Hallo,
auf tagesspiegel.de und spiegel.de ist zu lesen:
"Aber mit der Unschuldsvermutung ist das so eine Sache.
Denn die Unschuldsvermutung gilt auch für Frauen, die Männern Übergriffe vorwerfen. Man muss erst mal davon ausgehen, dass sie nicht lügen: Wer erklärt, dass eine Frau, die von Übergriffen spricht, lügt und das Ansehen dieser Person zerstören will, wirft der Frau mindestens üble Nachrede vor - und das wäre dann auch eine Straftat, die diese Frau begehen würde."
Ich wüsste gern, was die geschätzten Anwesenden von dieser Argumentation halten, um deren Qualität es mir ausschließlich geht (darum das Brett Philosophie). Das mit der üblen Nachrede ist juristisch korrekt (§ 186 StGB).
Vielen Dank und schöne Grüße,
G. Threepwood