Unschuldi - schuldig ?

Guten Tag erstmal,
jetzt folgt die Geschichte.

Da ist ein PKW unterwegs und wird von einem zweiten PKW angefahren.
Die Polizei kommt nimmt den Vorfall auf und verdonnert den Verursacher ratzfatz zu den üblichen 35€

Die Versicherung des Verursachers zahlt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug.

Die Versicherung des Geschädigten lehnt die Fordrung des Verursachers ab.

Das sind nach Adam Riese 3 gleichlautende Beurteilungen. Sollte man doch meinen.

Nun verklagt der Verursacher die Versicherung des Geschädigten / (plus den Versicherungsnehmer)

Jetzt erhält der Geschädigte einen Brief vom Amtsgericht zum „Gütetermin“

Was soll man davon halten ?
fragt sich
pd

Was soll man davon halten ?

Davon soll man halten, dass

  1. über die Schuld-, bzw. Verursachungsfrage und das Bestehen von Ansprüchen in Deutschland nicht die Polizei oder Versicherungen entscheiden, sondern allein Gerichte, und dass

  2. im Falle einer Klage über 600,00 EUR eine mündliche Verhandlung von der ZPO vorgesehen ist und das Gericht daher eine solche auch durchführen muss.

Gruß
Dea

hallo erstmal,
warum einfach wenns auch kompliziert geht…
der Verursacher hat schon RA eingeschaltet und die entsprechenden
RA der Vers. beschäftigt.

und nun noch mal von vorn?
das ist doch nicht nachvollziehbar.
bei einer einfachen Ausgangslage

warum einfach wenns auch kompliziert geht…

Einfach ist es hier nur für den, der meint, im Recht zu sein.

der Verursacher hat schon RA eingeschaltet und die
entsprechenden
RA der Vers. beschäftigt.

Na und? Bestimmen jetzt bei uns Versicherungsanwälte, was passiert ist und wer welche Ansprüche hat oder sollten das nicht vielleicht doch Gerichte machen…

und nun noch mal von vorn?

Nö, das Gericht ist ja das erste Mal mit der Sache beschäftigt.

das ist doch nicht nachvollziehbar.

Dass in einem Rechtsstaat nur Gerichte über die Rechtslage entscheiden?

bei einer einfachen Ausgangslage

Wie einfach eine Ausgangslage ist, hängt immer vom Auge des Betrachters ab.

Stellen Sie sich mal vor, die Polizei wäre gekommen, hätte dem anderen Fahrer, also dem Geschädigten, mal so die Schuld auferlegt und die Versicherung des Verursachers hätte sich geweigert, den Schaden des Geschädigten zu ersetzen.

Da würde mal gerne sehen, wie der Geschädigte aus der Wäsche guckt, wenn das Gericht, dass er dann anruft, sagt, die Polizei und die Anwälte der gegenerischen Versicherung hätten schon gesagt, wie es war, die Sache wäre daher einfach und es würde die Klage nicht annehhmen…

Solche Ideen können eben immer auch nach hinten losgehen.

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Moin,

der, den du „Verursacher“ nennst, hat sich mit der Einschätzung nicht zufrieden gegeben.

Er sieht das alles anders, vielleicht bewertet er bestimmte Tatsachen anders als der, den du „Geschädigt“ nennst. Oder es gibt Hinweise/Erkenntnisse, bei denen er denkt, dass sie von Versicherung/Polizei nicht ausreichend beachtet wurden.

Dass drei mal die Schuldfrage als eindeutig bezeichnet wurde, sollte den vermeintlichen Verursacher zu denken geben.

Aber er denkt halt, er habe Recht. Und er will es nun durchsetzen.

Die eigene Haftpflichtversicherung dürfte einen unterstützen, die Forderung abzuwehren.
„Dürfte“? - Ich hörte mal, dass bei kleineren Schäden angeblich (!) die eigene Versicherung denkt: "Ach, Schei%% doch auf die 1000€. Zahlen wir halt, das bekommen wir auf Grund der Höherstufung schon wieder rein und ist den Aufwand nicht wert.

Ob sowas tatsächlich vorkommt, kann ich nicht sagen.
Aber auch hier in w-w-w las ich mal von jemandem, er würde in solchen Fällen seiner Versicherung ausdrücklich untersagen, Schadenersatz zu leisten, um eben jenes zu verhindern.

Na, alles Hören-Sagen, vielleicht weiß jemand mehr?

ganz so abwegig scheint mir das nicht zu sein.
nachdem was ich so gehört habe…