Unlauterer Wettbewerb

Hallo, ich bin Podologin, med. Fußpflege. Nun würde ich gerne einen Zeitungsartikel über meinen Service über die Zeitung machen lassen.
Nun meine Frage. Darf ich mich in dem Bericht bei der Arbeit fotografieren und in meiner weißen Arbeitskleidung ablichten lassen? Darf ich Preise nennen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo,
soweit ich das beurteilen kann, ist dein Vorhaben völlig bedenkenlos. Es ist Werbung, wie eine Reifenfirma, die in einer Zeitung inseriert, dass von … bis … der Reifenwechsel zum Sonderpreis angeboten wird.
Viele Grüße, TT

Ich meine auch vom Hörensagen, dass ein Foto bei der Tätigigkeit in weißer Kleidung nicht erlaubt sei.
Wegen der Preise habe ich noch nie etwas gehört. Ein Kollege hat seine Preise offen im Internet veröffentlicht.
Tut mir leid. Viel mehr weiß ich nicht.
Alles Gute
b.

Hallo Frau Kollegin, Preise darfst du nennen , weiße Kleidung nicht und eigentlich auch nicht für kassenleistunge. Google mal das Heilmittel Werbegesetzt lieben Gruss Danny

Hallo,

ich bin auch Podologin und bin auf diesem „rechtlichen“ Gebiet nicht so sicher, aber „weiße Kleidung“ ist sicher kein Problem. Aber Preise würde ich nicht schreiben, da wir unsere Leistung ja sicher nicht über den Preis verkaufen. Es sei denn Sie machen einen „Angebotspreis oder eine Aktion“. Viele Grüße Nina