Ungeziefer am Arbeitsplatz - was tun

Hallöchen zusammen,

mal angenommen, man arbeitet in einem Büro, welches man sich mit zwei weiteren Kollegen teile.
Seit etwas längerer Zeit (ca. 2-3 Monaten)gibt es dort immer vereinzelt kleine Tierchen auf dem Schreibtisch laufen und hüpfen.
Trotz dass der Geschäftsführung von dem Problem berichtet wurde, scheint in deren Augen kein Handlungsbedarf.
Mitlerweile ist es gelungen eins dieser Tierchen zu fangen, es macht den Anschein als handle es sich dabei um Katzenflöhe…

Kann jemand hier helfen und mir erklären was man in einem solchen Fall für Handlungsmöglichkeiten hat? Gibt es die Möglichkeit den Arbeitgeber arbeitsrechtlich dazu zu zwingen etwas gegen das Ungeziefer zu unernehmen?

Hallo,

Bevor man gegenüber dem Arbeitgeber das Wort wegen Insekten erhebt, sollte man das eingefangene Exemplar zunächst einmal eindeutig auf seine Art und Gattung bestimmen lassen.

Erst nach eindeutiger Bestimmung könnte eine Beurteilung über möglichen Schädlingsbefall und somit an eine Handlung seitens des Arbeitgebers adressiert werden.

Es soll im Zweifelsfall nicht verharmlosend klingen, aber es gibt auch Menschen, die grundlegend einen erhöhten Ekel oder Ängste vor Insekten haben. Hier muss man sich also zusammenreißen und das eingefangene Exemplar zunächst einmal informativ von einem Fachmann definieren und hinsichtlich eines möglichen Schädlings vorab vom Fachmann benannt bekommen.

Ist es wirklich ein Schädling, geht man im 1. Schritt zunächst diskret zum direkt Vorgesetzten.

mfg

Ennlo

Hallo,

was der Vorschreiber gepostet hat, ist natürlich ziemlicher Unsinn. Ein AN muß natürlich nicht erst bei Ungezieferbefall aufwendige Bestimmungen auf eigene Kosten machen.
Sofern es einen BR gibt, sollte dieser angesprochen werden. Bei einer formalen Beschwerde beim BR gem. § 85 Abs. 1 BetrVG hat dieser die Möglichkeit, gem. Abs. 2 ein Tätigwerden des AG zu erzwingen.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html
Auch der Betriebsarzt
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html
sowie die betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein möglicher Ansprechpartner
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__6.html

Reagiert der AG überhaupt nicht, kann man sich bei der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz beschweren
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__17.html

oder auch der zuständigen BG 'nen Tipp geben, damit die vielleicht mal in einem vor-Ort-Termin den AG auf Trab bringt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__17.html

&Tschüß
Wolfgang

Achte mal darauf, dass ich in keiner Weise dazu empfahl, Ungeziefer einfach hinzunehmen.

Und weil mein Einwand natürlich Unsinn war, wurde die Frage aber abgeklärt, wer das Ungeziefer eingetragen haben könnte ?

Ennlo