nicht
alles mit mir machen lass? :smile:

*grins* Man muss nicht alles mit sich machen lassen, man sollte nur wissen wann der richtige Zeitpunkt ist zum klären oder wehren. Öffentlichkeitswirksame Abwehrmaßnahmen sind dabei selten angebracht(vor der Klasse!).
Und Benehmen hat nicht nur etwas mit höflichen Umgangsformen zu tun, sondern auch damit ob man, wie in deinem Fall, Intresse zeigt oder eine vernünftige Gestik und Handlung an den Tag legt(lascher Händedruck, krummes sitzen, Desinteresse)

Schönen Gruß
Andrea

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Und Du siehst keinen Unterschied zwischen ‚zu Hause
FERTIGmachen‘, nachdem man den Hauptteil und damit auf jeden
Fall die Grundzüge unter Aufsicht gemacht hat, sein Geschick
bewiesen hat (oder eben auch nicht) und ‚komplett zu Hause
machen‘?

Es war nicht die Rede davon, dass die Lehrerin genau dieses Argument angeführt hat. Dann muss sie das schon so begründen.

Im übrigen bin ich persönlich aber schon der Meinung, dass die Schüler aus dem von Dir genannten Grund in der Stunde anfangen sollten. Aber ich bin ja nicht die Lehrerin.

Gruß,
Sebastian

Hallo,

Es war nicht die Rede davon, dass die Lehrerin genau dieses
Argument angeführt hat. Dann muss sie das schon so begründen.

Keineswegs. Man muss durchaus nicht alle Selbstverständlichkeiten permanent wiederholen. Zudem geht es hier nicht um eine 10jährige, sondern um jemand, der sich ‚erwachsen‘ nennen darf. Ein wenig mitdenken darf man da durchaus mal voraussetzen.
Und drittens hat die Threadstarterin selbstverständlich nur ihre Sicht der Dinge geschildert. Wer weiß, was sie da (vielleicht nichtmal mit Absicht) alles verschwiegen hat.
Gruß
loderunner

Hallo!

…ich habe im Kunstuntericht gelesen , meine Arbeien allerdings
alle immer abgegeben (ich mach sowas einfach lieber zuhause…*g*)
… ich habe aber selbst gefunden das ich „zur mirarbeit
verpflichtet“ bin.

Ja, zur Mitarbeit im Unterricht. Die Regel ist ganz einfach: Erscheinen und mitarbeiten. Erscheinen und irgendwas anderes treiben ist unerwünscht. Diese schlichte Regel gilt übrigens durchgängig von der Grundschule bis zur Universität. Wenn Du 30 Jahre alt bist und während des Laborpraktikums an der Uni nicht mitarbeitest und statt dessen einen Krimi liest, fliegst Du raus. Selbst wenn solche Kandidaten keinen Mucks von sich geben, machen sie immer noch die Arbeitsatmosphäre kaputt und blockieren mit ihrer überflüssigen Anwesenheit einen Platz.

Du bist 20 Jahre alt, also nicht mehr schulpflichtig und damit freiwillig an der Schule. Unter solchen Umständen ist es für niemanden - Lehrer inbegriffen - nachvollziehbar, wenn Schüler während des Unterrichts irgendwelchen sachfremden Beschäftigungen nachgehen. Jetzt ist es an Dir, den Verweis richtig einzuordnen, nämlich als Hinweis, daß Dein Verhalten nicht akzeptabel war.

ganz nebenbei…das lesen/rätsel machen / sudoku spielen ist bei
uns in der klasse täglich gang und gebe…

Es scheint dann eben mehrere Schüler zu geben, die an der Einrichtung fehl am Platze sind.

Nun also meine frage…lohnt es sich wiederspruch einzulegen?

