Ungleiche Behandlung in der Firma

Liebe/-r Experte/-in,
Mich würde Ihre Meinung zu folgendem Thema interessieren:
Ich arbeite in einem mittelständischem Unternehmen, dessen Firmenleitung es für nötig hält, die Parkplätze ihrer Angestellten direkt vor der Haustür zu reservieren. Parkt ein Arbeiter aus der Produktion dort, wird er freundlich darauf hingewiesen, dass er auf den nicht gekennzeichneten Flächen weiter ausserhalb zu halten hat.
Seit kurzem wird ein Securityservice engagiert um stichprobenweise die Leute aus der Produktion auf Diebstahl zu untersuchen. Die Sache hat durchaus ihre Berechtigung. - Aber die Angestellten werden nicht kontrolliert.-
Ganz offentsichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen und der Betriebsrat unternimmt nichts dagegen.
Sicher ist dieses Thema einer großen Aufregung nicht wert aber ich möchte gerne wissen, wie außenstehende Leute dieses Verhalten der Betriebsleitung beurteilen und ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, sich dagegen mit stichhaltigen Argumenten zu äußern.
vielen Dank im voraus!

Hallo.
Das ist fast überall so. Natürlich ist sowas nicht schön. Hier wird wieder deutlich, dass es Menschen gibt, die sich für etwas besseres halten. Die Leittragenden sind dann die Arbeiter.
Ausser zu kündigen gibt es kaum Möglichkeiten, gerade wenn selbst der Betriebsrat die Füße stillhält.
Die Chefetage klaut doch nicht, die haben genug, die Arbeiter sind die Schlimmen, denn die verdienen ja so wenig. Natürlich durfen und müssen hohe Tiere vor dem Eingang parken, da sie was besseres sind und ihren Angestellten das zeigen müssen- ein wenig Sarkasmus zwischen den Zeilen bitte ich zu entschuldigen.

Hallo,

schade das der BR nichts unternimmt um die Stimmung zu entspannen. Ich würde Ihnen raten nochmals mit dem Betriebsrat das Gespräch zu suchen und im weiteren können Sie sich auch kostenlos diesbezüglich an eine Gewerkschaft wenden. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder. Ich denke die können Ihnen eher weiterhelfen.

Zu Ihrem Anliegen stehen einfach sehr viele Fragen offen die man über diese Plattform nicht beantworten kann. Da ist ein persönliches Gespräch denke ich immer die bessere Wahl. Weil Fragen gleich geklärt werden können.

Ich wünsch Ihnen die passenden Antwort für Ihre Fragen und ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Hallo,

der Arbeitgeber (AG) muß in den seltensten Fällen Parkplätze einrichten (Ausnahme z.B. für eingeschränkte/behinderte MitarbeiterInnen). Sorgt er dennoch für Parkplätze, kann er auch festlegen wer dort parken darf.
Stichpunktartige Kontrollen der MA sind nichts unübliches. Auch kann der AG den zu kontrollierenden Kreis der MA eingrenzen. Allerdings sollte der Betriebsrat darauf achten, dass nicht immer wieder dieselben KollegInnen kontrolliert werden. Dies könnte als gezielte Schikane (Mobbing) verstanden weden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich kann nur soviel sagen : wenn es so ist wie ich es jetzt verstanden habe finde ich es UNMÖGLICH…
Am schlimmsten finde ich das verhalten der betriebsrates und ehrlich ich würde da um eine stellungsnahme bitten.

Natürlich gibt es situationen, wo der betriebsrat überpfuefungen in bestimmten bereichen erlaubt, aber wenn es schon alle wissen, dann bitte auch mit stellungsnahme und erklärung warum und wiesoes so gemacht wird und nicht anders.
leider gibt es eine mehrklassen gesellschaft bei vielen firmen, aber das heisst nicht das man es so durchführt.
also nochmal

  1. erklärungen von BR
  2. öffentlich machen…

natürlich muss man davon ausgehen , dass es sein kann , dass man sich nicht beliebt macht…aber wenn niemand sich jemals für ungerechtes verhalten eingesetzt haette würde es heute vieles nicht geben.

