Ungerechter verweis

Hallo, ich hoffe ich bin im richtigen forum…
Ich bin in sachsen auf einer freien schule und ich habe vor 2 Tagen einen schulleiterverweis bekommen welchen ich höchst ungerecht finde.

Begründet wird er damit das ich im Untericht gelesen hätte und meiner lehrerin „unangemessen äuserungen endgegen gebracht“.
Punkt 2. ist vollkommen falsch , nirgendwo dokumentiert , und wirklich aus den fingern gezogen!
Punkt 1 ist durchaus richtig , ich habe im Kunstuntericht gelesen , meine Arbeien allerdings alle immer abgegeben (ich mach sowas einfach lieber zuhause…*g*)

In dem verweis stehen zwar keine punkte der schulordnung bzw des vertrages gegen die ich verstossen habe , ich habe aber selbst gefunden das ich „zur mirarbeit verpflichtet“ bin. Im grunde hab ich ja auch „mitgearbeitet“ , meine arbeiten auch immer pünktlich abgegeben , nur eben zuhause gemacht.

Ich hab heute mal einen blick ins klassenbuch geworfen da stehen unter den bemerkungen 2 mal das ich im untericht lese (eine bemerkung steht allerdings unter dem falschen datum…is die dann eig. noch wirksam?) von „unangemessenen äuserungen“ steht , im gegensatz zu vielen andern schülern , nirgends etwas.

Auserdem hab ich durch mein lesen ja keinen anderen schüler gestört , belästigt oder in seiner arbeit behindert (ganz nebenbei…das lesen/rätsel machen / sudoku spielen ist bei uns in der klasse täglich gang und gebe…ich hab villeicht nur das pech das ich in der ersten reihe sitze ^^)

Nun also meine frage…lohnt es sich wiederspruch einzulegen? bzw. ist der verweis überhaupt berechtigt ? kann ich irgendetwas dagegen tun??

danke für antworten :smile:

Hallo,
ich denke, dass ich und alle anderen Steuerzahler, die für Deinen Unterricht zahlen, erwaten können, dass Du diesen Unterricht so wahrnimmst, wie es vorgesehen ist.
Es ist Dein Job, im Unterricht auch geistig, nicht nur körperlich anwesend zu sein.
Ich halte den Verweis für gerechtfertigt.
Ob andere Lesen oder nicht, kann Dir schnurz sein.
Eckard

Hallo Eckard , erstens : ich zahle schulgeld :smile:
zweitens : du kommst aus NRW , ich weis nicht ob du da auch für mich mit zahlst?

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Hallo Eckard,

ich denke, dass ich und alle anderen Steuerzahler, die für
Deinen Unterricht zahlen, erwaten können, dass Du diesen
Unterricht so wahrnimmst, wie es vorgesehen ist.

nö, gezahlt wird eigentlich dafür, dass der Schüler eine (möglichst gute) Ausbildung erhält. Ob der Schüler den Teil, der eigentlich für den Unterricht vorgesehen ist, zu Hause macht oder in der Unterrichtszeit, ist doch schnurzpiepegal, Hauptsache, er MACHT ihn.

Es ist Dein Job, im Unterricht auch geistig, nicht nur
körperlich anwesend zu sein.

Dafür hat sie ja zu Hause wertvolle Freizeit geopfert, in der sie hätte lesen können. Wo ist da der Unterschied?

Gruß,
Anja

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Nun also meine frage…lohnt es sich wiederspruch einzulegen?

ich kenne zwar die rechtliche lage nicht, aber es lohnt sich immer, ungerechtigkeiten aufzuzeigen. du hast gute argumente (die begründung ist nicht genügend dokumentiert usw.), und vor allem zeigst du durch deinen widerspruch, daß es dir wichtig ist, den unterricht zu besuchen.

Hallo, ich weiß nicht, was bei Euch eine freie Schule ist, aber bei uns in NRW gibt es zahlreiche Privatschulen. An einer war ich ein Jahr selbst Lehrer und habe miterlebt, wie der Chef einen Schüler innerhalb einer halben Stunde der Schule verwiesen hat - für immer. Der konnte dann sehen, wo er bleib.
Freie Schule = keine freie Meinung, also würde ich den Mund halten und mich fügen.
Darf ich mal nachfragen, warum Du keine öffentliche Schule besuchst?
MFG
Henning

Hallo Henning ,
eine freie schule…wie soll man das beschreiben…im grunde schon eine privatschule , ähnlich anerkannt wie eine waldorfschule z.B. .
Ich geh deshalb da hin weil ich eine Schulidsche ausbildung mache , und die wird nur auf solchen „freien schulen“ angeboten.