Willst Du wieder sprechen oder widersprechen? Falls Du an Widerspruch denkst: Soweit er den Rüffel wegen Beschäftigung mit nicht zum Unterricht gehörenden Dingen betrifft, würde ein Widerspruch nur zeigen, daß Du den Sinn der ganzen Veranstaltung noch nicht begriffen hast.

Gruß
Wolfgang

schulleiterverweis ungerecht ??

Die Lehrer müssen sich ja durchsetzen. Es kann nicht jeder treiben im Unterricht was er will. Es stört die ganze Unterrichtsathmosphäre. Entweder ziehen in der Klasse alle an einem gleichen Strang und erzielen einen gleichen Lerneffekt oder Dich interessiert überhaupt nicht, was da gelehrt wird. Weshalb gehst Du da überhaupt hin??

Und sieh Dir mal die Rechtschreibfehler in Deiner Korrespondenz an; es wäre alleine Grund genug, in der Schule mitzumachen, zu verstehen, dort zu lernen, sich auch korrigieren und helfen zu lassen. Lehrer meinen es schließlich nur gut. Wenn alle mitmachen, macht das Lernen doch auch mehr Spaß und man versteht alles besser und kann Fragen stellen, als selbst zu Hause rumzutüfteln.

„unangemessen äuserungen endgegen gebracht“.
Äußerungen entgegen

Es ist auch wirklich unfreundlich und unangemessen, einem Lehrer nicht zuzuhören. Soll der mit der Wand reden??

Auserdem hab ich durch mein lesen ja keinen anderen schüler
gestört , belästigt oder in seiner arbeit behindert (ganz
nebenbei…das lesen/rätsel machen / sudoku spielen ist bei
uns in der klasse täglich gang und gebe…ich hab villeicht
nur das pech das ich in der ersten reihe sitze ^^)

Schreibfehler ohne Ende… Anstatt Sudoku vielleicht mal Deutsch schreiben üben.

…und doch belästigst oder störst Du die Mitschüler. Jeder der etwas anderes Unaufmerksames treibt im Unterricht als zuzuhören und mitzumachen, lenkt die anderen ab. Schon deshalb, einer fängt mit was „außer der Reihe“ an und schon erlaubt sich der Nächste: Ach, wenn der das macht, mach ich das auch mal. Und dann der nächste …
Und irgendwann muß der Lehrer eben mal eingreifen!

Wenn der Unterricht „uninteressant“ ist, sprecht doch einfach mit dem Lehrer…das sind Menschen, mit denen man reden kann und dann könnte man eine Klasseneinigung finden, wär das was??
Gruß flexi (selbst verständnisvolle Aushilfslehrkraft mit haarsträubenden Berufsschülern)

Congratulations
Hallo.

Sollte mir Dein Lehrer oder Rektor mal über den Weg laufen, würde ich ihm gerne die Hand schütteln. Das jemand mit Deiner Einstellung in den Prozess der Erziehung von Kindern eingebunden werden könnte, muß verhindert werden.

Und Menschen, die Dich dabei ermutigen, während des Unterrichts zu Lesen / Rätsel zu lösen und auf Dein „Recht“ zu beharren, möchte ich zusätzlich gratulieren.

Ich würde an Eurer Stelle die rosa Pillen absetzen -sofern noch möglich- und versuchen in die Realtät zu kommen. Zum Lesen habt ihr noch genug Zeit wenn ihr bei der A-Agentur im Flur warten müsst.

Gruß

Zaph

Hallo n.,

Woher weisst du das? Meine 9 jährige Tochter in der 3.Klasse
hat heute genauso argumentiert, als sie ein Päckchen
Additions- und Subtraktionsaufgaben lösen sollte.
Warum darf ich nicht den Taschenrechner benutzen - Hauptsache
ist doch, die Lösung ist richtig.

du vergleichst Äpfel mit Birnen. Richtiger Vergleich wäre: Deine Tochter löst die Aufgaben alle fleißig zu Hause und langweilt sich deswegen im Unterricht. Taschenrechner sind schon wieder ein anderes Ding.