Ich wünsche ihnen kraft und mut und würde mich über eine info zum weiteren verlauf freuen.
Ich war 15 Jahre Betreibsrat davon fast 10 jahre vorsitzende … ich haettes es nicht durchgelassen.
Viel Glück
maike
:Liebe/-r Experte/-in,

Mich würde Ihre Meinung zu folgendem Thema interessieren:
Ich arbeite in einem mittelständischem Unternehmen, dessen
Firmenleitung es für nötig hält, die Parkplätze ihrer
Angestellten direkt vor der Haustür zu reservieren. Parkt ein
Arbeiter aus der Produktion dort, wird er freundlich darauf
hingewiesen, dass er auf den nicht gekennzeichneten Flächen
weiter ausserhalb zu halten hat.
Seit kurzem wird ein Securityservice engagiert um
stichprobenweise die Leute aus der Produktion auf Diebstahl zu
untersuchen. Die Sache hat durchaus ihre Berechtigung. - Aber
die Angestellten werden nicht kontrolliert.-
Ganz offentsichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen und
der Betriebsrat unternimmt nichts dagegen.
Sicher ist dieses Thema einer großen Aufregung nicht wert aber
ich möchte gerne wissen, wie außenstehende Leute dieses
Verhalten der Betriebsleitung beurteilen und ob es nicht doch
eine Möglichkeit gibt, sich dagegen mit stichhaltigen
Argumenten zu äußern.
vielen Dank im voraus!

Hallo,

ich möchte gerne wissen, wie außenstehende Leute dieses
Verhalten der Betriebsleitung beurteilen und ob es nicht doch
eine Möglichkeit gibt, sich dagegen mit stichhaltigen
Argumenten zu äußern.

Die Frage ist nicht wirklich zu beantworten: eine „Beurteilung“ ist arbeitsrechtlich nicht relevant; wie der Arbeitgeber seine Parkplätze verteilt, ist seine Angelegenheit.
Bei der Diebstahlskontrolle hängt die Antwort davon ab, was geklaut wird. Betrifft es Güter aus der Produktion, wohin keiner der Angestellten kommt, ist die Eingrenzung ok. Auch das geschilderte Verhalten des Betriebsrates deutet darauf hin.

Gruss

rambam

Hallo Herr Sieg,

Ihren Unmut kann ich sehr gut nachvollziehen. Leider findet man gerade bei mittelständigen Unternehmen immer wieder diese Art von „Ungleichbehandlung“ zwischen Produktion und Administration. Häufig entstehen diese Streitpunkte bei angesagter Kurzarbeit.
Zur Sache der Kontrollen möchte ich nicht voreilig urteilen, da Sie ja schreiben, dass es hier wohl zu Abweichungen kommt. Vielleicht gibt es bereit konkrete Hinweise, dass die es sich bei den Diebstählen eher um Mitarbeiter aus der Produktion handeln muss. - Aber dass lässt sich als Aussenstehende schlecht bewerten. Sollten alle verdächtig sein, dann sollten eben auch die Angestellten miteinbezogen werden. Hier halte ich das Vorgehen Ihres Betriebsrates für fragwürdig. Hinsichtlich der Parkplatzsituation halte ich ein Statement der Geschäftführung für angebracht, welche Begründung es dafür gibt die vorhandenen Parkplätze nur für bestimmt Arbeitnehmer der Firma zur reservieren. Aber auch hier sollte der Betriebsrat mit allen Mitarbeitern entsprechend kommunizieren.

