Guten Tag,
ja. Täuschungsversuch = Sechs.
Das weiß jeder Schüler und zudem schützt Unwissen nicht vor
Strafe.
Ich kenne mich ja nur in BW aus, aber da steht folgendes:
Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
Es ist eine Ermessensfrage! Aber wenn ich die Meinungen hier so sehe, dann liegt hier ja tatsächlich ein schwere Täuschung vor.
Wer das lesen kann soll es lesen, wer nicht der nicht. Es handelt sich um die Notenbildungsverordnung. Ich vermute, dass es wegen der KMK in allen Ländern ähnliche Verordnungen gibt.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen wie Pädagogen hier im Forum so kaltschnäuzig mit 6 reagieren. Sie verstoßen wissentlich gegen grundlegende pädagogische Prinzipien. Vielleicht habe ich ja eine andere Vorstellung von Schule. Nebenbei bemerkt war ich auch 5 Jahre lang in der freien Wildbahn tätig, nicht einmal erfolglos.
Gruß
Eine Antwort ist nicht notwendig, ich melde mich nach sicher über 10 Jahren hier endgültig ab. Es interessiert ja auch keinen. Diesen Account habe ich nur angelegt um auf die Notenbildungsordnung zu verweisen.
Ich habe schon öfter hier Dieter Nuhr zitiert, das mache ich jetzt nicht mehr.