Teilnahme an der Unternehmenskommunikation außerhalb der Arbeitszeit?
Diese Frage wünscht ein Chef im Rahmen einer Arbeitsplatzbeschreibung beantwortet zu haben. Sie beinhaltet imho einige Ungereimtheiten: Unternehmenskommunikation ist wie PR Kommunikation über das Unternehmen-gemeint ist aber vermutlich die Erreichbarkeit bzw. Bereitschaft ausserhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.
das aber wäre dann wiederum Arbeitszeit nach Arbeitszeitenschutzgesetz.
Frage: wenn ich die Frage schlicht mit Ja beantworte, kann mir dann eine Verpflichtung zur Dauererreichbarkeit entstehen? Oder ist das aufgrund der fehlerhaften Fragestellung klar ausgeschlossen? Kann so etwas als Erweiterung des Arbeitsvertrages gewertet werden?