Ungewöhnlich lange Wartezeit - Insolvenzverfahren

Hallo zusammen,

ich warte bereits seit genau einem Jahr auf die Eröffnung meiner Insolvenz.

Ausschlaggebend für die lange Dauer ist der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter.
Bis alle zeitversetzten Fragen vom Insolvenzberater beantwortet gewesen sind, waren ca. 10 Monate um. Nun lasse ich mir von Ihm seit etwa 2 Monaten Vorgaukeln das er das Gutachten wegen Personalmangels noch nicht fertigstellen kann. Und seit etwa 3 Wochen soll das Gutachten schon 3 mal dem Gericht vorgelegen haben.

Irgendwie passiert dort nichts und 1 Jahr ist nun vergangen. Sofern das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, habe ich weitere gesetzlich festgelegte 3 Jahre vor mir.

Nun zu meinen Fragen:

1.) Welche Faktoren müssen gegeben sein, um das eine Jahr zu den noch folgenden 3 Jahren anrechnen zu lassen?

2.) Und wie gehe ich mit diesem Insolvenzverwalter um, der sich sehr viel Zeit bei allem lässt? Ich habe mir sagen lassen, das man den Antrag zur Insolvenz zurück ziehen kann und beim erneuten Einreichen bei Gericht automatisch einen neuen Insolvenzverwalter zugewiesen bekommt. Hier müsste ich dann aber wahrscheinlich erneut mit einer gewissen Wartezeit rechnen…

HILFE!!!

Mit besten Grüßen
Kenny

Hallo Ripper,

Solche Faktoren gibt es nicht.

Das Insolvenzeröffnungsverfahren dient ja dazu zu prüfen ob bei Dir ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Je nach Umfang des Sachverhaltes und der Mitarbeit von Schuldner und Gläubigern kann das dauern.
Mir sind Insolvenzeröffnungsverfahren bekannt die mehrere Jahre in Anspruch genommen haben. Allerdings hat es sich dabei um Firmeninsolvenzen gehandelt.

Ich an Deiner Stelle würde in dieser Sache ganz kleine Brötchen backen, weil:

  1. nur Du für die Existenz Deiner Schulden verantwortlich bist.

  2. die gesetzliche Frist zur Restschuldbefreiung vor einigen Jahren von 6 auf unverschämt kurze 3 Jahre gekürzt wurde.

  3. Deine Gläubiger ewig auf das Geld warten müssen, dass ihnen eigentlich zurecht für erbrachte Leistungen zusteht und ggf. deren wirtschaftliche Existenz gefährdet, während Du in einigen Jahren wieder fleissig neue Schulden machen kannst.

In Deiner Situation ist Bescheidenheit und Zurückhaltung angebracht und nicht die Anspruchshaltung die Du hier an den Tag legst.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

P.S.:
Und hier noch ein gutgemeinter Rat. Wenn es soweit ist, solltest Du Deine Pflichten im Insolvenzverfahren genau einhalten. Ich habe nicht wenige Verfahren erlebt, in denen die Schuldner sich selbst die Restschuldbefreiung versaut haben, weil sie sich an ihre Pflichten nicht gehalten haben.

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Hallo Ebenezer,

vielen Dank für Deine Antwort.

Hast Du noch Informationen dazu welche Pflichten mich erwarten?
Dies würde mir um einiges weiterhelfen.

PS: Es ist eine enorme Insolvenzmasse vorhanden welche an die Gläubiger aufgeteilt werden soll. Umso schneller der Insolvenzverwalter agiert, umso schneller kommen die Menschen an Ihr Geld.

Die Frage lautete nicht, wie hintergehe ich die Gläubiger, die Frage ist gewesen, wie bekomme ich den Insolvenzverwalter aus der Pötte und besteht die Möglichkeit das 1 Jahr nach Antragstellung anrechnen zu lassen? Bitte richtig lesen und verstehen, vielen Dank.

MfG
Kenny

Hallo Ripper,

entschuldige dass ich erst jetzt antworte.

hier ein allgemeines Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen zum Restschuldbefreiungsverfahren.).

Was ich angesprochen habe findest Du auf Seite 3.

Wie das im Detail praktisch umzusetzen ist, wird Dir dann bei/nach der Eröffnung der Insolvenzverwalter erklären.

Sry, falls ich Dir unrecht getan habe, aber im Rahmen meiner Tätigkeit bei einer Vollstreckungsbehörde bearbeite ich Insolvenzverfahren seit 2014. Den Glauben an den „ehrlichen Schuldner“, der rechtzeitig in Insolvenz geht, habe ich dabei längst verloren.

Einen guten Rutsch & viel Glück für Dein Verfahren.

Dein,
Ebenezer