Vielleicht ist das nicht die Hauptsache bei der
Erzieherausbildung, wer den schönsten Schmetterling zu Hause
bastelt! Vielleicht fasst die Lehrerin den Unterricht als
Prozess auf - das man vergleicht, wie andere Probleme lösen,
welche Schwierigkeiten auftreten können, wie man bei
beschränkter Zeit und beschränktem Material doch zu einer
Lösung kommt - also kommt es vielleicht bei einem Erzieher
nicht auf die Qualität oder Anfertigen der Bastelarbeit an,
sondern vielleicht auf „das Basteln“ mit Anderen!

Dann hätte das Ganze in Gruppenarbeit und nicht in „Frontalunterricht“ ablaufen müssen. Und ich bezweifle, dass der Fragesteller in Gruppenarbeit hätte „in der ersten Reihe“ lesen können. Außerdem wurde bereits gesagt, dass die Aufgabe explizit zu Hause beendet werden sollte!

Und vielleicht sollte man an einer gewissen Stelle einfach mal
nur das akzeptieren, was die Lehrerin, Kraft Studium,
Referendariat, Lehrpläne, Stoffverteilungspläne usw.
beschlossen hat.

Ich habe auch von manchen Lehrern schon Blödsinn hoch drei gehört. Die Bezeichnung „Lehrer“ steht nicht automatisch für „Kompetenz“. Wie in jeder Berufssparte gibt es solche und solche.

Ich kenne das Problem der Fragestellerin aus einem etwas anderem schulischen Bereich. Ich war schon immer eine stille Schülerin, aber fleißig. Das heißt, in den Arbeiten habe ich gute Noten geschrieben, wenn ich im Unterricht aufgerufen wurde, konnte ich die Fragen beantworten. Aber von mir aus habe ich mich nicht gemeldet. Manche Lehrer haben die Noten nach Wissen und nicht nach Charakter verteilt, für andere war es wichtiger, dass man sich dumm und dämlich meldet und Blödsinn erzählt, als dass man tatsächlich etwas weiß, aber still sitzt.

Nur: Im Beruf zählt letztlich das Können und Wissen und nicht das Melden in einer 30-Schüler-Klasse. (Bevor hier das Gerede über die sozialen Kompetenzen losgeht: Erstens ist es ungerecht, wenn sie in JEDEM Fach in die Note einfließen und zweitens habe ich keine Probleme damit, auch mal in einer Gruppe das Wort zu ergreifen, aber das tu ich eben nur, wenn ich es für sinnvoll erachte, und nicht, weil ich mich „unbedingt melden muss“.)

Welcher Lehrer kennt nicht die quängelnden Frage: Wozu muss
ich das Lernen, wozu brauche ich das?
Und bei vielen nicht trivial Dingen bleibt einem nur die
Antwort: Darum! Nicht weil man das nicht erklären möchte,
sondern weil dem Schüler der Überblick fehlt und er es nicht
verstehen kann! Oder weil die Erklärung zeitlich den Rahmen
sprengen würde.

Ich bin durchaus der Meinung, dass ein 20-Jähriger bereits ein erwachsener Mensch ist und auch so behandelt werden sollte. Dazu gehört, nicht einfach etwas zu verbieten, sondern den Sinn davon zu erläutern. Obwohl, nein, eigentlich sollte das sogar schon bei Kindern so funktionieren…

Was ist daran ungerecht, wenn nach mehrfachen Ermahnungen, die
er anscheinend nicht kapiert, der Schulleiter ihn mit Hilfe
eines Verweises anzählt?

Ungerecht ist die Forderung des Lehrers. Die Ermahnung des
Rektors ist Überreaktion.

Ich empfinde einen Schüler eher einfältig, der nach zwei
Klassenbucheinträgen (und wahrscheinlich vorher unzähligen
Ermahnungen) noch nicht geschnitten hat, dass er zu Hause
rätseln soll.

