Unklare Vorfahrt - wen fragen?

Hallo zusammen,

da wo mein Bergwerk wohnt ist eine Stelle mit etwas unklarer Vorfahrtsregelung (es ist ne 30er Zone und man könnte diskutieren, ob da nun ein „abgesenkter Bordstein“ ist oder nicht). Ich möchte aber gar nicht unbedingt hier diskutieren, ob da nun „rechts vor links“ ist oder nicht, sondern nur fragen, wo man das nachfragen kann :wink: Landratsamt? Polizei?

Und ja - die Variante, ich könnte nen Unfall dort provozieren und auf’s Gerichtsurteil warten ist mir bekannt, scheint aber wenig attraktiv…

*wink*

Jana

Tach,

vielleicht kannst du ja mal dein Bergwerk besuchen und ein Foto machen?
Die meisten unklaren Verkehrsituationen sind es nur im Kopf des flüchtigen Betrachters.

(Bei der Gelegenheit: Welches Wort hat denn deine Autokorrektur zu „Bergwerk“ verhunzt? Interessiert mich wirklich!)

Wie gesagt:

„Bergwerk“ ist der Ort, den ich werktäglich betrete um Steine zu klopfen.

Hach,

und auf einen Rat von Pozilei und Amt solltest du dich nicht verlassen.

Annahme: Das Amt bestätigt dir, dass dort eine abgesenkte Bordsteinkante vorliegt.

Nach einem Unfall stellt der Richter fest: „Es ist nicht eindeutig feststellbar, dass die dortigen Steine einen abgesenkten Bordstein darstellen, ebenso können diese eine Regenrinne sein. Daher konnte sich der Fahrer A nicht darauf verlassen, dass das von rechts kommende KFZ B keine Vorfahrt hatte, zudem hätte der Fahrer A erkennen müssen, dass das KFZ B nicht abbremste. Auf Grund der unklaren bla-bla-bla … Kostenverteilung blub-blub-blub … 50:50.“

Prinzipiell geb ich Dir recht, aaaber

  1. Kann ich mich eher auf eine Auskunft des (beispielsweise) Landratsamts berufen als auf „User_x in Forum_y“
  2. Geht’s mir gar nicht darum, sondern darum, dass die ggf. passende Schilder dort hinstellen

Dass die Situation gar nicht so uneindeutig ist, wie du denkst, schließt du SICHER aus?

Nein ganz und gar nicht. Aber die Bestätigung hätte ich gerne von „offizieller“ Stelle, bitte verzeih. Und allein nach dieser hab ich gefragt.

hi,

das beweist eigentlich nur, dass dir die Gefahr bewusst war und diese Stelle nicht für jedermann sofort eindeutig ist.
Auf was genau, willst du dich berufen? :wink:

grüße
lipi

Hi lipi,

genau so sehe ich das. Und darum möchte ich nachfragen, ob nur ich so blöde bin oder ob das ggf. noch anderen Menschen so geht. Und dafür will ich verdammt nochmal wissen, wen ich von offizieller Seite dazu befragen kann Ob und was diese (oder eine andere) offizielle Stelle dann damit macht, werde ich dann berichten. Wenn ich dann weiss, wen ich dazu befragen kann.

Achja: nur der Klarheit wegen. Es geht nicht um einen passierten Unfall aus dem ich mich „rausreden“ will oder so, sondern wirklich nur um eine prinzipielle Frage, deren Klärung mir - da ich da doch häufiger vorbeikommen - am Herzen liegt, bevor irgendwem so ein Unfall passiert!

Hi,

guckst du hier: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Schadensmeldung++beschaedigtes+oder+fehlendes+Strassenschild+melden-1719-leistung-0

Überschrift lautet „Schadensmeldung - beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden“.

Zuständige Stelle Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:

  • auf Autobahnen: das Regierungspräsidium
  • auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
  • auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
  • auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Stadtverwaltung zuständig.

Such dir das aus, was auf dein Bergwerk zutrifft. :smile: 30er Zone klingt aber eher nach Letzterem in der obigen Aufzählung.

Das ist auch erstmal nur aus Baden-Württemberg, aber ich nehme stark an, in anderen Bundesländern wird’s ähnlich sein. Ich hätte auch auf die Gemeindeverwaltung getippt, bevor ich die Seite fand.

Viele Grüße
Christa

Hi Jana,

hm, Polizei ist sicher ein guter Ansprechpartner.

Dir muss ich es nicht sagen, aber für Mitleser:

dies ist kein dringender Anruft, NICHT über 110!!!

Manchmal sind die Polizeistationen, gerade jetzt und am WE über einen normalen Amtsanschlußnur schwer zu erreichen.

In ganz Potsdam gibt es nur einen Posten der 24/7 erreichbar ist!

An meinem alten Wohnort, Kiel, hätte ich das Ordnungsamt im Blick, da die in vielen Städten für die „Tickets“ zuständig sind, sollten sie auch Bescheid wissen.

Hier in Potsdam würde ich das Bürgerbüro anrufen, das fast alle Fragen, dann an die Ansprechpartner weiterleitet oder zumindest nennen kann.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hi,

stell’ einen Antrag auf Schilder, dann weißt Du anschl. ganz sicher Bescheid. Entweder wird Dein Antrag abgelehnt oder die Schilder kommen hin.

Für neu aufzustellende Schilder ist in kleineren Städten auch in der 30er-Zone die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes zuständig - jedenfalls in Ba-Wü.

P.S. Ich hatte mal angesichts einer neuen, eigentlich sonnenklaren, aber für viele unklaren Situation(*) einen örtlichen Fahrlehrer befragt. Das war für mich der „kürzeste“ Frageweg.
Oh, sagte er, das sei ihm noch gar nicht aufgefallen, er wolle darauf achten. Eine Woche später stand da ein Schild, ungefähr 4 Wochen lang. Dann hatten sich alle an die neue Situation gewöhnt und das Schild kam wieder weg, weil es von Anfang an eigentlich sonnenklar war.

(*) neuer Kreisel außerorts, vor dem Kreisel max. 50 km/h, nach dem Kreisel fuhren fast alle auch mit nur 50 weiter.

Gruß
.

Hi,

ein bisher nicht vorhandenes Schild fällt nicht unter die Kategorie:

Gruß
.

@Frau_Jana_Boemer

Formlos per E-Mail genügt.
Angehängte Fotos könnten hilfreich sein + den Ablauf beschleunigen.
.

Najaaaa, wenn’s doch nicht vorhanden ist, aber vorhanden sein sollte, fehlt’s schon irgendwie :slight_smile: Ich probier’s nächste Woche mal beim Bürgerbüro…

Genau das meinte ich auch. :stuck_out_tongue:

Okay, dann halt präziser: an einem bisher nicht existierenden Schild kann kein Schaden entstanden sein.

Bisher fehlt nur Dir das Schild! :wink:
Hast Du mal die anderen Bergwerker befragt?

Gruß
.

Bei uns wendet man sich in solchen Fällen an das Ordnungsamt. Die leiten das dann ggf weiter oder werden selbst tätig

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