Uni Studiengang abbrechen

Hallo.

Ich habe eine relativ kurze Frage.

Ich will mich vllt. exmatrikulieren von einem Master Studiengang, weil ich etwas anderes machen will.

Jetzt hab ich mal gehört, dass wenn man zwangsexmatrikuliert wird (Prüfungen nicht geschafft etc), diesen Studiengang nicht mehr im selben Bundesland studieren darf bzw. gewisse Fächer nicht.

Ist es auch so wenn ich mich sozusagen freiwillig exmatrikuliere?
Oder ist das nur ein Gerücht ? (Recherchen waren eher schlecht als recht)

Hört sich komisch an, wäre dankbar für jegliche Antworten :smile:

Danke!

Hallo,

je nach Auslegung des Prüfungsamtes darfst du bei verlorenem Prüfungsanspruch a) nicht mehr den gleichnamigen Studiengang oder b) keinen Studiengang, in dem das Modul, durch welches du durchgefallen bist, vorkommt, mehr belegen.
Den Prüfungsanspruch fürs Fach verlierst du, wenn du durch ein Modul endgültig durchgefallen bist, welches zum Absolvieren des Studiengangs notwendig ist (also kein Wahlpflichtmodul, da kannst du ja zum Ausweich noch andere belegen). Endgültig durchgefallen bist du in der Regel, wenn du in dem Modu 2- oder 3mal die Prüfung nicht geschafft hast. Das ist in der Prüfungsordnung geregelt.
Brichst du dein Studium aus freien Stücken ab ohne irgendwo den Prüfungsanspruch verloren zu haben, kannst du dich jederzeit drum kümmern, es irgendwo wieder aufzunehmen. Offene Prüfungsverfahren (z.B. wenn du in Modul xy die erste Prüfung mitgeschrieben hast und durchgefallen bist, die zweite Prüfung aber nicht angetreten hast) werden oft mitgenommen, sodass eventuelle Fehlversuche dann auch am neuen Hochschulort zählen. Außerdem solltest du beachten, dass nicht überall eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester (weil du ja Vorleistungen hast) zulassungsfrei ist. Kann also passieren, du kommst nicht mehr rein.
Ansprechpartner der Wahl ist übrigens dein Prüfungsamt!

Gruß

Kann Stiefelkatzi nur zustimmen.

Ich habe ein Freund der sein Masterstudium abgebrochen und später wieder aufgenommen hat.

Moin,

Ich habe eine relativ kurze Frage.

auf die Du verbindlich eine Antwort in Deinem Prüfungsamt kriegst.

Üblicherweise(!) ist es so, daß Du, wenn Du eine Prüfung nicht endgültig nicht bestanden hast, Du nach einer (freiwilligen) Exmatrikulation das Studium später wieder aufnehmen kannst.
Wenn Du dann schon Fehlversuche hattest, zählen die aber wieder, Du beginnst also mit dem gleichen Status Quo wie dem, mit dem Du geendet hast.

Gandalf