Unkrautbeseitigung in Terrassenfugen?

Kann ein Vermieter vom Mieter verlangen, dass er das Unkraut in den  Fugen der Terrasse entfernt, wenn die Platten vor ca. 30 Jahren auf Kies verlegt wurden, dabei kein Fugenmörtel verwendet wurde und das Unkraut sich inzwischen überall in den Fugen festgesetzt hat?
Müssten in diesem Falle nach so langer Zeit nicht die Platten vom Vermieter unter Verwendung eines Fugenmörtels neu verlegt werden?

Hallo
Dafür gibt es Unkrautvernichtungsmittel . Das ist auf jeden Fall billiger als eine Neuverlegung , die warscheinlich eine Mieterhöhung mit sich bringt weil das nicht ganz billig ist .
viele Grüße  noro

Moin
1 kg Streusalz auf 10 Liter Wasser und eine Gießkanne wirken wahre Wunder gegen Unkraut.

LG

Bock zum Gärtner gemacht
Hallo Noro,

abgesehen davon, dass bei bei Befolgen Deines Rats ein Bußgeld bis 50.000 € winkt, ist das auch vollkommen sinnlos, weil ein Herbizid zwar die in den Fugen im Lauf der Jahre gewachsenen Grassoden abtötet, aber nicht entfernt. D.h. der möglicherweise über Jahrzehnte säumige Mieter (wir wissen nicht, was der Vermieter mit ihm vereinbart hatte) hat immer noch genau die gleiche Mühe am Hals, bloß eben das Bußgeld für an dieser Stelle nicht erlaubten Herbizideinsatz noch obendrauf an der Backe.

Schöne Grüße

MM

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Das Blaue Wunder
Servus,

in der Tat - das Blaue Wunder hinterdrein ist ein Bußgeld bis 50.000 €.

Wann kriegt Ihr das eigentlich mal mit? Es ist doch schon viele Jahre nicht mehr erlaubt, auf Wegen, Plätzen, Terrassen usw. Herbizide einzusetzen.

Außerdem gehen die in den Fugen lt. Sachverhalt im Lauf von vielen Jahren gewachsenen Grassoden nicht plötzlich weg, wenn man sie abtötet. Vorher waren sie halt grün, nachher sind sie bräunlich. Aber sie sind immer noch da.

Schöne Grüße

MM

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Kann ein Vermieter vom Mieter verlangen, dass er das Unkraut
in den  Fugen der Terrasse entfernt, wenn die Platten vor ca.
30 Jahren auf Kies verlegt wurden, dabei kein Fugenmörtel
verwendet wurde und das Unkraut sich inzwischen überall in den
Fugen festgesetzt hat?

Diese Verlegeart ist meiner Meinung nach nicht zu monieren und stellt keinen Mangel dar.
Bedingt durch die offenen Fugen muss der Vermieter sich natürlich etwas mehr um die Pflege kümmern.

Unkraut in Fugen kann man LEGAL nur durch physikalische Maßnahmen entfernen.
Man kann z.B. Jäten, Schrubben, heißes Wasser drüber kippen, mit Gasbrennern arbeiten,…

Müssten in diesem Falle nach so langer Zeit nicht die Platten
vom Vermieter unter Verwendung eines Fugenmörtels neu verlegt
werden?

Nein, denn hier hat der Mieter durch unterlassene Pflege den jetzigen Zustand verursacht.
Und lose auf Kies liegende Platten kann man gerne verfugen - nur denke ich, dass die Platte auf Grund des nachgiebigen Uuntergrunds minimales Spiel haben und daher die nicht elastische Fugenmasse wohl nicht lange halten wird.

Hallo,

Salz (Koch/Streusalz) ist wohl kein Herbizid.
Wenn es verboten ist, dann wohl eher, weil es kein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist.
Was aber auf das selbe heraus kommt.

Es gibt ja noch andere Hausmittelchen, habe auch mal was von Essig oder Essigessenz gelesen. Auch das ist kein zugelassenes Mittel. Und wäre es eins, dann wäre die Anwendung auf versiegelten Flächen verboten.

Hausmittelchen und das PflSchG
Servus,

die einschlägige Begriffsbestimmung „Pflanzenschutzmittel“ in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, auf die im PflSchG Bezug genommen wird, ist so allgemein gehalten, dass Kochsalz, Essigessenz usw. (in diesem Zusammenhang) wohl schon als Pflanzenschutzmittel aufzufassen sind - übrigens zu Recht, weil sie viel größere Schäden anrichten als z.B. Glyphosat.

Diese Begriffsbestimmung schaut so aus:

_Produkte in der dem Verwender gelieferten Form, die aus Wirkstoffen (…) bestehen oder diese enthalten und für einen der nach stehenden Verwendungszwecke bestimmt sind:

(…)

d) unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten, mit
Ausnahme von Algen (…)._

Meines Erachtens schließt die Formulierung mit dem Bestimmungszweck die genannten Hausmittelchen nicht aus, alldieweil sich ihr Bestimmungszweck bei dieser Anwendung aus ihrer tatsächlichen Wirkung der Bodenverseuchung ergibt, die Pflanzenwachstum unmöglich macht.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch mein Rat kostet kein Bußgeld von bis zu 50.000 EURO und wie kommst Du darauf Herbizide zu verwenden ,denn es gibt auch Unkrautvernichtungsmittel die nicht giftig sind .

Servus,

zwei einfache Schritte:

(1) Lies mal nach, was ein Herbizid ist. Als Probe, ob Du verstanden hast, was Du gelesen hast, versuche ein Unkrautvernichtungsmittel zu finden, das kein Herbizid ist.

(2) Guck Dir mal die §§ 12 Abs 2 und 68 PflSchG an - dann wissen wir beide, wovon die Rede ist.

Selbstverständlich wird bei der Verhängung von Bußgeldern nach § 68 PflSchG darauf geachtet, dass die Höhe des Bußgeldes dazu passt, wie schwerwiegend der Verstoß ist - ich hab mal „irgendwo“ gelesen, dass wohl seit Bestehen des Verbotes gem. § 12 Abs 2 PflSchG in diesem Zusammenhang noch kein Bußgeld von mehr als 20.000 € verhängt worden ist - und in dieser Höhe geht es dann nicht mehr bloß um eine totgespritzte Terrasse.

Aber diese blöde Hausmeisterei ist kein Kavaliersdelikt und sie ist auch kein Versehen, da gibt es kein Vertun und das Verbot ist ganz eindeutig formuliert. Es reicht schon, dass Insektizide aus den 1950er Jahren heute noch herrenlos in der ganzen Welt herumvagabundieren. Wenn man halbwegs klar im Kopf ist, braucht man den Dreck nicht.

Schöne Grüße

MM

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