Jemand besitzt seit vielen Jahren ein Auto, dass er liebevoll pflegt und stets in Ordung hält.
Er möchte diese alte Auto in 4-5 Jahren als Oldy versichern. Es hat sehr geringe km Leistung gelaufen.
Plötzlich wird der Besitzer des Fahrzeugs unschuldig in einen Unfall verwickelt. Das Fahrzeug ist bechädigt.
Wie muß er vorgehen ?
Darf der Sachverständige, Aufgrund des Alters des Fahrzeugs, einen wirtschaftl. Totalschaden bescheinigen ?
Muß der Halter ein knappe Abfindung akzeptieren ?
Oder hat er das Recht auf Widerherstellung des Fahrzeugs ?
Für eine Beantwortung der ein - oder anderen Frage wäre ich danbar.