Hallo,
die Nachbarin meiner Freundin hatte mich angezeigt wegen „Belästigung“, obwohl ich nur bei ihr angeschellt und um 5 EUR bis abends gebeten hatte. Freundin ist Zeuge für allein höfliches Nachfragen.
Ich musste zur Vernehmung kommen und wurde zwangsweise einer erkennungsdienstlichen Behandlung (Interview, Fingerabdrücke, 3-Seitenbilder)geschickt.
Mein Strafgegister ist sauber (außer frisiertes Moped in der Jugend, bin jetzt 40, und einmal besoffen auf dem Fahrrad erwischt).
Jetzt habe ich zwar auch künftig keine Straftaten vor zu begehen, aber diese Erfassung belastet mich trotzdem sehr.
Wikipedia hat zur „erkennungsdienstlichen Behandlung“ einen ausführlichen Artikel, der mir aber viel zu juristisch ist, den ich nicht verstehe auf meinen Fall bezogen.
Das Verfahren wegen Belästigung wird mit Sicherheit eingestellt werden, weil da nichts war, Frage also:
Habe ich dann Anspruch auf sofortiges Löschen der Daten?
WIE beantrage ich das dann konkret?
Wären die Daten dann auch wirklich glaubwürdig weg vom Fenster?
Habe ich da als AlGII-Bezieher Anspruch auf kostenlose Rechtsbeihilfe?
Welchen Rechtsanalt dann aufsuchen?
So, werweiswas de - bin gespannt auf qualifizierte Antworten!