Unrechtmässig abgeschleppt-was mache ich nun?

Hallo liebe Leute,
ich bin vor wenigen Wochen zu Unrecht abgeschleppt, bzw. umgesetzt worden und bräuchte nun dringenden Rat, wie ich mich am besten verhalten sollte :wink:
Zur Sachlage: ich parkte ordnungsgemäss auf dem vorhandenen Seitenstreifen. Weit und breit kein Halteverbot oder ähnliches! Als ich abends von der Arbeit kam, war mein Auto weg.

Das war natürlich ein Schock, zum Glück liess sich aber durch ein Telefonat recht schnell klären, dass das Auto nicht gestohlen, sondern in eine andere Strasse umgesetzt wurde. Warum das gemacht wurde, liess sich jedoch erstmal nicht klären!

Also erstmal abwarten und nochmals die Lage checken, ob dort auch wirklich keine Feuerwehrzufahrt oder Halteverbot durch mich übersehen wurde… Dies war nicht der Fall.

Heute kam dann der erste Teil der Rechnung, nämlich der Bescheid über das fällige Verwarngeld.
Hier ist als Grund für das Umsetzen folgender Sachverhalt angegeben:
„Sie behinderten durch ausser Acht lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt (Zufahrt zur Garage bei vereister Fahrbahn) andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar,“

Hä??? Das war ein Seitenstreifen, der zum Parken gedacht war. Kein Hinweisschild oder sonstiges…
Es stimmt, dass direkt gegenüber dieses Seitenstreifens die Garagenzufahrten sind und ja, es lag Schnee an dem Tag! Aber ist es nicht so, dass eine Fahrbahn so breit sein sollte, dass die Leute auch bei Glätte aus ihren Garagen rauskommen?
Ich habe sehr nah am Randstein geparkt, stand vielleicht 10cm entfernt, also in gar keinem Fall auf der Fahrbahn und somit zu dicht vor den Garagen!

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann mir da jemand vielleicht einen Rat geben? Wenn es nur das Verwarngeld wäre, würde ich keinen Stress machen, das sind grad 20,00€, aber wenn ich das jetzt bezahle, kommen noch die Abschleppkosten auf mich zu… Und das kann schon ne Menge sein :frowning:

Ich bin einfach total ratlos und versteh es nicht, ich stand da NIE unrechtmässig!

Ich danke euch und hoffe auf zahlreiche Antworten!!
LG

„Sie behinderten durch ausser Acht lassen der im
Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt (Zufahrt zur Garage
bei vereister Fahrbahn) andere mehr als nach den Umständen
unvermeidbar,“

Prinzipiell § 12:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
„3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,“

„schmal“ würde ich bei einem markierten Parkstreifen ausschließen.

Die Begründung klingt aber eher danach, als wenn sie den § 1 zu Hilfe nähme …

„(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

„nach den Umständen“ könnte bei Eis anders ausgelegt werden als im Normalfalle. Dazu müsste man sich die Situation noch mal sehr genau anschauen, ob vielleicht die normalerweise vorhandene Breite auch bei Eis noch ausreichend nutzbar war und ob das erkennbar war etc.

Kein Hinweisschild oder sonstiges…

Es muss nicht für jede Wetterlage ein Schild aufgestellt werden. Verkehrsteilnahme heißt vorrangig eigenverantwortlich handeln.

ist es nicht so, dass eine Fahrbahn so breit sein sollte, dass
die Leute auch bei Glätte aus ihren Garagen rauskommen?

Womöglich reicht es nur bei gutem Wetter …
Steht dabei, ob konkret jemand NICHT rauskam?
Weil vermutlich wird die Polizei nicht just for fun abgeschleppt haben, sondern nur auf Anforderung, d.h. da war Polizei vor Ort und sah, ob man rauskam oder nicht.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann mir da jemand
vielleicht einen Rat geben? Wenn es nur das Verwarngeld wäre,
würde ich keinen Stress machen, das sind grad 20,00€, aber
wenn ich das jetzt bezahle, kommen noch die Abschleppkosten
auf mich zu… Und das kann schon ne Menge sein :frowning:

Vielleicht mal zuerst die Umstände genauer klären. Konkreter Anlass, gibt’s Beweisbilder davon etc.
Und Abschleppkosten erfragen.