Einfach klappe halten…*seuftz* wen ich das nur so einfach könnte…bzw ich kann es ja , nur ich kann nicht alles mit mir machen lassen :wink:

Gibt es denn nirgendswo gesetzte ab wann schulstrafen gerechtfertigt sind oder beispielfälle vom schulamt/gericht etc? Könnte es mir eventuell noch nützlich sein das auf dem verweis keine wiederspruchsfrist angegeben wurde? oder vileicht auf das auf dem verweis steht ich hätte gegen die schulordnung verstosen obwohl die pflicht zur mitarbeit im ausbildungsVERTRAG geschriben steht und eben nicht in der schulordnung (hab vorhins nochmal genau nachgeschaut) ?

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Der Verweis
Da der verweis nicht sonderlich ausfürlich ist habe ich ihn einmal schnell abgetippt :

Schulleiterverweis

Sie haben wiederholt gegen die Schulordnung verstoßen. Trozt mehrfacher Ermahnungen durch die Fachlehrerin , Frau YYY , befassten sie sich nicht mit dem Unterrichtsgeschehen, sondern zogen es vor , sich ihrer persönlichen Lektüre zu widmen. Deshalb ertile ich ihnen hiermit einen

Schulleiterverweis.

Des weiteren sind sie ihrer Fachlehrerin mit unangemessenen Äuserungen gegenüber getreten.

Fassen sie dieses Schreiben als letztmalige Belehrung auf. Im Falle weitere Verfehlungen - gleich welcher art [anmerkung von mir : einmal zu spät kommen?] - werden wir die Kündigung beim Schulträger beantragen.

[unterschrift]
Dr. ZZZ
Schulleiter

kann man denn wirklich soetwas als verweis durchgehen lassen? ohne konkrete fälle , daten , vorallem : äuserungen (welche NIE „unangemessen“ waren?) und könnte das , da ich in einer schulischen berufsausbidlung bin nicht schon unter das arbeitsrecht fallen?

Kennt sich denn wirklich keiner mit sowas gut aus? :frowning: oder kennt eine i-netz seite o.ä.?

Hallo ???,

Schulleiterverweis

Sie haben wiederholt gegen die Schulordnung verstoßen. Trozt
mehrfacher Ermahnungen durch die Fachlehrerin , Frau YYY ,
befassten sie sich nicht mit dem Unterrichtsgeschehen, sondern
zogen es vor , sich ihrer persönlichen Lektüre zu widmen.
Deshalb ertile ich ihnen hiermit einen

Schulleiterverweis.

Nun da du dich in einer schulischen Berufsausbildung befindest, wäre schön zu wissen welche, nehme ich mal an das du am Beginn dieser Ausbildung die Schulordnung ausgehändigt bekommen hast oder dir mitgeteilt wurde wo sie einzusehen ist (Es ist deine Pflicht dich über sie zu informieren, liest du sie nicht dein Pech). Ich denke da steht drin das du dich deinen Möglichkeiten entsprechend am Unterricht zu beteiligen hast. Und soweit ich mich aus meiner 9/10 Klasse noch errinnere war Kunstunterricht nicht nur malen sondern auch Kunstgeschichte und dererlei Art Inhalte. (Musste da mal ein Referat über Emil Nolde(Hansen) machen). Somit ist das lesen eines Buches die verweigerung der Mitarbeit. Dies wurde auch mehrfach dokumentiert im Klassenbuch. Deshalb brauch der Rektor auch keine Daten angeben.

Des weiteren sind sie ihrer Fachlehrerin mit unangemessenen
Äuserungen gegenüber getreten.

Nun wenn du so argumentiert hast wie hier, dann ist dies unangemessen. Es kommt dann natürlich noch auf die Wortwahl an. Eine Argumentation alá aber der und der tun das auch und die ermahnen sie nicht gilt ebenfalls als unangemessen, schließlich befindest du dich in einer schulischen Berufsausbildung da wird ein gewisses Maß an Höflichkeit und Selbstverantwortung erwartet. Und es dreht sich ja nicht um die Tat von xy sondern um das was du getan hast.

