Uni Bonn - Diplom Informatik

Hallo,

wieviele Punkte benötigt ein Informatikstudent der Uni Bonn (noch Diplom-Studiengang) im Hauptdiplom?
Kann er, wenn er ein Semester vor der Diplomarbeit (also jetzt noch ein Semester zur Verfügung steht und dann muss die Diplomarbeit angefertigt werden) steht und 44 Bonuspunkte hat, überhaupt noch fertig werden? Der Diplomstudiengang (und der vergleichsweise ausgehandelte Unterhalt) läuft ja am 30.09.2014 aus.

Die Prüfungsordnung 2003 habe ich im Internet gefunden. Muss aber gestehen, dass ich zwar die Vorgaben für das Vordiplom (einigermaßen) verstanden habe, aber bei der Gesamtpunkteanzahl im Hauptdiplom irgendwie auf dem Schlauch stehe.

Vielen Dank an Alle, die mir hier auf die Sprünge helfen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

wenn die Prüfungsordnung zu kompliziert zu verstehen ist, ist das Prüfungsamt dafür da, sie dir zu erklären. Also, anrufen und Termin machen.

Gruß

Ergänzende Anmerkung:
Nur weil ein Studiengang dann und dann ausläuft, heißt das nicht, dass alle, die bis dato in diesem Studiengang noch nicht fertig sind, zwangsexmatrikuliert werden und den Abschluss nicht fertig erwerben dürfen. Was es immer geben kann, sind Fristsetzungen, bis wann z.B. die Diplomarbeit abgegeben sein muss, damit sie nicht automatisch als erstmalig nicht bestanden gilt, sowie einen weiteren Termin für die Abgabe der Diplomarbeit, der bei Nichteinhaltung ein zweitmaliges und damit endgültiges Nichtbestehen der Diplomarbeit und damit des Studienganges bedeutet. Finden sich solche Regelungen nicht, kann per se erstmal endlos in diesem Studiengang studiert werden. Vor allem dann braucht es immer auch eine Überleitungsordnung in bestehende äquivalente Studiengänge (wird wohl ein neu aufgebauter Bachelorstudiengang zu diesem Thema sein). Existiert auch die nicht, entscheidet über Lösungen der Prüfungsausschuss. D.h. z.B. welche Module aus dem neuen Studiengang belegt werden müssen, um Prüfungsleistungen aus dem Diplom noch machen zu können, obwohl es keine dafür maßgeschneiderten Veranstaltungen mehr gib. Das nennt sich dann Äquivalenzregelung.

Also: „Diplom läuft SoSe 2014 aus“ muss nicht gleich heißen „Wenn der Junge da seine Diplomarbeit noch nicht abgegeben hat, dann kann er nie wieder sein Studium beenden.“

Wie gesagt, das Prüfungsamt sollte detailliert dazu Auskunft geben können.

Gruß

Hallo,

ja, es gibt eine Überleitung in den Bachelor. Aber das ist nicht die Frage. Der Unterhalt den die STudentin bekommt, läuft in zwei Semestern (ist in einem gerichtlichen Vergleich festgelegt) - zeitgleich mit dem Diplomstudiengang - aus. Zum Weiterstudieren, noch mal Prüfungen abzulegen usw. fehlt der Studentin dann das Geld.

Die Studentin (bin nicht ich) hat bis jetzt im Hauptstudium 44 Bonuspunkte gesammelt. Um die restlichen Bonuspunkte zu bekommen, hat die Studentin gerade noch ein Semester (danach müsste sie sich an die Diplomarbeit machen).

Wieviele Bonuspunkte sind noch offen? Sollten das z. B. 40 Stück sein, stellt sich für mich als unstudierten Menschen die Frage, ob das in einem Semester zu schaffen ist?

Gruß
Ingrid

Hallo,

das kann ich dir nicht sagen, da ich weder die Uni Bonn noch die genauen Regelungen dieses Studienganges kenne. Ich weiß nicht, was „Bonuspunkte“ sind, sowas gab es in den Studien- und Prüfungsordnungen, die ich bisher in der Hand hatte, nicht. Wieviele Bonuspunkte noch offen sind, ob diese realistisch in einem Semester zu bewältigen sind und wieviel man so ca. in welchem Semester schaffen sollte, das kann dir das Prüfungsamt erklären, wie gesagt.
Was sagt denn das Mädchen selbst dazu? Schätzt sie es als realistisch ein, bis zur Frist fertig zu werden? Falls nicht, dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt um sich über Finanzierungsmöglichkeiten ohne Unterhalt Gedanken zu machen. Ansprechpartner dafür sind z.B. Studentenwerke oder auch die Allgemeine Studienberatung (wie auch immer die genau in Bonn heißt).

Gruß

Ergänzung
Falls du partout nicht mit dem Prüfungsamt reden willst, dann verlink mal die Ordnung hier, vllt. kann ich mal einen Blick reinwerfen.

Gruß

Danke,

aber mit dem Prüfungsamt sprechen ist - wegen 400 km Entfernung - schwierig. Am Telefon will man mir nicht wirklich Auskunft geben, da ich ja nicht die Studentin bin.

Die Prüfungsordnung findet sich unter http://www.informatik.uni-bonn.de/fileadmin/ics/teac… - § 18.

Gruß
Ingrid

Ich schau morgen mal rein. owt
.

