Danke!
Danke!.
Hallo Martin, bedanke mich ganz ganz herzlich für diese differenzierte Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen und einmal mehr gezeigt, wie komplex dieses ED-Thema ist.
Also die nächsten zehn Jahre Banküberfälle nur mit Handschuhen und Maske:wink:
Nein, ehrlich, die Anzeige gegen mich war wegen „Nötigung“ - obwohl ich niemanden was getan hatte (außer um 5 EUR zu schnorren).
Schönes Deutschland - wenn man jemanden ärgern will - zeigt man ihn einfach an und der darf sich dann die Finger schmutzig machen während der ED-Bahndlung, bei der übrigens (inklusive Anreise) ein halber Tag drauf ging,Fahrtkosten waren selbst zu bezahlen ja natürlich.
Herzlicher Gruß aus der Fussballhauptstadt!
Hallo Martin, bedanke mich ganz ganz herzlich für diese differenzierte Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen und einmal mehr gezeigt, wie komplex dieses ED-Thema ist.
Also die nächsten zehn Jahre Banküberfälle nur mit Handschuhen und Maske:wink:
Nein, ehrlich, die Anzeige gegen mich war wegen „Nötigung“ - obwohl ich niemanden was getan hatte (außer um 5 EUR zu schnorren).
Schönes Deutschland - wenn man jemanden ärgern will - zeigt man ihn einfach an und der darf sich dann die Finger schmutzig machen während der ED-Bahndlung, bei der übrigens (inklusive Anreise) ein halber Tag drauf ging,Fahrtkosten waren selbst zu bezahlen ja natürlich.
Herzlicher Gruß aus der Fussballhauptstadt!.
Hallo Lars,
dass das einige Wochen oder gar Monate dauern kann, bis das Verfahren abgeschlossen ist, ist nichts Ungewöhnliches. Der Vorgang wird zunächst von der Polizei bearbeitet und oft ziehen sich die Ermittlungen ziemlich in die Länge. Z. B. müssen Zeugen vernommen werden, die möglicherweise längere Zeit nicht erreicht werden können usw. Dann kommt die Anzeige zur Staatsanwaltschaft und muss auch dort warten, bis sie an der Reihe ist.
Also nicht ungeduldig werden. Als Beschuldigter werden Sie auf alle Fälle benachrichtigt.
Der Unterschied zwischen Freispruch und Einstellung des Verfahrens ist, dass sie im Falle des Freispruchs nachweislich nichts falsch gemacht haben. Ein Verfahren wird meist dann eingestellt, wenn der Tatnachweis nicht zu führen ist. D. h., es ist durchaus möglich, dass Sie die Tat begangen haben, aber man kann es Ihnen nicht nachweisen. Oder aber auch, wenn es sich um eine geringfügige Straftat handelt und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies wiederum liegt im Ermessen des Staatsanwalts.
Viele Grüße
Walter
Hallo, grundsätzlich hat jeder das Recht, die Löschung seiner erkennungsdienstlichen Unterlagen zu beantragen. Verfahren abwarten, bei tatsächlicher Einstellung des Verfahrens bei der Behörde, die die erkennungsdienstliche Behandlung veranlasst hat, die Löschung seiner Unterlagen beantragen. Dies kann mit formlosem Anschreiben erledigt werden. Wenn die Behörde dann mitteilt, dass die Unterlagen gelöscht werden, kann man sicher sein, dass dies auch tatsächlich geschieht. Zu der Frage „Habe ich da als AlGII-Bezieher Anspruch auf kostenlose Rechtsbeihilfe?“ bitte selber im Internet recherchieren, da ih das nicht so genau weiß. Für Anwälte gibt es ebenfalls Internetinformationen, wer für welche Fälle spezialisiert ist. M.f.G. Paul H.