Und dann vielleicht doch mal in eine anwaltliche Erstberatung investieren, anstatt sich auf uns Laien zu verlassen.
Ob die Begründung des Amtes einer gerichtlichen Überprüfung standhält oder nicht, hängt von zu vielen uns unbekannten Details ab …

Achso: Und selbst nicht allzu großzügig eigene Details verraten (wann dort abgestellt etc.)

Hallo,

nur aus der Schilderung ist die Situation nicht nachvollziehbar. Zur Beurteilung ist mindestens ein Foto der tatsächlichen Gegebenheiten zum Vorfallszeitpunkt erforderlich. War ein besonderes Vorkommnis eingetreten, dass die Maßnahme erforderte?
Echte „Seitenstreifen“ nach Definition StVO sind grundsätzlich nicht zum Parken, sondern höchstens zum Halten vorgesehen.
Wie wär’s, mal eine Info zur Umsetzung bei der zuständigen Stelle einzuholen. Der Veranlasser ist auf dem Verwarngeldbescheid als Zeuge vermerkt.
Uwe W.

Guten Morgen Perdita,

also, erstmal bitte keine Panik!
Sie haben gegen jede staatliche Maßnahme ein Recht auf Rechtsmitteleinwendungen.

Das bedeutet in Ihrem Fall, sofern Sie dort tatsächlich nicht vorschriftwidrig geparkt haben, folgende Möglichkeit:

  1. Wenn Sie Ihren Anhörungsbogen vorliegen haben, füllen Sie diesen bitte aus und legen Sie ausdrücklich Widerspruch gegen die Maßnahme (Erhebung des Verwarnungsgeldes) ein. Erklären Sie ausführlich Ihre Parksituation und legen Sie ggf. eigene Fotos (PC-Ausdruck reicht) von der Örtlichkeit und Beschilderung bei.

  2. Entweder (sofern man Ihrem Widerspruch stattgibt) sind damit dann auch die Abschleppkosten automatisch erledigt, diese werden dann von der zuständigen (anzeigenden) Ordnungsbehörde übernommen, oder, wenn Sie eine separate Abschlepprechnung von dem Abschleppunternehmer bekommen, lesen Sie Punkt 3.

  3. Bezahlen Sie die Rechnung nicht und legen stattdessen zeitnah auch gegen diese Widerspruch ein. Auch hier ist wichtig, dass Sie Ihren Widerspruch sachlich und unfassend begründen (ein Einschreibebrief an das Abschleppunternehmen reicht i.d.R. aus).

  4. Sollte man Ihrem Widerspruch nicht stattgeben, wird man Ihnen das begründen und sie müssten Ihren Widerspruch dann ggf. anwaltlich vertreten und gerichtlich entscheiden lassen.

Meine Erfahrung ist aber, sollten Sie zweifelsfrei im Recht sein und sich sachlich freundlich (!!) dazu geäußert haben, kommt man Ihnen i.d.R. mit einer Einstellung des Verfahrens entgegen und es fallen keine weiteren Kosten für Sie an.

Ich hoffe Sie ein wenig beruhigt und Ihnen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß,

dr.zimmerman.

Ja Hallo , Perdita !

Da ich ,aufgrund Deiner Beschreibung , die dortige Straßenlage nicht kenne, kann ich zu der Situation nichts sagen . Ich würde Dir raten doch einen RA. zu Rate zu ziehen. Meines erachtens nach ,hätte man das Fahrzeug auf einen neutralen Platz abstellen müssen Wer hätte dann , falls es irgendeinem nicht Recht gewesen wäre , dann die weiteren Folgen übernommen ? Ich habe von so einer Situation noch nie gehört !
Viel Glück ,bei Deinen weiteren Bemühungen !
siggi