Hi,

also:
§ 18 regelt, unter welchen Voraussetzungen man sich zur Diplomprüfung anmelden kann. Folgendes muss man dafür mitbringen:

sein Abizeugnis
seine Immatrikulationsbescheinigung für das Informatikstudium
sein Vordiplomszeugnis (das scheint die junge Dame ja zu haben, oder?)

In Absatz 2 des Paragraphen geht es ausschließlich darum, unter welchen Bedingungen man zugelassen werden kann, obwohl man sein Vordiplomszeugnis noch nicht hat. Wenn das Mädchen ihres hat, kannst du diesen Absatz komplett überspringen. Sollte sie das nicht haben, tritt folgendes in Kraft:
Sie kann vorläufig zugelassen werden, sofern sie ihr Vordiplom schon zu 50% in der Tasche hat (sozusagen 50% der Sachen gemacht hat, die für Vordiplom nötig sind). Dann kann 50% der Leistungen für das Diplom machen und muss ihr Vordiplom nachreichen, sobald sie es hat. Bis sie dieses nicht eingereicht hat, kann sie weder Prüfungen in ihrem Nebenfach absolvieren, noch mit ihrer Diplomarbeit anfangen.

Soweit klar?
Absatz 3 des Paragraphen regelt den Umgang mit dem Nebenfach, aber ich glaube, das wird dann zu speziell.

§ 19 regelt den Umfang der Leistungen, die man für das Diplom erbringen muss. Diese untergliedern sich in 3 Bereiche:

Leistungen aus den Fachbereichen A und B
eine Prüfung im gewählten Nebenfach
die Diplomarbeit

Leistungen werden mittels sogenannter „Leistungspunkte“ gemessen. In dieser Prüfungsordnung werden diese auch als „Bonuspunkte“ bezeichnet. Diese geben den Aufwand an, den man im Mittel so braucht, um eine Vorlesung/Seminar/Themengebiet angemessen zu bearbeiten und darin eine Prüfung zu bestehen. Wieviel man tatsächlich für eine bestandene Prüfung getan hat, ist egal, Fakt ist jedenfalls, sobald man eine Prüfung bestanden hat, bekommt man soviele Leistungspunkte, wie sie „wert“ war, auf sein Konto.
Diese werden studienbegleitend erworben. Das heißt, immer wenn das Mädel eine Vorlesung besucht hat und eine KLausur geschrieben hat (o.ä.), bekommt sie ein paar Punkte gutgeschrieben und sammelt auf diese Weise solange welche, bis sie laut Prüfungsordnung genug hat

Für das Bestehen der Diplomprüfung braucht sie min. 96 Leistungspunkte aus den Fachbereichen A und B (zusammen gerechnet), eine bestandene Nebenfachprüfung und eine bestandene Diplomarbeit.

So, und jetzt wird es schwierig. Wieviel Aufwand so ein einzelner Leistungspunkt macht, kann ich dir hier nicht sagen, da für den Begriff „Leistungspunkte“ in dieser Prüfungsordnung keine Umrechnung in Arbeitsstunden angegeben ist. Alles, was wir wissen, geht aus § 3 Abs. 5 hervor, wo geregelt ist, welche Veranstaltungsart wieviele Leistungspunkte ergibt.
Wir können aber mal rechnen. Du hast angegeben, der Student hat bereits 44 Punkte. Er braucht ingesamt 96 bis 30.9.2014. Das macht inklusive dem schon laufenden Semester noch 4 Semester um die fehlenden 52 Punkte einzustreichen. Wir gehen mal davon aus, dass er während seiner 6monatigen Diplomarbeitsphase keine Veranstaltungen besucht, also auch keine Punkte einfährt (was er aber durchaus könnte, die Ordnung verbietet das nicht! Es würde im Zweifel nur mehr Stress bedeuten.). Dies reduziert die zur Verfügung stehenden Semester auf 3. 52 geteilt durch 3 ergibt ca. 17 Punkte, die damit pro Semester erworben werden müssten. Nehmen wir weiterhin an, der Student belegt in dieser Zeit z.B. nur Seminare (die ja pro Stunde 2 Punkte wert sind), dann käme er pro Semester auf ca. 9 Semesterwochenstunden (= in Veranstaltungen zugebrachte Stunden pro Woche im Semester). Würde er nur Vorlesungen ohne Übungen belegen, wären das ca. 12 Semesterwochenstunden. Das ist mehr als zu schaffen. Als Semesterwochenstunden noch zur Berechnung herangezogen wurden (heute wird das über sogenannte „ECTS-Punkte“ berechnet), ob man „genug“ studiert, da wurden immer ca. 20 Semesterwochenstunden als guter Wert zugrunde gelegt.

Alles verstanden soweit?

Gruß
Yvette

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*klopfklopf* jemand zuhause?
Ich wüsste wenigstens gern, ob meine investierte Zeit zur Einarbeitung in die Prüfungsordnung zum Verständnis bei der Fragestellerin beigetragen hat, ob es das war, was sie wissen wollte und ob noch Fragen offen sind. Schade, dass bisher keine Reaktion gekommen ist. :frowning:

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Hallo Kätzchen,

ich bin bis jetzt noch nicht dazu gekommen, hier im w-w-w zu antworten. Selbstverständlich hätte ich mich noch bedankt und hole es jetzt ausdrücklich nach. Alte Omas sind halt manchmal nicht mehr so schnell.

Deine Erklärungen waren wirklich gut verständlich für mich. Nochmal vielen Danke

Gruß
Ingrid

Na dann ist ja alles gut :smile: Freut mich, dass ich helfen konnte.

Gruß