Fassen sie dieses Schreiben als letztmalige Belehrung auf. Im
Falle weitere Verfehlungen - gleich welcher art [anmerkung von
mir : einmal zu spät kommen?] - werden wir die Kündigung beim
Schulträger beantragen.

[unterschrift]
Dr. ZZZ
Schulleiter

Nimm es als letzten Warnschuß und reiß dich zusammen in deinem Verhalten. Lesen von unterrichtsfremden Material im Unterricht = Mitarbeit 6 setzen. Da können die abgegebenen Arbeiten noch so gut sein, sie reißen dich nicht raus.

kann man denn wirklich soetwas als verweis durchgehen lassen?
ohne konkrete fälle , daten , vorallem : äuserungen (welche
NIE „unangemessen“ waren?) und könnte das , da ich in einer
schulischen berufsausbidlung bin nicht schon unter das
arbeitsrecht fallen?

Ja man kann es durchgehen lassen, das einzige was ich genauer würde wissen wollen ist was denn die unangemessene Äusserung war. Und nein du fällst nicht unter das Arbeitsrecht.

Gruß
Andrea
*Die immer mal wieder Auszubildenen Benehmen beibringen muss*

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Hallo,

Nun da du dich in einer schulischen Berufsausbildung
befindest, wäre schön zu wissen welche, nehme ich mal an das
du am Beginn dieser Ausbildung die Schulordnung ausgehändigt
bekommen hast oder dir mitgeteilt wurde wo sie einzusehen ist
(Es ist deine Pflicht dich über sie zu informieren, liest du
sie nicht dein Pech). Ich denke da steht drin das du dich
deinen Möglichkeiten entsprechend am Unterricht zu beteiligen
hast. Und soweit ich mich aus meiner 9/10 Klasse noch
errinnere war Kunstunterricht nicht nur malen sondern auch
Kunstgeschichte und dererlei Art Inhalte. (Musste da mal ein
Referat über Emil Nolde(Hansen) machen). Somit ist das lesen
eines Buches die verweigerung der Mitarbeit. Dies wurde auch
mehrfach dokumentiert im Klassenbuch. Deshalb brauch der
Rektor auch keine Daten angeben.

Hallo , ich bin in der Ausbildung zum Kinderpfleger , daher bei uns ist nix mit Kunstgeschichte u.ä. (das fände ich zum beispiel hoch intresannt und würde mich reinknien ;o) )
Alles was wir machen ist Spielzeug basteln , was erst nach mehreren Stunden abgegeben werden muss und abgegeben habe ich es immer , ich hab es nur nicht immer im Untericht gebastelt (was auch nie direkt verlangt wurde , sätze wie „macht das bis nächstes mal fertig“ vielen öfters).
Und wie gesagt , ich habe die schulordnung gelesen und nicht gegen sie verstoßen , allerdings gegen denn Ausbildungsvertrag , wo mir ein verstoss aber nicht zum vorwurf , in dem verweis , gemacht wurde sondern „nur“ gegen die Schulordnung.
Es wurden zwar 2 Fälle im Klassenbuch vermerkt , einer allerdings nicht korrekt , eben am falschen Tag als vermerkung notiert wo wir bei der Lehrerin die unterschrieben hatten , garkein untericht hatten , also ist faktisch ja nur ein vorfall vermerkt - sollte das denn wirklich für einen schulleiterverweis reichen??

Nun wenn du so argumentiert hast wie hier, dann ist dies
unangemessen. Es kommt dann natürlich noch auf die Wortwahl
an. Eine Argumentation alá aber der und der tun das auch und
die ermahnen sie nicht gilt ebenfalls als unangemessen,
schließlich befindest du dich in einer schulischen
Berufsausbildung da wird ein gewisses Maß an Höflichkeit und
Selbstverantwortung erwartet. Und es dreht sich ja nicht um
die Tat von xy sondern um das was du getan hast.

Das soll wirklich in keinster weise überheblich klingen…aber ich bin immer höflich (auch anderen schülern gegenüber) und kann mit beleidigungen oder unsachlichen diskusionen nix anfangen und achte auch immer sehr darauf (auf anderen schulen ist es mir schon passirt das ich wegen solchen „ausfällen“ diskusionen mit lehrern verloren habe).

kann man denn wirklich soetwas als verweis durchgehen lassen?
ohne konkrete fälle , daten , vorallem : äuserungen (welche
NIE „unangemessen“ waren?) und könnte das , da ich in einer
schulischen berufsausbidlung bin nicht schon unter das
arbeitsrecht fallen?

