Unschuldig in einen Unfall geraten

Jemand besitzt seit vielen Jahren ein Auto, dass er liebevoll pflegt und stets in Ordung hält.
Er möchte diese alte Auto in 4-5 Jahren als Oldy versichern. Es hat sehr geringe km Leistung gelaufen.
Plötzlich wird der Besitzer des Fahrzeugs unschuldig in einen Unfall verwickelt. Das Fahrzeug ist bechädigt.
Wie muß  er vorgehen ?
Darf der Sachverständige, Aufgrund des Alters des Fahrzeugs, einen wirtschaftl. Totalschaden bescheinigen ?
Muß der Halter ein knappe Abfindung akzeptieren ?
Oder hat er das Recht auf Widerherstellung des Fahrzeugs ?

Für eine Beantwortung der ein - oder anderen Frage wäre ich danbar.

Hallo!

Auch ein fast Oldtimer hat einen Zeitwert, der zum Zeitpunkt des Unfalls gilt.
Da spielt es keine Rolle, ob der in wenigen Jahren viel mehr wert sein kann oder ob man ihn dann mit „H“-Kennzeichen billig versichern kann.

Übersteigt der Reparaturaufwand den Zeitwert, dann gibt von VS auch nur den Zeitwert.

Wenn man mit dem Gutachten( übrigens, man sucht sich als Geschädigter ja selbst einen Gutachter aus und nimmt nicht den ersten besten den die gegnerische VS schickt) nicht einverstanden ist, dann kann man dagegen mit guten Argumenten ja angehen.
letzlich müsste man klagen,wenn man mit Schadenersatz nicht zufrieden ist.

Aber da braucht es schon sehr (!) gute Gründe.

Bedenke, hat der Fast-Oldie einen gewissen Marktwert, dann ist ja auch der Zeitwert höher und man kann sich davon einen vergleichbaren Oldie beschaffen.

Schade drum, aber so ist es halt.

MfG
duck313

Ich hätte noch eine Anmerkung:

Da die Reparaturkosten bei einer Unfallschadenreparatur beachtlich sind und in ihrem Fall womöglich der Totalschaden"droht", gibt es noch Möglichkeiten die Ihnen weiterhelfen können. 

Sie können das Fzg. bis zu der sogenannten Opfergrenze reparieren lassen. Dabei ist es mgl. bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert zu reparieren. Es muss allerdings eine vollständige und fachgerechte Reparatur sein und das Fzg. darf danach nicht sofort verkauft werden…
Also was weglassen geht nicht.  
Sie können auch die Reparatur mit günstigeren  Gebrauchtteilen durchführen, hierzu den Gutachter befragen, ob das sinnvoll ist.

Im übrigen sollte der Gutachter, den sie beauftragen, das auch wissen.
Nehmen Sie einen öffentliche bestellten und vereidigten Sachverständigen, keinen SV einer Sachverständigenorganisation.

Weitere Infos
Hallo

Erstmal Danke an Tamanduas für die informative Antwort.

Als interessierter WWW-Leser fand ich die Frage und Antwort so
interessant das ich mal nachgeschaut habe.

Hier fand ich noch weitere, etwas detailierte Infos zum Thema:

130%-Regelung -Integritätsinteresse-
http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/Info-Recht/unf…

Opfergrenze
http://www.gutachter-buchwald.de/cms-lexikon-unfalls…

Opfergrenze, 130% Grenze
http://www.sv-primke.de/ihre-rechte/opfergrenze/

Aber wie Tamanduas das schon schrieb, sollte der hoffentlich selbst
bestellte Gutachter das eigentlich wissen.

Gruß
Robert

Zunächst möchte ich mich für Ihre Antworten bedanken.
Die Vers. schickte, bevor ich Ihre Antworten lesen konnte, eine Sachverständigen, der den Schaden im Groben und Ganzen vernünftig beurteilte. Lediglich die Arbeitskosten waren mit 150 Euro, laut der Werkstatt, zu niedrig. Die Ersatzteilbeschaffung dauert bis zum heutigen Tag an, so dass der Wagen noch nicht repariert wurde.
Jetzt kommt das Unfassbare : !!!
Gestern fuhr dem Geschädigten in einem Waschpark erneut jemand auf das stehende Fahrzeug. Noch unfassbarer: die gleiche Stelle wurde gerammt.
Und damit es nicht zu langweilig wird: der Verursacher des Unfalls ist bei der gleichen Versicherung !
Einziger Unterschied: der Schaden ist jetzt noch viel umfanreicher, weil jetzt auch noch der Kühler und die Motorhaube beschädigt ist. Am Montagmorgen wird der Geschädigte einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Wie soll er weiter vorgehen ???
Wenn der Wagen inzwischen repariert worden wäre, hätte man bestimmt besser dagestanden, oder ?