Uniwechsel= Abbruch?

Hallo,

zum Wintersemester möchte ich die Uni wechseln.
Nun beziehe ich aber BaFöG und wüsste gerne, wie das zu handhaben ist. Ich komme ins 3. Semester, Bachelor. Hatte vorher Lehramt studiert, aber nach dem 3. Semester gewechselt und bekomme durch einen ‚unabweisbaren Grund‘ weiterhin BaföG. Mir geht es aber speziell um den Hochschulstandortswechsel.

-Zählt das beim BaföG-Amt als erneuter Abbruch / Neigungswandel?
-da ich mich ja vorher exmatrikulieren muss, muss ich denen zuerst die Exmatrikulationsbescheinigung geben um danach die neue Imma nachzureichen, oder reicht die Imma?
-und zu guter Letzt: teilt die Uni dem BaföG-Amt selber mit, wenn man sich exmatrikuliert oder sind wir verpflichtet das zu tun?

LG

Hallo,

also, damit Du weiterhin Bafög bekommen kannst im kommenden Wintersemester, musst Du ja die Immatrikulationsbescheinigung von dort vorlegen. Deine jetzige Uni reicht nicht einfach so Deine Exmatrikulationsbescheinigung ans Bafögamt weiter, denn die Kommunikation mit dem Bafögamt liegt ja bei Dir.

Generell sollte ein Wechsel der Hochschule kein Problem sein, allerdings wechselt dann ja unter Umständen auch das zuständige Bafög-Amt. Erkundige Dich - wenn Du Deinen Bafög-Sachbearbeiter mal erwischst -, doch einfach bei dem, wie Du am besten verfahren sollst.

LG

figuralis

Zählt das dann als erneuter Wechsel oder so was,
oder hat das keinen Einfluss auf meinen Anspruch?
Weil Fach gewechselt habe ich ja schon mal

Hallo missmaya88,

grundsätzlich ist ein Uniwechsel kein Uniabbruch, wenn du an der neuen Uni im gleichen Fach weiterstudierst und dir die bisher absolvierten Leistungen zummindest teilweise angerechnet werden.

Sollte sich dein Studium durch den Standortwechsel verlängern, wirst du aber (wie alle Studenten, die länger brauchen als vorgesehen) die letzte Phase deines Studiums selbst finanzieren müssen. Bafög gibt es nur für die „Förderungshöchstdauer“, und die beträgt beim Bachelor i.d.R. 6 Semester. Ab dem 7. heißt es dann ggf. Nebenjob oder Studienkredit beantragen.

-da ich mich ja vorher exmatrikulieren muss, muss ich denen zuerst die Exmatrikulationsbescheinigung geben um danach die neue Imma nachzureichen, oder reicht die Imma?

Ich denke, du solltest vor der Exmatrikulation mal beim Bafögamt nachfragen, wie sie das handhaben - ich gehe davon aus, dass du sowohl ex- als auch Immatrikulation nachweisen musst.

Und zu guter Letzt: teilt die Uni dem BaföG-Amt selber mit, wenn man sich exmatrikuliert oder sind wir verpflichtet das zu tun?

Du bist auf jeden Fall verpflichtet, dem Bafög-Amt den Wechsel / die Exmatrikulation mitzuteilen. Die Uni kann das nicht machen (die weiß ja gar nicht, welche ihrer Studenten auf Bafög studieren und welche nicht). Hier bist du also am Zuge.

Viele Grüße
tinastar

Also brauche ich keine Angst haben, dass mir das Bafög gestrichen wird?

ich frage, weil ich ja schon mal das Fach gewechselt habe und so

Nein, ein Hochschulortwechsel ist ja kein Fachwechsel! Falls es aber durch den Wechsel zu Studienverzögerungen kommt, gibt es keinen Verlängerungsspielraum.

LG

Anja

Hallo,

zum Wintersemester möchte ich die Uni wechseln.
Nun beziehe ich aber BaFöG und wüsste gerne, wie das zu
handhaben ist. Ich komme ins 3. Semester, Bachelor. Hatte
vorher Lehramt studiert, aber nach dem 3. Semester gewechselt
und bekomme durch einen ‚unabweisbaren Grund‘ weiterhin BaföG.
Mir geht es aber speziell um den Hochschulstandortswechsel.

-Zählt das beim BaföG-Amt als erneuter Abbruch /
Neigungswandel?

ja jeder Studiengangwechsel ist natürlich auch einer beim Bafög-Amt
ortswechsel tuen keinen interessieren. Es ist nur die Frage ob bei der neuen Uni wirklich alles Semester angerechnet werden.

-da ich mich ja vorher exmatrikulieren muss, muss ich denen
zuerst die Exmatrikulationsbescheinigung geben um danach die
neue Imma nachzureichen, oder reicht die Imma?

die neue reicht, die schicken die akte an das neue amt

-und zu guter Letzt: teilt die Uni dem BaföG-Amt selber mit,
wenn man sich exmatrikuliert oder sind wir verpflichtet das zu
tun?

man ist verpflichtet jede änderung mitzuteilen.
es kommen aber kontrollmeldungen der uni.
Teilt man es nicht mit, und es kommt erst dann raus
kann es je nach studentenwerk ärger geben.Man bezieht ja schließlich leistungen für ein studium vor ort das man nicht mehr durchführt.

LG