Ich hingegen empfinde den Schüler als jemanden, der für seine Meinung einsteht. Es erfordert Mut, sich nicht bevormunden zu lassen, selbst wenn gewichtige Konsequenzen drohen.

Natürlich ist es viel besser, wenn ein nicht ausgelasteter
Lehrling den lieben langen Tag so tut, als sei er schwer
beschäftigt, obgleich er in Wirklichkeit nichts zu tun hat.
*ironie*
Das ist nämlich gang und gäbe und in meinen Augen
einfach nur sinnlos.

Quatsch!
In jeder Firma gibt es beliebig viel Sinnvolles zu tun: wenn
ein Lehrling sich langweilt - muss er nur ein Wort zum Meister
sagen und er kann arbeiten bis ihm die Arme abfallen.

Ach so, deswegen saß ich (Praktikantin) gestern also zusammen mit einem Lehrling im Labor rum und wartete ewig, bis die PCR endlich zu Ende ist und sich parallel dazu im anderen Gerät die DNA endlich im Puffer gelöst hat. Der Lehrling hat für die Prüfung gelernt, ich habe mein Buch gelesen und der Chef wusste, dass wir einfach nur warten. Das Gute ist nur: Der besagte Chef schickt einen auch schon mal nach Hause, wenn er merkt, dass es an dem Tag nichts Sinnvolles mehr zu tun gibt (dafür kann es passieren, dass man an anderen Tagen länger dableibt). Andere Chefs sind schon so, dass sie irgendwelche unnötige Arbeit erfinden, nur damit der Lehrling „ausgelastet“ bleibt.

Wenn es eine konkrete Aufgabe gibt, die
bis zu dem und dem Termin erledigt sein muss, dann ist es
egal, wann und wo ich sie mache.

Wo lebst du?

In dem gleichen Land wie du. Und, man höre und staune, ich kenne das außer von dem Praktikum auch aus meinem Nebenjob. Da gibt es eine Aufgabe und eine Frist. Erledigen kann ich die Aufgabe von mir aus auch in der Nacht von Samstag zu Sonntag, das ist egal, Hauptsache, ich präsentiere dem Chef fristgerecht das Ergebnis. Leider kann ich diese Arbeit zwar nicht von zu Hause machen (es geht um Datenbanken, die auf Firmen-Servern gelagert sind), aber ich habe 24 h, 7 Tage die Woche zutritt zum Büro.

Wo hast du jemals einen Lehrling während der Arbeitszeit ein
privates Buch lesen gesehen und anschließend das Werkstück mit
nach Hause nehmen?

Ich hab’s ja auch schon geschrieben: Auf der Arbeit ist es häufig insofern anders, als dass man die erforderlichen Geräte, Software etc. nun mal nicht zu Hause hat und deswegen die Arbeit in der Firma erledigen MUSS. Andererseits gibt es ja auch Homeworking, bei dem auch wieder die Leute ihre Zeit flexibel einteilen können - hier zählt eben das Ergebnis. Leider funktioniert das nur in wenigen Berufen.

Gruß,
Anja

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Nun also meine frage…lohnt es sich wiederspruch einzulegen?
bzw. ist der verweis überhaupt berechtigt ? kann ich
irgendetwas dagegen tun??

Nein, lohnt sich nicht. Solange Du nicht fliegst ist das alles nur Kinderkram und verzweifelte Versuche von Machtausübung. Wozu willst Du widersprechen? Nutze die Zeit lieber und lies das Buch zu Ende :wink:

Andererseits: Falls Du vorhast „im richtigen Leben“ eine Erfahrung reicher zu sein als die anderen, dann solltest Du mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln widersprechen. Die Erfahrung die Du dabei sammelst (wenn auch nur die, dass das relativ nutzlos ist) wird Dich sicher einen Schritt weiter bringen.

moe.