Unklare Schuldfrage - Verkehrsunfall?

Hallo,

folgendes passierte mir am 22.09.2012:

Ich bin mit meinem Motorroller (45 km/h) auf einer Landstraße unterwegs gewesen. Ca. 40M. vor mir fuhr ein Freund auf seinem Mofa (25 km/h) ganz rechts auf dem Fahrstreifen (jeweils einer in eine Richtung). Ich setzte zum überholen an, dabei blinkte ich, achtete auf andere Verkehrsteilnehmer (keine vorhanden), ich hielt genug Seitenabstand zum Mofa und es gab auch keine durchgezogene Linie oder ein Überholverbotsschild. Lediglich war es ca. 22:30Uhr somit dunkel und am Fahrbahnrand an manchen Stellen nass (Straße in der Mitte und sonst überall trocken), kein Nebel oder sonstiges.

Jedenfalls ist mein Freund in diesem Moment durch nässe ins schleudern gekommen und ‚‚schlackerte‘‘ unkontrolliert indem Moment Richtung Fahrbahnmitte und bremste wo ich Ihn gerade überholen wollte. Ich habe mich natürlich erschrocken und sofort in die Bremse gepackt, allerdings war ich schon so nah hinter Ihm das ich so fest gebremst habe wie es ging und mein Vorderrad wegrutschte. Dies hatte zur Folge das ich mich nach rechts hin überschlagen habe und rechts von der Fahrbahn irgendwo im Gebüsch gelandet bin. Mein Kumpel bremste dann auf 0 km/h und mein Roller rutschte bis kurz hinter Ihn. Insgesamt ca. ein Schaden von 1200-1400 Euro. Ohne den Fahrzeugwert zum vorherigen Zeitpunkt zu bestimmen.

Ca. 30 Sek. danach kam durch Zufall auf unserer Seite die Polizei vorbei und sicherte die Straße ab und befragte meinen Freund zum Unfall (der hatte aber selbst einen Schock und redete auch ‚‚wirres‘‘ Zeug). Jedenfalls bin ich mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht worden wo ich auch 3 Tage lag. (Schulter links geprellt, Gehirnerschütterung, Handgelenk links geprellt, Halswirbelsäule geprellt, Sprunggelenk links geprellt (bis heute Schmerzen), Schürfwunden an Knie links - Ellenbogen links sowie Brustkorb geprellt. Insgesamt 2 Wochen krank geschrieben!

Mein Kumpel hat den Schaden 2 Tage nach dem Unfall direkt bei der DEVK gemeldet (wir sind BEIDE dort versichert) und hat einen Bogen bekommen wo er ausfüllen musste wie der Unfall passiert ist, was alles an meinem Motorroller kaputt ist etc. Bis heute hörte ich nichts, weshalb ich zur DEVK gefahren bin und gefragt habe wieso ich bis heute keinen Bogen bekommen habe. Darauf hin wurde mir gesagt der Unfall wäre geprüft worden und ihrer Meinung nach trägt mein Kumpel keinerlei Schuld. Ich erklärte ihr nochmals den Unfallhergang und die Dame sagte sie kopiert den Krankenhausbescheit etc. und schickt mir einen Anhörungsbogen + Gutachter die Tage vorbei. Sie fragte mich noch wie viel Geld ich denn für meine Verletzungen und Arbeitsausfall einfordern würde.

Wie viel kann man für die angegebenen Verletzungen an Geld einfordern? Bzw. wem würdet Ihr die Schuld für den Unfall geben? Alleine meinem Kumpel oder mir? beide 50%? Ich habe meiner Meinung nach NICHTS falsch gemacht, ich meine wer rechnet damit das indem Augenblick wo man überholt der jenige plötzlich so ins Schleudern gerät?

Mfg
Mopedfreak

Hallo !

Da ich hier keine Akteneinsicht habe, kann eigentlich niemand was genaues sagen.

ich vermute aber das Du den Sicherheitsabstand nicht ausreichend eingehalten hast.Sonst wäre dir ja nichts passiert. Leider muß man immer mit sowas rechnen.

Gruß

Da die Polizei offensichtlich den Unfall aufgenommen hat, wird von den Beamten automatisch ein Beschuldigter festgelegt.
Sie hätten genauso wir Ihr Freund die Versicherung benachrichtigen müssen.
Die Versicherung ist verpflichtet den Schaden des Geschädigten zu ersetzen. Das bezieht sich auf die Krankenhauskosten und das Schmerzengeld.
Versicherungstechnisch ist die Schuldfrage nicht relevant, jeder Kraftfahrzeugbesitzer ist Haftpflicht versichert, d. h. die Versicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners.

