Hallo,
zum Wintersemester möchte ich die Uni wechseln.
Nun beziehe ich aber BaFöG und wüsste gerne, wie das zu handhaben ist. Ich komme ins 3. Semester, Bachelor. Hatte vorher Lehramt studiert, aber nach dem 3. Semester gewechselt und bekomme durch einen ‚unabweisbaren Grund‘ weiterhin BaföG. Mir geht es aber speziell um den Hochschulstandortswechsel.
-Zählt das beim BaföG-Amt als erneuter Abbruch / Neigungswandel?
-da ich mich ja vorher exmatrikulieren muss, muss ich denen zuerst die Exmatrikulationsbescheinigung geben um danach die neue Imma nachzureichen, oder reicht die Imma?
-und zu guter Letzt: teilt die Uni dem BaföG-Amt selber mit, wenn man sich exmatrikuliert oder sind wir verpflichtet das zu tun?
LG