Ja man kann es durchgehen lassen, das einzige was ich genauer
würde wissen wollen ist was denn die unangemessene Äusserung
war. Und nein du fällst nicht unter das Arbeitsrecht.

Aber unter welches recht fall ich dann? Wär es das schulrecht könnte man mich doch nicht kündigen sondern höchstens verweisen oder?

Gruß
Andrea
*Die immer mal wieder Auszubildenen Benehmen beibringen muss*

Warum denken alle ich hab kein benehmen nur weil ich nicht alles mit mir machen lass? :smile:

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Hallo,

ich finde es auch nicht richtig, dass Steuerzahler pauschal dieses sog. Bildungssystem finanzieren müssen, aber man sollte auch andererseits bedenken, dass die (ob wirklich oder vermeintlich) Begünstigten zur Teilnahme mehr oder weniger gezwungen werden. Das ist alles in allem eine unschöne Geschichte.

LG
sine

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Hallo Wichtigkeit,

das ist nun keine Antwort auf deíne Frage. Ich möchte dir nur mein Mitgefühl bekunden. Es ist auch in diesem unserem Lande, das sich als demokratisch und freiheitlich betrachtet, schwer, eine eigene Meinung und einen eigenen Willen zu haben, sofern dieser nicht dem Mainstream entspricht :wink:

Manchmal ist ein wenig (oder auch ein wenig mehr …) Diplomatie von Nöten, um nicht vom System verrieben zu werden. Schau mal, was sich da für dich machen lässt. Bleibe dir in Dingen, die dir wirklich wichtig sind aber unbedingt treu, sonst verlässt du den rechten Weg.

Ich bin nicht bibelfest, aber irgendwo heißt es so sinngemäß: Was würde es nützen, deinen Körper zu retten, wenn du dabei deine Seele ruinierst (ist jetzt sehr frei übersetzt. Näheres erfährst du sicher in Relibrett).

Also, mach das Beste draus, aber bleibe um jeden Preis bei dir.

Ich wünsche dir alle erforderliche Kraft und den dazugehörigen Mut!
LG
sine

Einfach klappe halten…*seuftz* wen ich das nur so einfach
könnte…bzw ich kann es ja , nur ich kann nicht alles mit mir
machen lassen :wink:

Gibt es denn nirgendswo gesetzte ab wann schulstrafen
gerechtfertigt sind oder beispielfälle vom schulamt/gericht
etc?

Hallo!

Ich finde es total gut, dass du nicht einfach alles mit dir machen lässt, und dass du dich gegen Ungerechtigkeit wehrst, diese auch aufzeigst! Gott sei Dank, dass es junge Leute gibt wie dich, dabei immer noch höflich. Toll! Trotzdem, mach dich nicht verrückt, versuche nicht, um jeden Preis, Recht zu bekommen. Wenn du mit dem Kopf gegen die Wand läufst, verletzt du dich. Vermeide das lieber. Wenn du ein Ziel hast, z.B. an dieser Schule zu bleiben, weil du diese Ausbildung willst, musst du halt manchmal etwas opfern. Der Lehrer hat mehr Macht. Wenn der Lehrer sich persönlich nicht genügend wertgeschätzt fühlt, weil dich sein Unterricht langweilt, so ist das eigentlich ein Armuts-Zeugnis, wenn er so reagiert. Aber du wirst seinen Selbstwert nicht vergrößern, wenn du gegen ihn kämpfst. Du musst da halt vielleicht diplomatisch sein, weil du ein Ziel hast.
Verstehst du, was ich meine?

Viele Grüße, Ina.

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nicht Pflicht?
Hallo,

Hallo,

ich finde es auch nicht richtig, dass Steuerzahler pauschal
dieses sog. Bildungssystem finanzieren müssen,

Ich glaube nicht, dass Eckard das gemeint hat!
Ich bin grad etwas schockiert über Deine Äusserung! Wer soll denn das sonst bezahlen, dass es uns so gut geht? Wenn Schule nicht Pflicht wäre, dann würde es dieser Gesellschaft deutlich schlechter gehen. Da geh ich von aus.

aber man sollte
auch andererseits bedenken, dass die (ob wirklich oder
vermeintlich) Begünstigten zur Teilnahme mehr oder weniger
gezwungen werden. Das ist alles in allem eine unschöne
Geschichte.