Also verkehrsrechtlich gesehen, hat dein Kumpel vor dir schon was falsch geemacht, sonst wäre er schließlich nicht ins Schleudern geraten. Was er aber falsch gemacht hat, kann ich hier mit ferndiagnose schlecht feststellen. I.d.R. ist man zu schnell, wenn man ins schleudern gerät, oder er hat einen sonst. fahrfehler begangen, für den du nichts kannst. Die Versicherungen fragen sich in dem Fall evtl. ob es möglich war zu überholen. War die Strecke übersichtlich, also nich kurvig etc. konnte man weit genug voraussehen. Seitenabstand mind. 1,5m etc.
Was hat die Polizei gesagt, die vor Ort war? Hier ist ein VU passiert mit verletzten Personen = fahrlässige Körperverletzung = Straftat -> muss durch die Polizei aufgenommen werden.

Am besten zum Rechtsanwalt gehen und klären. Sonst bleibst du auf deinem Schaden sitzen.

Jetzt die moralische Frage: Ist es ein Freund, dann würde ich von einem Strafantrag absehen und keinen Schadenersatz (wg. Verletzungen einklagen) oder ist es ledigl. ein Bekannter, dann muss man sich das nochmal überlegen. Aber auf alle Fälle zu einem Fachmann gehen, der auch bei der Polizei Akteneinsicht erhält.

Wichtiger Hinweis: ich empfehle nicht, aufgrund meiner folgenden Aussagen Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen und übernehme keinerlei Verantwortung oder Haftung für Folgen jeder Art, die aus der Befolgung vermeintlicher oder tatsächlicher abgegebener Empfehlungen entstehen!

Erlaube, dass ich Deine Ausführungen ein wenig neu ordne und auf das Wesentliche zusammenfasse:

es war dunkel und am Fahrbahnrand an
manchen Stellen nass
vor mir fuhr ein Freund auf seinem
Mofa (25 km/h) ganz rechts auf dem Fahrstreifen
Jedenfalls ist mein Freund durch
nässe ins schleudern gekommen und
ich hielt genug Seitenabstand zum Mofa
Ich habe mich natürlich erschrocken und
so fest gebremst habe wie es ging … mein
Vorderrad wegrutschte.

Lass uns ganz einfach die Sache abarbeiten indem wir uns die Gedanken machen, die Du Dir ebenfalls gemacht hast (und darüber hinaus hättest machen müssen).

Dunkelheit, schlechte Sicht - d.h., Du konntest nicht übersehen, was sich vor Deinem Kumpel abspielt.
Nässe, Pfützen am rechten Fahrbahnrand - also genau dort, wo Dein Kumpel - ganz rechts - fährt.
Was macht er wohl, wenn vor ihm ein Hindernis (z.B. eine Pfütze)am Fahrbahnrand auftaucht (dass er wegen der Nässe ins Schleudern geriet, also eine Art Aquaplaning, kann man wohl bei der Geschwindigkeit eines Mofas getrost ausschließen)? Natürlich weicht er aus - und wohin - ebenso natürlich nur nach links, denn ganz rechts fährt er ja schon.

Denkst Du immer noch, Dein seitlicher Überholabstand war angemessen geplant?
In der Rechtsprechung wird von mind. 1,5 m Seitenabstand beim Überholen ausgegangen - und dies unter besten Bedingungen. Bedenkt man die Bedingungen zum Unfallzeitpunkt, dann ist wesentlich mehr Abstand erforderlich um weder sich noch den Anderen zu gefährden.

Dass Dein Abstand falsch eingeschätzt war zeigt das Ergebnis Deines Manövers. Dazu kommt noch Dein ganz persönlicher Fahrfehler, indem Du Vorder- und Hinterradbremse nicht abgestimmt eingesetzt hast - ein Umstand auf den Dein Freund ebenfalls keinen Einfluss hatte.

Mein Rat: trage Deinen Schaden mit Fassung und dem glücklichen Gefühl, dass es gerade noch einmal gut gegangen ist. Wäre Dein Sturz nach links verlaufen und Du vor oder unter dem berühmten 40-Tonner gelandet, bräuchtest Du Dir vermutlich keine Gedanken mehr über Schadenersatz machen.

Ich denke, die Kollegen von der Polizei und Deine Versicherung haben das Unfallgeschehen ganz richtig eingeschätzt. Ich verstehe, dass es eine gewisse Verlockung darstellt, sich über die Versicherung schadlos halten zu wollen, vermute jedoch, dass Du im Falle einer Klage die bislang von Polizei, Versicherung und mir getroffene Einschätzung noch ein viertes Mal vom Richter bestätigt bekommst.

Hallo,

wird wohl eher die Frage sein, was davon bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beweisbar wäre. Unabhängige Zeugen gibt es wohl nicht?
Ich empfehle, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu befragen.

Gruß
Chris