Uns wurde das Ferienhaus gekündigt

Also, wir haben am 19.10.2011 ein Ferienhaus an der Ostsee für August 2012 gemietet. Heute erhielten wir vom Reiseveranstalter eine Kündigung, da der Vermieter dieses Haus jetzt aus der Vermietung nehmen möchte. (hat noch 2 Andere dort) Reise wurde bereits von uns angezahlt. Was soll ich jetzt machen, wir haben unseren Urlaub bereits eingereicht (2Familien)und es ist jetzt nicht mehr so einfach in diesem Reisezeitraum etwas an der Ostsee zu finden.Im Mietvertrag steht nichts über Kündigungsfristen für den Vermieter, nur Mieter.

Kann ich auf die Anreise bestehen.
Mietvertrag ist vom Vermieter unterschrieben.

Danke
Fam Beer

Sehr geehrte Familie Beer
das tut mir furchtbar Leid für Sie und Ihre Freunde.
Ja. ja die großen Jungs…
Lesen Sie mal genauestens die AGB’s durch, ich weiß nicht bei welchem Veranstalter Sie gebucht haben aber meistens steht da etwas im Sinne
„der Vermieter hat das Recht…“ und
dann bei den Fristen dass da Angaben gemacht werden wie lange vorher er das bekannt geben muss.
Der Veranstalter müsste eigentlich nun eine andere Alternative anbieten da es ja noch gut 8 Monate hin ist bis zu ihrem Urlaub.
Ansonsten hoffe ich dass Sie eine Reiseversicherung oder Rechtsschutzversicherung haben die das evtl. für Sie regelt.
Wir arbeiten nicht mit solchen Betrieben und Vermarkten/Vermieten unsere Häuser selbst dann passiert so was nicht.
Für den Fall dass Sie dann kein Unterkommen haben, wir haben noch genügend frei - nur die Anreise ist weiter - dafür Ruhe und Natur pur.
Gleichzeitig möchte ich unseren Adventskalender empfehlen schauen Sie bei uns rein unter F2F.biz gehen Sie bei Femlidens Stugby oder Bångbro Kids & Outdoor auf Veranstaltungen und klicken Sie auf Adventskalender,es gibt auch Preise zu gewinnen,
viel Spaß!
Ich halte Ihnen die Daumen dass sich die leidliche Sache günstig für Sie/Euch entwickelt.
Noch einen schönen 2. Advent
herzliche Grüße auch Schweden
Gerlinde Lier

Wahrscheinlich gibt es hier noch AGB, die zu berücksichtigen wären. Von daher macht es Sinn, den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, wenn man die Aussage/Kündigung des Vermittlers nicht so stehen lassen möchte.

In solchen Fragen ist nur ein Rechtsanwalt eine richtige Entscheidung, da viele Kleinigkeiten entscheident sind- Viel glück