Der Unterricht ist Pflicht und sollte es auch bleiben, wie ich finde. Gleichzeitig stehen die Lehrer in der Pflicht einen interessanten Unterricht zu gestalten, der gar nicht den Gedanken aufkommen läßt, dass Schule Pflicht sei.

Gruß,
Sebastian

.

Hallo,
ich denke, dass ich und alle anderen Steuerzahler, die für
Deinen Unterricht zahlen, erwaten können, dass Du diesen
Unterricht so wahrnimmst, wie es vorgesehen ist.
Es ist Dein Job, im Unterricht auch geistig, nicht nur
körperlich anwesend zu sein.
Ich halte den Verweis für gerechtfertigt.
Ob andere Lesen oder nicht, kann Dir schnurz sein.
Eckard

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Warum denken alle ich hab kein benehmen nur weil ich nicht
alles mit mir machen lass? :smile:

Ich finde Du bist klasse! Ich finde Du zeigst einen sehr sauberen Stil im Umgang mit der Geschichte. Außerdem hast Du Biß und stehst für Deine Rechte ein. Super!
Mach weiter so!

Lieben Gruß,
Sebastian

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Hallo Eckard,

ganz deiner Meinung, Sternchen :smile:

Hallo,

Dafür hat sie ja zu Hause wertvolle Freizeit geopfert, in der
sie hätte lesen können. Wo ist da der Unterschied?

der Unterschied besteht darin, dass niemand kontrollieren kann, wie lange und ob überhaupt sie selber zu Hause daran gearbeitet hat. Zudem hat die Lehrerin keinerlei Möglichkeit, während der Arbeit korrigierend / führend einzugreifen. Es ist nicht Sinn der Sache, den Unterricht nach Hause zu verlegen.
Gruß
loderunner

Zudem hat die Lehrerin keinerlei Möglichkeit,
während der Arbeit korrigierend / führend einzugreifen. Es ist
nicht Sinn der Sache, den Unterricht nach Hause zu verlegen.

Zumindest hat die Lehrerin das aber vorgesehen, wenn sie sagt, dass die Arbeit bis zum nächsten Mal fertig sein soll.

Gruß,
Sebastian

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Hallo Wichtigkeit,

obwohl die pflicht zur mitarbeit im
ausbildungsVERTRAG geschriben steht und eben nicht in der
schulordnung (hab vorhins nochmal genau nachgeschaut) ?

Wenn sich die Frau Lehrerin auf die Schulordnung beruft und in der Schulordnung die „Pflicht zur Mitarbeit“ nirgendwo erwähnt wird, hast Du doch (eigentlich) nichts zu befürchten. Im „Ernstfall“ (den ich Dir nicht wünsche) kannst Du auf das Fehlen dieser Formulierung in der Schulordnung verweisen.

Dennoch sitzt Du in einer privaten Schule am kürzeren Hebel, wie Henning schon schrieb.
Wäre ein Gespräch zwischen Dir, der Lehrerin und dem Direktor der Schule denkbar?

Gratuliere, daß Du Dich nicht einfach selbst verleugnest und kuschst!

Viel Glück und LG,
MrsSippi

Wahrscheinlich werde ich jetzt langsam zu alt. Ich verstehe den ganzen Threat nicht - er erscheint mir wie Realsatire…

Muss es denn irgendwo stehen, dass ein Schüler in der Schule nicht seine Eier schaukeln sondern mitarbeiten soll.

Was ist daran ungerecht, wenn nach mehrfachen Ermahnungen, die er anscheinend nicht kapiert, der Schulleiter ihn mit Hilfe eines Verweises anzählt?

Ist es nicht eine bodenlose Unverschämtheit der Lehrerin gegenüber, wenn sie anweist, das zu Basteln ist (Basteln gehört ja anscheinend zur Ausbildung), er in der ersten Reihe das Rätselheftchen herauszuholt um zu rätseln?

In einer betrieblichen Ausbildung würde jmd., der während der Arbeitszeit was anderes macht als das, was angeordnet ist, nicht einen Tag der Probezeit überstehen.

Gruß n.