Hallo,
Nun da du dich in einer schulischen Berufsausbildung
befindest, wäre schön zu wissen welche, nehme ich mal an das
du am Beginn dieser Ausbildung die Schulordnung ausgehändigt
bekommen hast oder dir mitgeteilt wurde wo sie einzusehen ist
(Es ist deine Pflicht dich über sie zu informieren, liest du
sie nicht dein Pech). Ich denke da steht drin das du dich
deinen Möglichkeiten entsprechend am Unterricht zu beteiligen
hast. Und soweit ich mich aus meiner 9/10 Klasse noch
errinnere war Kunstunterricht nicht nur malen sondern auch
Kunstgeschichte und dererlei Art Inhalte. (Musste da mal ein
Referat über Emil Nolde(Hansen) machen). Somit ist das lesen
eines Buches die verweigerung der Mitarbeit. Dies wurde auch
mehrfach dokumentiert im Klassenbuch. Deshalb brauch der
Rektor auch keine Daten angeben.
Hallo , ich bin in der Ausbildung zum Kinderpfleger , daher bei uns ist nix mit Kunstgeschichte u.ä. (das fände ich zum beispiel hoch intresannt und würde mich reinknien ;o) )
Alles was wir machen ist Spielzeug basteln , was erst nach mehreren Stunden abgegeben werden muss und abgegeben habe ich es immer , ich hab es nur nicht immer im Untericht gebastelt (was auch nie direkt verlangt wurde , sätze wie „macht das bis nächstes mal fertig“ vielen öfters).
Und wie gesagt , ich habe die schulordnung gelesen und nicht gegen sie verstoßen , allerdings gegen denn Ausbildungsvertrag , wo mir ein verstoss aber nicht zum vorwurf , in dem verweis , gemacht wurde sondern „nur“ gegen die Schulordnung.
Es wurden zwar 2 Fälle im Klassenbuch vermerkt , einer allerdings nicht korrekt , eben am falschen Tag als vermerkung notiert wo wir bei der Lehrerin die unterschrieben hatten , garkein untericht hatten , also ist faktisch ja nur ein vorfall vermerkt - sollte das denn wirklich für einen schulleiterverweis reichen??
Nun wenn du so argumentiert hast wie hier, dann ist dies
unangemessen. Es kommt dann natürlich noch auf die Wortwahl
an. Eine Argumentation alá aber der und der tun das auch und
die ermahnen sie nicht gilt ebenfalls als unangemessen,
schließlich befindest du dich in einer schulischen
Berufsausbildung da wird ein gewisses Maß an Höflichkeit und
Selbstverantwortung erwartet. Und es dreht sich ja nicht um
die Tat von xy sondern um das was du getan hast.
Das soll wirklich in keinster weise überheblich klingen…aber ich bin immer höflich (auch anderen schülern gegenüber) und kann mit beleidigungen oder unsachlichen diskusionen nix anfangen und achte auch immer sehr darauf (auf anderen schulen ist es mir schon passirt das ich wegen solchen „ausfällen“ diskusionen mit lehrern verloren habe).
kann man denn wirklich soetwas als verweis durchgehen lassen?
ohne konkrete fälle , daten , vorallem : äuserungen (welche
NIE „unangemessen“ waren?) und könnte das , da ich in einer
schulischen berufsausbidlung bin nicht schon unter das
arbeitsrecht fallen?
Ja man kann es durchgehen lassen, das einzige was ich genauer
würde wissen wollen ist was denn die unangemessene Äusserung
war. Und nein du fällst nicht unter das Arbeitsrecht.
Aber unter welches recht fall ich dann? Wär es das schulrecht könnte man mich doch nicht kündigen sondern höchstens verweisen oder?
Gruß
Andrea
*Die immer mal wieder Auszubildenen Benehmen beibringen muss*
Warum denken alle ich hab kein benehmen nur weil ich nicht alles mit mir machen lass?