Vg
Milan

Hallo,
kommt mir bekannt vor, bei meiner letzten Firma: Kaufland genannt, war es nicht anders, wir sollten bei penny, jetzt norma parken, war doch klar, dass ich meine sachen des täglichen Bedarfs auch denn da gekauft habe. wir verschrecken die kunden, so hieß es, wenn die nicht gleich vorne parken dürfen, stichproben mit autonummer aufschreiben wurden angedroht, auch abschleppen.
Also ich finde es nicht in ordnung, wenn es so ist. mir war es egal und habe wenn es ging, es gab noch einen chefparkplatz, da geparkt, hat sich keiner aufgeregt, weil ich mach immer alles anders als andere.
Bin auch nicht mehr bei, bei einer solchen Heuchelei.
m.f.g.
Fakt ist, der oberste Chef, bei uns Hausleiter ist dafür verantwortlich, wegen der Gleichbehandlung, in meiner Abteilung durften halt andere alles durcheinander bringen und ich wurde dafür angepisst. Also muss der Hausleiter zuerst „ausgerottet“ werden!

Hallo,

auf den ersten Blick ist die Situation sicherlich ungerecht und für die Beschaftigten in der Produktion diffamierend. Mich wundert, das der Betriebsrat nichts unternimmt. In beiden Fällen ( Sicherheit u. Parkplatz ) handelt es sich um Tatbestände, die die Ordnung im Betrieb regeln, und daher der Mitbestimmung nach dem BetrVG unterliegen. Über diesen Weg könnte der BR sicherlich Regelungen zur Zufriedenheit aller Beschäftigten im Betrieb erreichen, notfalls sogar über ein Einigungsstellenverfahren.

Tritt den BR in den A…, so vertritt man nicht seine Kollegen.

Gruß

Klaus

Hallo,

ein sehr heikles Thema.

Grundsätzlich hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was das Verhalten und die Kontrolle der Mitarbeiter angeht. Dazu gehört auch die Sicherheitskontrolle der Mitarbeiter.

Ich gehe nun mal davon aus, dass Ihr Betriebsrat seine Rechte wahrgenommen hat. Das können Sie sehr einfach überprüfen, denn den Mitarbeitern steht das Recht zu die Betriebsvereinbarungen einzusehen. Hier könnte man mal nachsehen was denn überhaupt vereinbart ist. Dadurch, dass ein Betriebsrat vorhanden ist, stellt sich Ihr Spielraum nur als sehr klein dar. Sie könnten quasi nur dann was unternehmen, wenn Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Beispielsweise haben Sie das Recht von einer gleichgeschlechtlichen Person kontrolliert zu werden.

Schönen Gruß

Holger

Hallo Karl Jürgen Sieg,

das sind ja zwei verschiedene Themenbereiche:

zum Parkplatzthema:
Da die Parkplätze vermutlich auf Firmengelände sind, denke ich, hat der Arbeitgeber durchaus das Recht, als Eigentümer die Parkplätze jeweils zur Verfügung zu stellen.
Ob eine Zuwiderhandlung eines Arbeitnehmers allerdings eine Abmahnung bzw. im Wiederholungsfall eine Kündigung rechtfertigen kann, vermag ich nicht zu sagen.
Vermutlich müsste der Arbeitgeber hier erst einmal bestimmen, dass die StVO gilt, und dann könnte er widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen können.
Aber wie gesagt, da kenne ich mich zu wenig aus.

Zur Taschendurchsuchung:
Hierzu gab es in letzter Zeit einige interessant Urteile. Da diese Materie im kirchlichen Bereih nicht vorkommt, habe ich mir die Urteile auch nicht abgespeichert - da musst Du einfach einmal googeln. Zu fragen wäre allerdings, ob denn die Angestellten überhaupt die Möglichkeit hätten, außer einem Bleistift Firmeneigentum zu entwenden.

Leider konnte ich Dir bei beiden Fragen wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen.

Dennoch
viele Grüße
Wolfgang Lenssen

Ich verstehe das Problem nicht so ganz? Wogegen soll sich gewehrt werden? Ist das Ziel, dass die Angestellten auch kontrolliert werden? Dann einfordern. Gleichbehandlungsgrundsatz. Was ist das Problem mit den Parkplätzen? Ein Parkplatz in der Nähe des Arbeitsplatzes kann ein social benefit für die Angestellten sein.