Wenn bei bestehendem SEPA-Mandat der Gläubiger vergisst, wiederkehrende Lasten einzuziehen, hat der Schuldner dann eine Informationspflicht? Das Konto des Schuldners ist gedeckt.
Gruß Franz
Wenn bei bestehendem SEPA-Mandat der Gläubiger vergisst, wiederkehrende Lasten einzuziehen, hat der Schuldner dann eine Informationspflicht? Das Konto des Schuldners ist gedeckt.
Gruß Franz
Nein, aber die Forderung verjährt erst drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Das Geld sollte man also zumindest zur Seite legen, falls die Abbuchung bzw. die Rechnung doch noch kommt.